Drucksache 16/5777 04. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Umbau des katholischen Pfarrhauses in Rheinbrohl Die Kleine Anfrage 3835 vom 13. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage Drucksache 16/4563 hat die Landesregierung ausgeführt, dass sie zum damaligen Zeitpunkt , Februar 2015, keine Aussage zu der Höhe und dem Zeitpunkt der Förderung für den Umbau des katholischen Pfarrhauses in Rheinbrohl machen konnte. Vor diesem Hintergrund frage dich die Landesregierung: 1. Inwieweit hat die Landesregierung über den Zuweisungsantrag, den laut Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 16/4563 die ADD dem Innenministerium befürwortend zur Entscheidung vorzulegen plante, entschieden? 2. In welcher Höhe wird eine Förderung ausgesprochen? 3. Wann wird die Förderung bereitgestellt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Oktober 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Investitionsstock liegt dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur noch nicht vor. Nach Mitteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier mussten von der um Stellungnahme gebetenen Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord zur baufachlichen Beurteilung des Antrags erforderliche Angaben nachgefordert werden. Zu den Fragen 2 und 3: Auf die Antwort der Landesregierung vom 29. Januar 2015, Drucksache 16/4563, zu den Fragen 4, 5 und 6 der Kleinen Anfrage 3000 vom 19. Januar 2015 wird verwiesen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Dezember 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode