Drucksache 16/578 16. 11. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Verkehrsbelastung B 9 bei Speyer Die Kleine Anfrage 387 vom 25. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Zählstellen wurde die Bundesverkehrswegezählung 2010 an der B 9 im Bereich von Speyer (zwischen den Abfahrten Rinkenberger Hof und Speyer/Dudenhofen) durchgeführt? 2. Welche Ergebnisse hat die Auswertung der Bundesverkehrswegezählung 2010 für dieses Teilstück der B 9 erbracht? 3. Ist die Verkehrsbelastung gegenüber 2005 gestiegen (bitte nach Tages- und Nachtzeit und Schwerlastverkehr getrennt ausweisen)? 4. Führen diese Ergebnisse zu einer neuen Einschätzung der Schutzbedürftigkeit der angrenzenden Wohngebiete vor den von der B 9 ausgehenden Verkehrslärmemissionen? 5. Wie beurteilt die Landesregierung vor dem Hintergrund der Zählergebnisse 2010 eine erneute Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h im Bereich der Ortslage Speyer? 6. Wie steht die Landesregierung zu Forderungen aus der Bürgerschaft und des Stadtrats der Stadt Speyer, das Land möge wegen der Verkehrslärmproblematik in diesem Bereich ein Mediationsverfahren unter Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger durchführen? 7. Wenn die Landesregierung hierfür keine Veranlassung sieht, was sind die Gründe, warum hier kein Mediationsverfahren durchgeführt werden soll, wohl aber ein weiteres im Hinblick auf den Ausbau der B 10? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. November 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es handelt sich um folgende Zählstellen im Zuge der B 9 zwischen den Abfahrten Rinkenberger Hof und Speyer/Dudenhofen: Nr. 6616 7010 zwischen K 1 und A 61 Nr. 6616 0052 zwischen A 61 und L 454 Nr. 6616 0028 zwischen L 454 und L 528 Nr. 6616 0029 zwischen L 528 und B 39. Zu den Fragen 2 und 3: Die Auswertung der Verkehrszählungen zeigt im Ergebnis, dass die Verkehrsbelastung 2010 im Zuge der B 9 in etwa auf dem Niveau des Jahres 2005 liegt. Teilweise sind leichte Rückgänge im Verkehrsaufkommen zu verzeichnen. Insbesondere sind die Anteile des Lkw-Verkehrs in der Nacht zum Teil deutlich zurückgegangen. Von der vorgenannten Entwicklung abweichend ist das Ergebnis der Zählstelle 6616 0029 im Abschnitt der B 9 zwischen der L 528 (Iggelheimer Straße) und der B 39 (Anschlussstelle Dudenhofen). Hier ist gegenüber 2005 eine Zunahme im täglichen Verkehrsaufkommen von rund 8 000 Fahrzeugen erfasst worden, nahezu ausschließlich verursacht durch den Pkw-Verkehr sowie in geringem Drucksache 16/578 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Maße durch den Güterverkehr. Indessen hat der Schwerverkehr seit Einführung der Lkw-Maut im Jahr 2005 deutlich abgenommen. Der Landesbetrieb Mobilität geht davon aus, dass die Verkehrszunahme auf innerstädtische Verkehrsbeschränkungen und -verlagerungen im Zuge der L 528 zurückzuführen ist, zumal die Verkehrsbelastungen im Zuge der B 9 nördlich der L 528 und südlich der B 39 (Dudenhofen) angrenzenden Abschnitte auf dem Niveau des Jahres 2005 liegen. Im Einzelnen haben sich die Verkehrszahlen seit 2005 wie folgt entwickelt: Zu Frage 4: Nein. Die Ergebnisse der Bundesverkehrszählung führen nicht zu signifikanten Änderungen in der lärmtechnischen Beurteilung. Zu Frage 5: Die versuchsweise Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h erfolgte insbesondere zur Erforschung des Unfallgeschehens , des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen. Die nunmehr vorliegenden Zählergebnisse zeigen eine nur leichte Steigerung bzw. teilweise sogar einen Rückgang gegenüber den Zahlen aus 2005, die zu dieser Anordnung führten. Insofern ist davon auszugehen, dass selbst eine weitere versuchsweise Geschwindigkeitsbeschränkung keine Aussicht auf Erfolg hat. Dies wurde im Übrigen seinerzeit auch gerichtlich bestätigt . Zu den Fragen 6 und 7: Die Lärmsituation im Bereich Speyer ist aufgrund der bestehenden Rechtslage umfassend und abschließend geprüft worden; für eine Mediation bestehen daher keine erkennbaren Gestaltungsspielräume. Im Rahmen der Lärmminderungsplanung nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz beabsichtigt die Stadt Speyer, im Anschluss an die Erarbeitung eines Verkehrsentwicklungsplanes einen Lärmaktionsplan aufzustellen. In diesem Zusammenhang obliegt es der Stadt Speyer zu entscheiden, in welcher Form eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden soll. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär 2005 2010 Zählstelle DTV 1) SV 2) Tag/Nacht 3) DTV SV Tag/Nacht 3) 6616 7010 35 237 3 535 9,6/14,4 36 371 3 381 9,1/11,0 6616 0052 42 029 5 087 11,3/20,0 43 531 5 118 11,4/15,5 6616 0028 44 250 4 679 10,0/16,5 43 289 4 438 9,8/16,0 6616 0029 40 097 4 674 11,0/18,5 48 195 4 242 8,4/13,1 1) Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke [Kfz/24 h]. 2) Schwerverkehr [Fz/24 h]. 3) Anteil Tag/Nacht [%].