Drucksache 16/5762 30. 10. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Situation der Hausärzte in Stadt und Landkreis Kaiserslautern Die Kleine Anfrage 3825 vom 12. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die Altersstruktur der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte in der Stadt und im Landkreis Kaiserslautern (bitte Angaben für 40 Jahre und jünger, 41 bis 50 Jahre, 51 bis 55 Jahre, 56 bis 60 Jahre, 61 Jahre und älter)? 2. Wie viele niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte in der Stadt und im Landkreis Kaiserslautern sind in den letzten fünf Jahren in den Ruhestand gegangen? 3. Wie hoch ist die Zahl der Praxen von niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten, die in den letzen fünf Jahren in der Stadt und im Landkreis Kaiserslautern geschlossen wurden (bitte nach Stadt Kaiserlautern und Gemeinden im Kreis Kaiserslautern aufgeschlüsselt)? 4. Wie hoch ist die Zahl der Praxen der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte, die in den letzen fünf Jahren in der Stadt und im Landkreis Kaiserslautern neu eröffnet wurden (bitte nach Stadt Kaiserslautern und Gemeinden im Kreis Kaiserslautern aufgeschlüsselt)? 5. Wie hoch ist die Zahl der Zweigpraxen, die in den letzen fünf Jahren in der Stadt und im Landkreis Kaiserlautern neu eröffnet wurden (bitte nach Stadt Kaiserslautern und Gemeinden im Kreis Kaiserslautern aufgeschlüsselt)? 6. Wie bemisst und berechnet sich der Versorgungsgrad mit hausärztlichen Leistungen in der Stadt und im Landkreis Kaiserslautern (bitte nach Stadt Kaiserslautern und Gemeinden im Kreis Kaiserslautern aufgeschlüsselt)? 7. Wie hat sich der Versorgungsgrad jährlich seit 2010 entwickelt und wo muss mit Engpässen aufgrund der Altersstruktur in den nächsten fünf Jahren gerechnet werden (bitte nach Stadt Kaiserslautern und Gemeinden im Kreis Kaiserslautern aufgeschlüsselt)? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Die Landesregierung hat bereits vor Jahren die künftige medizinische beziehungsweise hausärztliche Versorgung der Menschen in Rheinland-Pfalz zu einem Schwerpunktthema der Landespolitik gemacht. Allerdings werden die meisten Rahmenbedingungen für die (haus-)ärztliche Tätigkeit auf Bundesebene und durch die ärztliche Selbstverwaltung gesetzt. Rheinland-Pfalz hat in den zurückliegenden Jahren viele Initiativen auf der Bundesebene eingebracht, mit dem Ziel, die ambulante ärztliche Versorgung zu stärken. Die entsprechenden Initiativen waren in den zurückliegenden Jahren mehrfach Gegenstand der politischen Debatte im rheinland-pfälzischen Landtag und auch immer wieder Gegenstand in Unterrichtungen, zum Beispiel des Sozialpolitischen Ausschusses. Auf Landesebene wurde bereits im Jahr 2007 zusammen mit den Partnern der Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung erarbeitet und seither fortgeschrieben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Dezember 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5762 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 Unlängst trat das Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege – 2020“ mit weiteren Maßnahmen hinzu. Ein zentraler Baustein des Masterplans ist das Förderprogramm vertragsärztliche Versorgung, mit dem Anreize für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in ländlichen Räumen gesetzt werden. Weitere Bausteine sind die Einrichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin, die Weiterentwicklung des Auswahlverfahrens für Medizinstudierende oder die Einrichtung des Informationsportals www.hausarzt.rlp.de sowie Initiativen zur Fachkräftesicherung. Zu diesen Initiativen gehört zum Beispiel das Förderprogramm PJ-Tertial Allgemeinmedizin , dessen Ziel es ist, das Interesse der Studierenden am Hausarztberuf zu wecken. Auch unterstützt das Land im Rahmen des Zukunftsprogramms „Gesundheit und Pflege – 2020“ Kommunen darin, gemeinsam mit den lokalen Akteuren des Gesundheitswesens und unter Mitwirkung der Kassenärztlichen Vereinigung geeignete Ideen und Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Grundversorgung bis hin zu konkreten Umsetzungsschritten zu entwickeln. Dazu organisiert und finanziert das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die Durchführung von lokalen Zukunftswerkstätten. Aufgrund der guten Erfahrun - gen wurde das Projekt ausgeweitet, sodass jetzt 20 Regionen mit insgesamt 31 kommunalen Gebietskörperschaften teilnehmen. Zu 1.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz stellt sich die Altersstruktur der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Hausärzteschaft in der Stadt und im Kreis Kaiserslautern wie folgt dar: (Quelle: KV Rheinland-Pfalz, Stand: 30. Juni 2015.) Zu 2.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz sind in den letzten fünf Jahren in der Stadt Kaiserslautern und im Landkreis Kaiserslautern insgesamt zwanzig Hausärztinnen und Hausärzte aus der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschieden. Zu 3.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurden in den letzten fünf Jahren in der Stadt Kaiserslautern fünf und in den Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern fünf hausärztliche Praxen geschlossen. Zu 4.