Drucksache 16/5775 03. 11. 2015 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Dezember 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Johannes Zehfuß (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Erdölförderung Otterstadt, Teil II Die Kleine Anfrage 3829 vom 12. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Flächenverbauch eindämmen, landwirtschaftliche Vorrangflächen schützen, Konversionsflächen sinnvoll nutzen, das Landesnaturschutzgesetz leben – kurz: nachhaltig handeln. Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung Informationen vor, die an der Zuverlässigkeit der beteiligten Firmen seit Vergabe der Lizenzen Zweifel aufkommen lassen? 2. Sind der Landesregierung Krebs-Verdachts-Hot-Spots in der Nähe von Betriebsplätzen von Erdölförderungen in der BRD bekannt? Wenn ja, wie schätzt sie das Risiko ein? 3. Warum wurde, vor dem Hintergrund des Projektstandorts in einem Naherholungsgebiet der Metropolregion, während des raumordnerischen Verfahrens keine Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. nicht einmal der betroffenen Gebietskörperschaft/ Verbandsgemeinde durchgeführt? 4. Gibt es nach Abschluss der Enquete-Kommission Bürgerbeteiligung Ansatzpunkte, welche im Rahmen der raumordnerischen Entscheidungsfindung eine frühzeitige, allgemein verständliche Darlegung von Projekt-Standortalternativen mit Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger und der betroffenen Gebietskörperschaft vorsehen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Zu Frage 2: Aus dem Krebsregister Rheinland-Pfalz gehen hierzu keine Informationen hervor. Nach Kenntnis der Landesregierung erhielt das Krebsregister Niedersachsen im Zusammenhang mit Erdgasförderung eine Anfrage des Landkreises Rotenburg zur Häufigkeit von Krebserkrankungen in der Samtgemeinde Bothel. Es wurde überprüft, ob die Neuerkrankungsraten in der Samtgemeinde Bothel in den Jahren 2003 bis 2012 erhöht waren. Dies war für Leukämien und Lymphome bei den Männern der Fall. Daher wurde die Neuerkrankungsrate bei Männern für diese Diagnosegruppe zusätzlich für die Nachbargemeinden von Bothel untersucht. Die zugehörigen Berichte finden sich unter http://www.krebsregister-niedersachsen.de/index.php/neues. Hinweise auf bestimmte Risikofaktoren ergeben diese Daten nicht. Um nähere Informationen zu möglichen wohnort-, arbeits-, umweltbezogenen oder auch individuellen Risikofaktoren der Erkrankten zu erhalten, sollen in Bothel Folgeuntersuchungen zu Krebserkrankungen und Risikofaktoren durchgeführt werden. Zu Frage 3: Bei dem Vorhaben Bohrplatzerrichtung und Durchführung einer Explorationsbohrung Otterstadt 1 wurde von der oberen Landesplanungsbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 10 Abs. 6 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPlG) durchgeführt. Bei Drucksache 16/5775 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode einem Zielabweichungsverfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgesehen. Zu beteiligende Stellen sind ausschließlich die von einem Ziel betroffenen Fachstellen. Im bezeichneten Fall waren dies die Landwirtschaftskammer und die obere Naturschutzbehörde . Zudem wurde der Planverfasser, der Verband Region Rhein-Neckar, beteiligt. Zu Frage 4: Bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen (Landesentwicklungsprogramm, Regionale Raumordnungspläne) erfolgt sowohl eine Beteiligung der betroffenen Kommunen als auch der Öffentlichkeit. In raumordnerischen Verfahren ist die Beteiligung von betroffenen Kommunen und der Öffentlichkeit im Rahmen des Raumordnungsverfahrens gemäß § 17 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPlG) vorgeschrieben. Gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) sind hier auch vom Träger der Planung oder Maßnahme eingeführte Standort- oder Trassenalternativen zu prüfen. In vereinfachten raumordnerischen Prüfungen als auch bei Zielabweichungsverfahren ist keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Die betroffenen Kommunen werden in vereinfachten raumordnerischen Prüfungen beteiligt. Die Verfahren können im Sinne der Enquête- Kommission Bürgerbeteiligung um informelle Verfahren wie beispielsweise Konzepte oder Dialogprozesse ergänzt werden. Eveline Lemke Staatsministerin