Drucksache 16/5765 02. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bahnlärm Die Kleine Anfrage 3820 vom 9. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: In der Sitzung des Landtags am 3. Juli 2015 hat Innenminister Roger Lewentz erklärt, er habe seinen Kollegen im Bund, Alexander Dobrindt, um zwei bis drei nächtliche Tempolimits im Mittelrheintal von 2016 an gebeten. Ich frage die Landesregierung: 1. Um welche nächtlichen Tempolimits handelt es sich hierbei konkret (bitte Auflistung von Streckenabschnitt, Begründung mit Angabe der Lärmwerte und die Ermittlungsmethode der Lärmwerte sowie Grundlagen, die ein Tempolimit nach EU-Recht begründen)? 2. Treffen die Angaben eines Leserbriefs in der Rhein-Hunsrück-Zeitung zu, wonach die Verkehrsminister von Bund und Ländern (VKM) bereits im Jahr 2014 beschlossen haben, bis 2020 auf Tempolimit und Nachtfahrverbote zu verzichten, da solche Beschränkungen des Güternahverkehrs nicht dazu führen sollen, dass Gütertransport auf die Straßen verlagert wird? 3. In welcher Weise und mit welchem Entscheidungsverhalten hat Innenminister Lewentz an einem derartigen Beschluss mit - gewirkt? 4. Vorausgesetzt, Innenminister Lewentz hat einem solchen Beschluss nicht zugestimmt – welche Schritte hat Innenminister Lewentz unternommen, diesen Beschluss rückgängig zu machen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In einem Schreiben von Minister Lewentz an Bundesminister Dobrindt vom 26. Juni 2015, auf das in der Sitzung des Landtags am 3. Juli 2015 Bezug genommen wurde, sind für die probeweise Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen keine konkreten Streckenabschnitte genannt. Die Auswahl sollte aufgrund der dazu erforderlichen eisenbahnbetrieblichen und örtlichen Informationen , die nur bei der DB Netz AG vor liegen, dort erfolgen. In seiner Antwort darauf verwies Minister Dobrindt auf die in seinem Hause laufenden Überlegungen zu ordnungsrechtlichen Maß nah men für den Fall, dass der Umrüststand im Jahr 2016 als unbefriedigend bewertet wird. Aus dem Schreiben geht ferner hervor, dass die EU-Kommission verschiedentlich angedeutet habe, dass betriebsregulierende Anordnungen auf Schienenwegen zulässig sind, wenn die Ausgestaltung so erfolgt, dass allen Zugangsberechtigten unter gleichen Voraussetzungen vergleich bare Einschränkungen auferlegt werden. Zu den Fragen 2, 3 und 4: Der Landesregierung ist der in der Anfrage genannte, aber nicht näher spezifizierte Leserbrief in der Rhein-Hunsrück-Zeitung nicht bekannt. Die Landesregierung unter stützt das Ziel der Bundesregierung, im Jahr 2016 zu bewerten, ob bereits die Hälfte der Güterwagen den Vorgaben der europäischen TSI-Lärm entspricht und ab dem Jahr 2020 keine lauten Güterwagen mehr auf dem Netz zuzulassen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Dezember 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5765 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Eine kurzfristige Einführung nächtlicher Betriebsbeschränkungen hatte die Verkehrsministerkonferenz der Länder (VMK) im Oktober 2014 wegen der dabei zu befürchtenden Verlagerungen auf den weniger umweltfreundlichen Straßengüter ver kehr abgelehnt . Minister Lewentz hat sich im Rahmen der Beratungen dafür eingesetzt, ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Beschränkung für laute Güterwagen frühzeitig vorzubereiten. Die Forderung, Maßnahmen zu ergreifen, sollten im kommenden Jahr nicht die Hälfte der Waggons umgerüstet sein, wurde durch Minister Lewentz und Ministerin Höfken auch im gemeinsamen Gespräch mit den Verkehrs - und Umweltressorts der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen gegenüber Bundesverkehrsminister Dobrint am 12. Juni 2015 aufrechterhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat inzwischen angekündigt , einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten. Sobald ein Referentenentwurf des Bundesministeriums vorliegt, wird dieser entsprechend den Zielen der Landesregierung zur Reduzierung des Bahnlärms geprüft und im Rahmen der Länderanhörung durch die Landesregierung Stellung genommen. Vor diesem Hintergrund sind keine VMK-Beschlüsse rückgängig zu machen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär