Drucksache 16/5771 02. 11. 2015 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Dezember 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Bauabfallentsorgung: Deponien in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3834 vom 13. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Aus Kreisen der Bauwirtschaft ist zu hören, dass Baukosten zunehmend durch die Entsorgungskosten für Bauabfälle verteuert werden. Zugleich wird die Sorge geäußert, dass diese Entwicklung durch fehlenden Deponieraum verstärkt wird. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang werden Bauabfälle in Rheinland-Pfalz verwertet und haben sich hierbei in den letzten Jahren Veränderungen ergeben? 2. Wie viele Deponien zur Entsorgung nicht verwertbarer Bauabfälle gibt es derzeit in Rheinland-Pfalz? 3. Wie hat sich die Anzahl der Deponien zu Bauabfallentsorgung in Rheinland-Pfalz seit 2011 entwickelt? Sind derzeit neue Stand - orte für entsprechende Deponien in Rheinland-Pfalz geplant? 4. In welchen Landkreisen und Städten befinden sich derzeit Deponien zur Bauabfallentsorgung? 5. In welcher Zuständigkeit liegt die Planung und Errichtung entsprechender Deponien zur Bauabfallentsorgung in Rheinland-Pfalz? 6. Welche verschiedenen Kategorien von Bauabfällen müssen in Rheinland-Pfalz in den entsprechenden Deponien entsorgt werden? 7. Wie stellen sich die Gebühren für die unterschiedlichen Bauabfallkategorien in Rheinland-Pfalz dar? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. November 2015 wie folgt beantwortet: Bau- und Abbruchabfälle stellen den mit Abstand größten Stoffstrom unter den Siedlungsabfällen dar. Den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Rheinland-Pfalz wurden 2014 rund 752 000 Tonnen dieser Abfälle zur Entsorgung überlassen. Allerdings handelt es sich hierbei nur um eine geringe Teilmenge des gesamten Aufkommens an Bau- und Abbruchabfällen. Der übrige Teil geht unmittelbar vom Abfallerzeuger an Recyclingunternehmen. Insbesondere die mineralischen Fraktionen sind aufgrund ihrer Materialeigenschaften geeignet, in Recyclinganlagen aufbereitet und als Sekundärrohstoffe einer Verwertung zugeführt zu werden. Zur Förderung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen und zur Schonung natürlicher Ressourcen wurde auf Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) im Oktober 2012 die Vereinbarung „Bündnis Kreislaufwirtschaft auf dem Bau“ getroffen. Hierin verpflichten sich die obersten Abfall-, Bau- und Infrastrukturbehörden, die kommunalen Spitzenverbände sowie zahlreiche Verbände und Institutionen aus dem Umfeld der Bauwirtschaft zur Förderung der Kreislaufwirtschaft im Bausektor, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Beim Aufbereitungsprozess in Recyclinganlagen fallen jedoch Rückstände an, die aufgrund ihrer Belastung und ungünstigen bauphysikalischen Eigenschaften für eine Verwertung weniger oder gar nicht geeignet sind. Hierfür und für andere nicht verwertbare Bauabfallfraktionen und Bodenaushubmaterialien sind geeignete und sichere Entsorgungsmöglichkeiten auch auf Deponien bereitzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung veranlasst, den Status quo rheinland-pfälzischer Abfalldeponien zu erfassen, diesen zu bewerten und künftigen Bedarf an Deponiekapazitäten unter Berücksichtigung der abfallwirtschaftlichen Zielvorgaben zu ermitteln. Drucksache 16/5771 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Ausweislich der Landesabfallbilanzen Rheinland-Pfalz hat sich das den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassene Aufkommen an Bau- und Abbruchabfällen sowie der Umfang der Verwertung in den Jahren 2012 bis 2014 wie folgt entwickelt: Zu den Fragen 2 und 3: Deponien werden aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben in die Klassen 0 bis IV unterteilt. Bei der Zuordnung von Abfällen zu Deponien oder Deponieabschnitten der Klassen 0, I, II oder III sind die Zuordnungswerte der Deponieverordnung (DepV) nach Anhang 3 Nr. 2 einzuhalten. DK 0-Deponien sind oberirdische Deponien ohne Dichtungssysteme für Inertabfälle, DK IV-Deponien Untertagedeponien, in denen Abfälle in einem Bergwerk oder einer Kaverne eingelagert werden. Die Anzahl der Deponien