Drucksache 16/579 zu Drucksache 16/335 16. 11. 2011 A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/335 – Prüfung vergaberechtlicher sowie weiterer rechtlicher Fragestellungen im Rahmen der Verträge zur Umsetzung des Zukunftskonzeptes Nürburgring Die Große Anfrage vom 14. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichten (vgl. z. B. „Spiegel“, Ausgabe Nr. 35 vom 29. August 2011) soll die größtenteils landeseigene Nürburgring GmbH vor dem Abschluss des Pachtvertrages im Rahmen des neuen Betriebskonzeptes eine Stellungnahme bei der Bonner Kanzlei Redeker in Auftrag gegeben haben. In einer Einschätzung vom 25. Januar 2010 soll die Kanzlei zu dem vorläufigen Schluss gekommen sein, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in einem solchen Fall „jedes interessierte Unternehmen die Chance haben muss, sich um den Auftrag zu bewerben“. Das Wirtschaftsministerium habe im März 2010 eine weitere Kanzlei mit einem weiteren Gutachten betraut. Dieses Gutachten – der Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur hat in diesem Zusammenhang von einer „Kurzstellungnahme“ gesprochen, der frühere Wirtschaftsminister von einer „Expertise“ – soll allerdings erst Ende Mai, also zwei Monate nach Abschluss des Pachtvertrages, schriftlich vorgelegen haben; es sei zu dem Ergebnis gekommen, der Verzicht auf eine Ausschreibung sei „vertretbar“. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Von welchen Institutionen, Einrichtungen, Fachreferaten etc. der Landesregierung und/oder ihrer nachgeordneten Behörden sowie Einrichtungen (z. B. Nürburgring GmbH, Investitions- und Strukturbank [ISB], Vergabekammer im Wirtschaftsministerium etc.) wurden vergaberechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Konzeptionierung, dem Abschluss und der Umsetzung des „Zukunftskonzepts Nürburgring“ in der 15. Wahlperiode bearbeitet und/oder geprüft (bitte jeweils nach Referaten bzw. Organisationseinheiten detailliert auflisten)? 2. Von welchen privaten Dritten wurden im Auftrag der Landesregierung, der Nürburgring GmbH und/oder der ISB vergaberechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Konzeptionierung, dem Abschluss und der Umsetzung des „Zukunftskonzepts Nürburgring “ bearbeitet und/oder geprüft? 3. Welche Stelle der Landesregierung hat diese jeweiligen Prüfaufträge an Dritte vergeben (bitte nach einzelnen Ministerien bzw. nachgeordneten Einrichtungen, Firmen etc. aufschlüsseln )? 4. Was war jeweils der Prüfauftrag der unter 1. und 2. erfassten Gutachten, Stellungnahmen, Expertisen, Vermerke etc. (bitte einzeln aufschlüsseln)? 5. Welche Vertragskonstrukte, Vereinbarungen, Abkommen etc. bzw. Entwürfe von solchen wurden konkret zur Prüfung vorgelegt und von wann datierten diese (bitte einzeln aufschlüsseln )? 6. Welche Änderungen gab es zwischen dem Entwurfstext, der Gegenstand der Prüfaufträge war, und der endgültigen Vertragsversion? 7. Was war das Ergebnis dieser einzelnen Prüfungen (bitte nach Gutachten, Stellungnahmen, Expertisen, Vermerken etc. aufschlüsseln)? 8. Welche Gesetze, Rechtsvorschriften etc. wurden zur Ermittlung der einzelnen Ergebnisse herangezogen (bitte einzeln aufschlüsseln)? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Dezember 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/579 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 9. Gab es Hinweise, nach denen einzelne Vergaben rechtlich problematisch waren? 10. Wenn ja: Auf welche Vergabeentscheidungen bezogen sich diese Hinweise? 11. Wie ist die Landesregierung mit diesen Hinweisen jeweils umgegangen? 12. Hat sie einzelne Vergaben auch gegen den eingeholten Rechtsrat getätigt? 13. Wenn ja: Auf welchen rechtlichen Erwägungen basierten diese Entscheidungen? 14. Wurde im Zusammenhang mit der Konzeptionierung, dem Abschluss und der Umsetzung des „Zukunftskonzepts Nürburgring“ die Vergabekammer des damaligen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eingebunden? 