Drucksache 16/5773 02. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Erfolglose Abschiebungen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3823 vom 12. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen wurden Abschiebungen in Rheinland-Pfalz nicht vollzogen, obwohl schon ein Flug gebucht war (bitte aufgegliedert nach den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015)? 2. Wie hoch waren die Kosten für Flugtickets für gescheiterte Abschiebungen (bitte aufgegliedert nach den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015)? 3. Was waren die Gründe für die gescheiterten Abschiebungen? 4. Erhalten ausreisepflichtige Personen die gleichen Leistungen wie anerkannte Asylbewerber? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Aus einer von der Bereitschaftspolizei geführten Statistik können die nachfolgenden Angaben entnommen werden: Inwieweit bei abgesagten Abschiebungen schon Flüge gebucht worden waren, kann aus der Statistik nicht entnommen werden. Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor. Die Kosten für Flugtickets bei gescheiterten Abschiebungen werden statistisch nicht erhoben. Von einer Abfrage bei den Ausländerbehörden des Landes wurde abgesehen, da eine Auswertung der Ausländerakten mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen wäre. Zu Frage 3: Die Gründe für gescheiterte Abschiebungen werden statistisch nicht erfasst. Erfahrungsgemäß können nachfolgend exemplarisch aufgeführte Umstände in Betracht kommen: – Stellung eines Asylfolgeantrags oder verwaltungsgerichtliche Rechtsschutzverfahren, – die abzuschiebende Person wird am Tag der Abschiebung nicht angetroffen, – der Gesundheitszustand lässt eine Abschiebung nicht zu, – die Person widersetzt sich der Abschiebung, sodass der Pilot die Mitnahme verweigert. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Dezember 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode nicht vollendete Abschiebungen abgesagte Abschiebungen 2012 18 49 2013 17 41 2014 37 53 2015 (Stand 21. Oktober 2015) 46 67 Drucksache 16/5773 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: In der Regel erhalten ausreisepflichtige Ausländer nicht die gleichen Leistungen wie anerkannte Asylbewerber, denn letztere beziehen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII. Dagegen richten sich die Leistungen für Asylbegehrende ebenso wie für ausreisepflichtige Ausländer nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), dessen Leistungsumfang geringer ist als der des SGB XII. Für ausreisepflichtige Personen sind seit dem 24. Oktober 2015 in § 1 a Abs. 2 bis 4 AsylbLG umfangreiche Leistungseinschränkungen vorgesehen. Nur in besonders gelagerten Fällen können ausreisepflichtige Personen, die aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, ebenfalls Leistungen nach SGB XII beziehen (vgl. §§ 1 Abs. 1 Nr. 3 c), 2 Abs. 1 AsylbLG). Irene Alt Staatsministerin