bzw. Deponieabschnitte in Rheinland-Pfalz, die für die Ablagerung nicht verwertbarer Bauabfälle bei Einhaltung der jeweiligen Zuordnungswerte der DepV geeignet sind, differenziert nach Deponieklassen, sowie deren Veränderungen seit 2011, sind auf Grundlage von Erhebungen des Landesamts für Umwelt in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Derzeit befinden sich zwei große Deponievorhaben im Planfeststellungsverfahren – die Erweiterung einer DK II-Deponie im Amtsbezirk der SGD Süd und eine DK I-Deponie im Amtsbezirk der SGD Nord. Weitere Deponievorhaben im Norden und Süden des Landes befinden sich in unterschiedlichen Planungsphasen. Zu Frage 4: Deponien, die für die Ablagerung nicht verwertbarer Bauabfälle bei Einhaltung der jeweiligen Zuordnungswerte der DepV geeignet sind, befinden sich nach Angaben des Landesamts für Umwelt in nachfolgenden Landkreisen und kreisfreien Städten: DK 0-Deponien Eifelkreis Bitburg-Prüm (3) Landkreis Ahrweiler Landkreis Altenkirchen Landkreis Bernkastel-Wittlich Landkreis Birkenfeld (2) Landkreis Cochem-Zell (7) Landkreis Neuwied Rhein-Hunsrück-Kreis (2) Rhein-Lahnkreis Westerwaldkreis (2) Donnersbergkreis (2) Landkreis Südwestpfalz (3) DK I-Deponien Stadt Ludwigshafen Stadt Worms Stadt/Landkreis Kaiserslautern 2 2012 2013 2014 Aufkommen der überlassenen Bau- und Abbruchabfälle (Mg) 818 359 814 245 751 936 Verwertung (Mg) 609 145 642 658 580 889 Verwertungsquote (%) 74,4 78,9 77,3 2011 2015 DK 0 26 26 DK I 4 3 DK II 12 12 Gesamt 42 41 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5771 DK II-Deponien Landkreis Bernkastel-Wittlich Landkreis Neuwied Rhein-Hunsrück-Kreis Rhein-Lahn-Kreis Westerwaldkreis (2) Landkreis Mayen-Koblenz Stadt Trier/Landkreis Trier-Saarburg Landkreis Kusel Landkreis Südliche Weinstraße Rhein-Pfalz-Kreis Stadt Zweibrücken Zu Frage 5: Landkreise und kreisfreie Städte sind in Rheinland-Pfalz öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben diese die in ihrem Gebiet angefallenen Abfälle aus privaten Haushalten und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen vorrangig, entsprechend der Abfallhierarchie, zu verwerten und nur nachrangig zu beseitigen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben Entsorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten und dazu die erforderlichen Anlagenkapazitäten nach dem Stand der Technik gegebenenfalls in Kooperation miteinander oder mit privaten Dritten bereitzustellen . Daneben bleiben die Erzeuger und Besitzer von Bauabfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen nach Bundesrecht entsorgungspflichtig, wenn die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger diese Abfälle nach § 20 Abs. 2 Satz 2 KrWG von der kommunalen Entsorgungspflicht ausgeschlossen haben. Zu Frage 6: Bauabfälle werden in der Anlage zu § 2 Abs. 1 der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis unter dem Abfallschlüssel 17 „Bau- und Abbruchabfälle“ aufgelistet. Massenmäßig relevant sind die folgenden Abfallschlüsselgruppen: – 17 01 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, – 17 03 Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte, – 17 05 Boden, Steine und Baggergut, – 17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe, – 17 08 Baustoffe auf Gipsbasis, – 17 09 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle. Je nach Belastungsgrad sind die unter dem Abfallschlüssel 17 aufgelisteten „Bau- und Abbruchabfälle“ auf DK 0-, DK I- oder DK II- Deponien zu beseitigen, sofern diese nicht verwertet werden können. Zu Frage 7: Die Preisgestaltung für die Entsorgung von Bauabfällen wird durch eine Vielzahl von Einflussfaktoren bestimmt und ist daher sehr uneinheitlich. Die Gebühren ausgewählter Abfallarten in den Satzungen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger in Rheinland-Pfalz bewegen sich nach Angaben des Landesamts für Umwelt in folgenden Größenordnungen: Eveline Lemke Staatsministerin 3 Abfallart Annahmepreise (€/Mg) Erdaushub, unbelastet 3,50 bis 15,00 Erdaushub, belastet 14,50 bis 51,13 Bauschutt, unbelastet 5,11 bis 24,62 Bauschutt, belastet 25,00 bis 51,13 Straßenaufbruch, unbelastet 5,11 Straßenaufbruch, pechhaltig 25,00 bis 51,13 Asbestzement 50,00 bis 153,39