15. Wenn ja: In welcher Form war diese eingebunden? 16. Für den Fall, dass die Vergabekammer eingebunden war: Zu welchem Prüfergebnis gelangte diese? 17. Wenn sie nicht eingebunden war: warum nicht? 18. Wer hat bei der Kanzlei Redeker das zitierte Gutachten/die Kurzstellungnahme/Expertise o. Ä. vom 25. Januar 2010 in Auftrag gegeben (bitte Nennung der konkreten damaligen Funktion)? 19. War die Landesregierung in diese Entscheidung eingebunden und/oder hierüber informiert ? 20. Welchen Ministerien liegt dieses Gutachten/die Kurzstellungnahme/Expertise o. Ä. vor und ggf. seit wann? 21. Zu welchen konkreten Ergebnissen kam das von der Bonner Kanzlei Redeker erstellte Gutachten /die Kurzstellungnahme/Expertise o. Ä. vom 25. Januar 2010? 22. Welche Argumente hat die Kanzlei Redeker in dem Gutachten/der Kurzstellungnahme /Expertise o. Ä. für die Erforderlichkeit einer Ausschreibung bzw. eines förmlichen Vergabeverfahrens vor Abschluss des Pachtvertrages genannt? 23. Hat die Kanzlei Redeker in ihrem Gutachten/der Kurzstellungnahme/Expertise o. Ä. vom 25. Januar 2010 der Nürburgring GmbH empfohlen, auf eine Ausschreibung oder ein förmliches Vergabeverfahren vor Abschluss des Pachtvertrages zu verzichten? 24. Wenn nein: Hat sie empfohlen, eine Ausschreibung bzw. ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen? 25. Hatten der Ministerpräsident und/oder der frühere Wirtschaftsminister vor Abschluss des Pachtvertrages vom 25. März 2010 Kenntnis vom Inhalt des von der Bonner Kanzlei Redeker erstellten Gutachtens/der Kurzstellungnahme/Expertise o. Ä. vom 25. Januar 2010 oder zumindest von den wesentlichen Ergebnissen? 26. Wenn ja: Waren der Ministerpräsident und/oder der Wirtschaftsminister mit dem Abschluss des Pachtvertrages vom 25. März 2010 einverstanden, obwohl zu diesem Zeitpunkt das bei der Kanzlei Luther in Auftrag gegebene Gutachten noch nicht vorlag? Wenn ja: Was waren die Gründe hierfür? 27. Zu welchen konkreten Ergebnissen kam das vom Wirtschaftsministerium im März 2010 in Auftrag gegebene Gutachten der Kanzlei Luther, welches Ende Mai 2010 vorlag? 28. Wann lag das Gutachten vor? 29. Gab es bis zur Vorlage dieses Gutachtens eine schriftliche oder mündliche Erörterung der Sach- und Rechtslage mit Institutionen, Einrichtungen, Fachreferaten etc. der Landesregierung und/oder ihrer nachgeordneten Behörden oder Gesellschaften mit unmittelbarer oder mittelbarer Landesbeteiligung? 30. Mit welcher Begründung wurde in diesem Gutachten der Verzicht auf eine Ausschreibung in dem Gutachten für „vertretbar“ gehalten? 31. Auf welche möglichen Risiken im Falle des Verzichts auf eine Ausschreibung hat die Kanzlei Luther in diesem Gutachten hingewiesen? 32. Hat das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, in dem laut Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung (siehe Drucksache 16/11, dort insb. § 9 Ziff. 5) die Wettbewerbsaufsicht sowie die Vergabekammer angesiedelt sind, in der 16. Wahlperiode die Verträge, Vereinbarungen und Abkommen im Zusammenhang mit dem „Zukunftskonzept Nürburgring“ durch die Vergabekammer prüfen lassen? 33. Wenn ja: mit welchem Ergebnis? 34. Wenn nein: warum nicht? 35. Für den Fall, dass bisher keine Prüfung entsprechend der Frage 32 stattgefunden hat: Beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, in dem laut Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung (siehe Drucksache 16/11, dort ins- 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/579 besondere § 9 Ziff. 5) die Wettbewerbsaufsicht sowie die Vergabekammer angesiedelt sind, – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Medienberichte (s. o.) – die Verträge, Vereinbarungen und Abkommen im Zusammenhang mit dem „Zukunftskonzept Nürburgring “ durch die Vergabekammer prüfen zu lassen? 36. Wenn ja: Bis wann wird das Prüfungsergebnis vorliegen? 37. Wenn nein: warum nicht? 