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurden in den letzten fünf Jahren in der Stadt Kaiserslautern fünf und in den Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern vier hausärztliche Praxen neu eröffnet. Im gleichen Zeitraum wurden in der Stadt Kaiserslautern sieben Hausärztinnen und Hausärzte und in den Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern acht Hausärztinnen und Hausärzte neu zugelassen beziehungsweise angestellt. Zu 5.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurden in den letzten fünf Jahren in der Stadt Kaiserslautern eine Zweigpraxis und in den Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern sieben Zweigpraxen neu eröffnet. Zu 6.: Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat auf Grundlage von Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland -Pfalz über die vom Zulassungsausschuss ausgesprochenen Zulassungen im jeweiligen Planungsbereich in geeigneten Zeitabständen den Stand der Versorgung zu überprüfen. Planungsbereiche für die hausärztliche Versorgung sind seit dem 1. Januar 2013 gemäß der bundeseinheitlichen Bedarfsplanungs- Richtlinie die sogenannten Mittelbereiche in der Abgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Für die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern bedeuten diese Neuerungen, dass für den hausärztlichen Versorgungsbereich zwei Planungsbereiche existieren: Der Mittelbereich Kaiserslautern beinhaltet neben der Stadt Kaiserslautern die Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn , Kaiserslautern-Süd, Otterbach-Otterberg und Weilerbach. Der Mittelbereich Landstuhl umfasst die Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl und Ramstein-Miesenbach. Die Feststellung des Versorgungsgrades erfolgt auf der Grundlage der in dem Mittelbereich zugelassenen Hausärztinnen und Hausärzte im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Hierbei sieht die Bedarfsplanungsrichtlinie eine bundeseinheitliche Verhältniszahl von einem Hausarzt auf 1 671 Einwohnerinnen und Einwohner vor. Um dem unterschiedlichen Leistungsbedarf und der unter- 40 Jahre und jünger 41 bis 50 Jahre 51 bis 55 Jahre 56 bis 60 Jahre 61 Jahre und älter Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte 4 25 38 27 49 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5762 schiedlichen Altersstruktur der Bevölkerung in den einzelnen Planungsbereichen angemessen Rechnung zu tragen, wird die Verhältniszahl um einen Demografiefaktor angepasst. Daher verwendete der Landesausschuss bei seiner letzten Sitzung am 3. Juni 2015 für seine Prüfung für den Planungsbereich Mittelbereich Kaiserslautern eine angepasste Verhältniszahl von 1 zu 1 687 und für den Planungsbereich Mittelbereich Landstuhl eine angepasste Verhältniszahl von 1 zu 1 672. Setzt man diese Werte ins Verhältnis zur Einwohnerzahl und zur Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte ergibt sich für den Mittel - bereich Kaiserslautern ein Versorgungsgrad von 114,31 Prozent und für den Mittelbereich Landstuhl von 111,35 Prozent. Gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie sind vom Landesausschuss ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent Zulassungsbeschränkungen wegen Überversorgung anzuordnen. Ärztinnen und Ärzte können sich dann nur niederlassen, wenn sie einen bestehenden Arztsitz übernehmen. Das Vorliegen einer Unterversorgung ist im hausärztlichen Bereich anzunehmen, wenn der Versorgungsgrad unter 75 Prozent sinkt. Zu 7.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz hat sich der Versorgungsgrad für die Fachgruppe der Hausärztinnen und Hausärzte seit dem Jahr 2010 wie folgt entwickelt: Planungsbereich Landkreis Kaiserslautern (Quelle: KV Rheinland-Pfalz.) Planungsbereich Stadt Kaiserslautern (Quelle: KV Rheinland-Pfalz.) Planungsbereich Stadt und Landkreis Kaiserslautern (Quelle: KV Rheinland-Pfalz.) Planungsbereich Mittelbereich Kaiserslautern (Quelle: KV Rheinland-Pfalz.) Planungsbereich Mittelbereich Landstuhl (Quelle: KV Rheinland-Pfalz.) Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz erreichen in den nächsten fünf Jahren 55 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte in der Stadt Kaiserslautern und 53 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte in den Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern das mittlere Austrittsalter aus der vertragsärztlichen Versorgung von 62 Jahren. Die Entwicklung des Versorgungsgrades in den kommenden fünf Jahren ist nicht nur davon abhängig, wie viele Ärztinnen und Ärzte innerhalb dieses Zeitraums ausscheiden, sondern auch davon, wie viele durch Niederlassung, Praxisübernahme oder Anstellung neu hinzukommen. Weiterhin hängt die Berechnung des Versorgungsgrades im Planungsbereich auch von der Entwicklung der Bevölkerungszahlen ab. 3 6/2010 6/2011 Versorgungsgrad 112,3 % 110,3 % 6/2010 6/2011 Versorgungsgrad 104,4 % 103,7 % 6/2012 Versorgungsgrad 109,6 % 6/2013 6/2014 6/2015 Versorgungsgrad 115,35 % 114,57 % 114,31 % 6/2013 6/2014 6/2015 Versorgungsgrad 110,18 % 110,73 % 111,35 % Drucksache 16/5762 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zur Zahl der in den nächsten fünf Jahren neu hinzukommenden Hausärztinnen und Hausärzte kann die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz keine Prognose abgegeben. Eine Einschätzung der Entwicklung der Versorgungsgrade in den nächsten fünf Jahren ist daher nicht möglich. In Vertretung: David Langner Staatssekretär 4