38. Hat das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, in dem laut Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung (siehe Drucksache 16/11, dort insbesondere § 9 Ziff. 5, aber auch Ziff. 12) die Zuständigkeit im Rahmen des Beihilferechts angesiedelt ist, in der 16. Wahlperiode die Verträge, Vereinbarungen und Abkommen im Zusammenhang mit dem „Zukunftskonzept Nürburgring“ – insbesondere vor dem Hintergrund der Ausführungen des Landesrechnungshofs in dessen Jahresbericht 2011, Teil II zum Liquiditätspool (öffentlich vorgestellt am 13. April 2011, siehe dort S. 7 bis 15) – im Ministerium prüfen lassen? 39. Wenn ja: mit welchem Ergebnis? 40. Wenn nein: warum nicht? 41. Für den Fall, dass bisher keine Prüfung entsprechend der Frage 38 stattgefunden hat: Beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, in dem laut Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung (siehe Drucksache 16/11, dort insbesondere § 9 Ziff. 5, aber auch Ziff. 12) die Zuständigkeit im Rahmen des Beihilferechts angesiedelt ist, – insbesondere vor dem Hintergrund der Ausführungen des Landesrechnungshofs in dessen Jahresbericht 2011, Teil II zum Liquiditätspool (öffentlich vorgestellt am 13. April 2011, siehe dort S. 7 bis 15) – die Verträge, Vereinbarungen und Abkommen im Zusammenhang mit dem „Zukunftskonzept Nürburgring“ prüfen zu lassen? 42. Wenn ja: Bis wann wird das Prüfungsergebnis vorliegen? 43. Wenn nein: warum nicht? 3 Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben der Ständigen Vertreterin des Chefs der Staatskanzlei vom 16. November 2011 – wie folgt beantwortet: Bereits in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr sowie des Haushaltsausschusses am 6. September 2010 hat die Landesregierung ausführlich die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluss des Betriebspachtvertrages erläutert. Unter Bezugnahme auf ein anwaltliches Gutachten führte sie aus, dass der Abschluss des Betriebspachtvertrages im Ergebnis ohne eine öffentliche Ausschreibung erfolgen konnte. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Große Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: 1. Von welchen Institutionen, Einrichtungen, Fachreferaten etc. der Landesregierung und/oder ihrer nachgeordneten Behörden sowie Einrichtungen (z. B. Nürburgring GmbH, Investitions- und Strukturbank [ISB], Vergabekammer im Wirtschaftsministerium etc.) wurden vergaberechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Konzeptionierung, dem Abschluss und der Umsetzung des „Zukunftskonzepts Nürburgring“ in der 15. Wahlperiode bearbeitet und/oder geprüft (bitte jeweils nach Referaten bzw. Organisationseinheiten detailliert auflisten)? 2. Von welchen privaten Dritten wurden im Auftrag der Landesregierung, der Nürburgring GmbH und/oder der ISB vergaberechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Konzeptionierung, dem Abschluss und der Umsetzung des „Zukunftskonzepts Nürburgring “ bearbeitet und/oder geprüft? 3. Welche Stelle der Landesregierung hat diese jeweiligen Prüfaufträge an Dritte vergeben (bitte nach einzelnen Ministerien bzw. nachgeordneten Einrichtungen, Firmen etc. aufschlüsseln)? 4. Was war jeweils der Prüfauftrag der unter 1. und 2. erfassten Gutachten, Stellungnahmen, Expertisen, Vermerke etc. (bitte einzeln aufschlüsseln)? Aufgrund der Relevanz der vergaberechtlichen Bewertung für das Zukunftskonzept hat die Landesregierung die renommierte Rechtsanwaltskanzlei Luther mit der Prüfung der Vergaberechtskonformität des Betriebspachtvertrages, die begleitend zu den laufenden Vertragsverhandlungen erfolgte, beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch das damalige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr , Landwirtschaft und Weinbau. Unabhängig davon hatte die Nürburgring GmbH im Januar 2010 die Rechtsanwaltskanzlei Redeker mit einer vergaberechtlichen Stellungnahme beauftragt. Insoweit wird ergänzend auf die Beantwortung der Fragen 18 ff. verwiesen. Diese Stellungnahme enthielt nur abstrakte Ausführungen zum Vergaberecht und konnte im Gegensatz zu den Untersuchungen der Rechtsanwaltskanzlei Luther das konkrete Vertragswerk nicht berücksichtigen, da dieses noch nicht vorlag. Drucksache 16/579 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Auch hinsichtlich des Formel-1-Konzessionsvertrages und des Betriebspachtvertrages über den operativen Betrieb der Cash Settlement & Ticketing GmbH (CST) vom 13./14. Dezember 2010 beauftragte das damalige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau die Rechtsanwaltskanzlei Luther mit der vergaberechtlichen Bewertung. 5. Welche Vertragskonstrukte, Vereinbarungen, Abkommen etc. bzw. Entwürfe von solchen wurden konkret zur Prüfung vorgelegt und von wann datierten diese (bitte einzeln aufschlüsseln)? 6. Welche Änderungen gab es zwischen dem Entwurfstext, der Gegenstand der Prüfaufträge war, und der endgültigen Vertragsversion? 7. Was war das Ergebnis dieser einzelnen Prüfungen (bitte nach Gutachten, Stellungnahmen, Expertisen, Vermerken etc. aufschlüsseln)? 8. Welche Gesetze, Rechtsvorschriften etc. wurden zur Ermittlung der einzelnen Ergebnisse herangezogen (bitte einzeln aufschlüsseln)? 9. Gab es Hinweise, nach denen einzelne Vergaben rechtlich problematisch waren? 10. Wenn ja: Auf welche Vergabeentscheidungen bezogen sich diese Hinweise? 11. Wie ist die Landesregierung mit diesen Hinweisen jeweils umgegangen? Die Begutachtungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Luther erfolgten begleitend zu den laufenden Vertragsverhandlungen. Aktuelle Entwürfe wurden jeweils durch die beratende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young zur Verfügung gestellt. Es gab einen regelmäßigen Austausch über erfolgte Änderungen, sodass bis zur finalen Fassung vergaberechtliche Expertise sichergestellt war. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Gutachter bei ihrer Prüfung jeweils die einschlägigen Rechtsvorschriften berücksichtigt haben. Hinsichtlich des Betriebspachtvertrages vom 25. März 2010 ist es nach Überzeugung der Gutachter „gut vertretbar, die Entscheidung über die Vergabe des Betriebspachtvertrages der NG an die DNG (Anm.: Hierbei handelt es sich um die jetzige Nürburgring Automotive GmbH, die seinerzeit den Arbeitstitel Destination Nürburgring GmbH führte.) ohne vorherigen öffentlichen Wettbewerb , insbesondere ohne öffentliche Ausschreibung, zu fällen“, insbesondere weil aufgrund der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young festgestellten tatsächlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten der Motorsport Resort Nürburgring GmbH und der Nürburgring GmbH (inklusive Tochtergesellschaften) eine nachhaltige wirtschaftliche Betriebsführung nur einheitlich aus einer Hand möglich ist („Alleinstellungsmerkmal“). Hinsichtlich des Formel-1-Konzessionsvertrages vom 13. Dezember 2010 stellten die Gutachter fest: „Es sprechen gute Gründe dafür, dass der Konzessionsvertrag als Dienstleistungskonzession … einzuordnen ist. Als solche unterliegt er nicht dem förmlichen Vergaberecht. … Allein die NAG verfügt aufgrund der mit dem Pachtvertrag vom 25. März 2010 erfolgten Verpachtung der Liegenschaften am Nürburgring im Ergebnis über die erforderlichen Rechte und Ressourcen, um die Organisation und Durchführung der F 1-Rennen zu übernehmen.“ Hinsichtlich des Betriebspachtvertrages über den operativen Betrieb der CST vom 13./14. Dezember 2010 gehen die Gutachter davon aus, dass „die CST nicht als öffentlicher Auftraggeber anzusehen ist“. Zudem „ist der Betriebspachtvertrag mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit als Dienstleistungskonzession einzuordnen und damit dem strengen Vergaberegime entzogen“. Hinsichtlich der Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Redeker wird auf die Beantwortung der Fragen 18 ff. verwiesen. 12. Hat sie einzelne Vergaben auch gegen den eingeholten Rechtsrat getätigt? 13. Wenn ja: Auf welchen rechtlichen Erwägungen basierten diese Entscheidungen? Nein. 14. Wurde im Zusammenhang mit der Konzeptionierung, dem Abschluss und der Umsetzung des „Zukunftskonzepts Nürburgring“ die Vergabekammer des damaligen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eingebunden? 15. Wenn ja: In welcher Form war diese eingebunden? 16. Für den Fall, dass die Vergabekammer eingebunden war: Zu welchem Prüfergebnis gelangte diese? 17. Wenn sie nicht eingebunden war: warum nicht? 32. Hat das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, in dem laut Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung (siehe Drucksache 16/11, dort insb. § 9 Ziff. 5) die Wettbewerbsaufsicht sowie die Vergabekammer angesiedelt sind, in der 16. Wahlperiode die Verträge, Vereinbarungen und Abkommen im Zusammenhang mit dem „Zukunftskonzept Nürburgring“ durch die Vergabekammer prüfen lassen? 33. Wenn ja: mit welchem Ergebnis? 34. Wenn nein: warum nicht? 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/579 35. Für den Fall, dass bisher keine Prüfung entsprechend der Frage 32 stattgefunden hat: Beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, in dem laut Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung (siehe Drucksache 16/11, dort insbesondere § 9 Ziff. 5) die Wettbewerbsaufsicht sowie die Vergabekammer angesiedelt sind, – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Medienberichte (s. o.) – die Verträge, Vereinbarungen und Abkommen im Zusammenhang mit dem „Zukunftskonzept Nürburgring“ durch die Vergabekammer prüfen zu lassen? 36. Wenn ja: Bis wann wird das Prüfungsergebnis vorliegen? 37. Wenn nein: warum nicht? Eine Einbindung der Vergabekammer durch die Landesregierung oder ein Tätigwerden von Amts wegen ist rechtlich unzulässig. Die Vergabekammer ist ein gerichtsähnlicher Spruchkörper, der gemäß §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für die Nachprüfung öffentlicher Auftragsvergaben in Rheinland-Pfalz zuständig ist. Die Vergabekammer übt gemäß § 105 Abs. 1 GWB ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze unabhängig und in eigener Verantwortung aus. Gemäß § 107 Abs. 1 und 2 GWB kann ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nur auf Antrag eines Unternehmens eingeleitet werden. Daher konnte die Vergabekammer von Seiten der Landesregierung nicht mit der Prüfung entsprechender vergaberechtlicher Fragestellungen befasst werden. 18. Wer hat bei der Kanzlei Redeker das zitierte Gutachten/die Kurzstellungnahme/Expertise o. Ä. vom 25. Januar 2010 in Auftrag gegeben (bitte Nennung der konkreten damaligen Funktion)? 19. War die Landesregierung in diese Entscheidung eingebunden und/oder hierüber informiert? 20. Welchen Ministerien liegt dieses Gutachten/die Kurzstellungnahme/Expertise o. Ä. vor und ggf. seit wann? Wie sich aus der abstrakten vergaberechtlichen Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Redeker ergibt, erfolgte die Beauftragung durch zwei Mitarbeiter der Nürburgring GmbH. Die Landesregierung war hinsichtlich der Entscheidung über die Beauftragung weder eingebunden noch hierüber informiert. In der Sitzung des Aufsichtsrates der Nürburgring GmbH am 1. März 2010 informierte der seinerzeitige Aufsichtsratsvorsitzende, dass die Nürburgring GmbH eine entsprechende Stellungnahme habe anfertigen lassen. Danach könne ein Pachtvertrag je nach konkreter Ausgestaltung als öffentlicher Auftrag oder als Dienstleistungskonzession eingestuft werden. In diesem Zusammenhang erlangten auch die an der Sitzung teilnehmenden Vertreter des Ministeriums der Finanzen und des damaligen Ministeriums für Wirtschaft , Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Kenntnis von der Existenz dieser abstrakten Stellungnahme. 21. Zu welchen konkreten Ergebnissen kam das von der Bonner Kanzlei Redeker erstellte Gutachten/die Kurzstellungnahme/Expertise o. Ä. vom 25. Januar 2010? 22. Welche Argumente hat die Kanzlei Redeker in dem Gutachten/der Kurzstellungnahme/Expertise o. Ä. für die Erforderlichkeit einer Ausschreibung bzw. eines förmlichen Vergabeverfahrens vor Abschluss des Pachtvertrages genannt? 23. Hat die Kanzlei Redeker in ihrem Gutachten/der Kurzstellungnahme/Expertise o. Ä. vom 25. Januar 2010 der Nürburgring GmbH empfohlen, auf eine Ausschreibung oder ein förmliches Vergabeverfahren vor Abschluss des Pachtvertrages zu verzichten? 24. Wenn nein: Hat sie empfohlen, eine Ausschreibung bzw. ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen? In der entsprechenden Stellungnahme wurden weitestgehend abstrakte vergaberechtliche Fragestellungen behandelt. Eine konkrete Prüfung des Betriebspachtvertrages war der Rechtsanwaltskanzlei nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt konkrete Vertragsentwürfe noch nicht vorlagen. Hierauf weist sie in ihrer Stellungnahme ausdrücklich hin. Vertragsentwürfe wurden erst mit Beginn der Verhandlungen zwischen den Parteien im Februar 2010 erstellt. In der sehr allgemein gehaltenen Prüfung konnte die Rechtsanwaltskanzlei deshalb auch keinen konkreten Vertragsentwurf würdigen und vor diesem Hintergrund keine den Abschluss des Betriebspachtvertrages betreffende Handlungsempfehlungen abgeben. 25. Hatten der Ministerpräsident und/oder der frühere Wirtschaftsminister vor Abschluss des Pachtvertrages vom 25. März 2010 Kenntnis vom Inhalt des von der Bonner Kanzlei Redeker erstellten Gutachtens/der Kurzstellungnahme/Expertise o. Ä. vom 25. Januar 2010 oder zumindest von den wesentlichen Ergebnissen? 26. Wenn ja: Waren der Ministerpräsident und/oder der Wirtschaftsminister mit dem Abschluss des Pachtvertrages vom 25. März 2010 einverstanden, obwohl zu diesem Zeitpunkt das bei der Kanzlei Luther in Auftrag gegebene Gutachten noch nicht vorlag? Wenn ja: Was waren die Gründe hierfür? Das Ergebnis des bei der Rechtsanwaltskanzlei Luther in Auftrag gegebenen Gutachtens lag vor Abschluss des Betriebspachtvertrages vor. Lediglich die anschließende Ausfertigung des Gutachtens erfolgte zu einem späteren Zeitpunkt. Der damalige Wirtschaftsminister hat den Ministerpräsidenten vor Abschluss des Betriebspachtvertrages summarisch über die Ergebnisse der vergaberechtlichen Prüfungen unterrichtet. 5 Drucksache 16/579 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 27. Zu welchen konkreten Ergebnissen kam das vom Wirtschaftsministerium im März 2010 in Auftrag gegebene Gutachten der Kanzlei Luther, welches Ende Mai 2010 vorlag? 28. Wann lag das Gutachten vor? 29. Gab es bis zur Vorlage dieses Gutachtens eine schriftliche oder mündliche Erörterung der Sach- und Rechtslage mit Institutionen, Einrichtungen , Fachreferaten etc. der Landesregierung und/oder ihrer nachgeordneten Behörden oder Gesellschaften mit unmittelbarer oder mittelbarer Landesbeteiligung? 30. Mit welcher Begründung wurde in diesem Gutachten der Verzicht auf eine Ausschreibung in dem Gutachten für „vertretbar“ gehalten? 31. Auf welche möglichen Risiken im Falle des Verzichts auf eine Ausschreibung hat die Kanzlei Luther in diesem Gutachten hingewiesen? Das Untersuchungsergebnis lag vor Abschluss des Betriebspachtvertrages vor. Lediglich die abschließende Ausfertigung des Gutachtens erfolgte zu einem späteren Zeitpunkt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 5 bis 11 verwiesen. 38. Hat das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, in dem laut Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung (siehe Drucksache 16/11, dort insbesondere § 9 Ziff. 5, aber auch Ziff. 12) die Zuständigkeit im Rahmen des Beihilferechts angesiedelt ist, in der 16. Wahlperiode die Verträge, Vereinbarungen und Abkommen im Zusammenhang mit dem „Zukunftskonzept Nürburgring“ – insbesondere vor dem Hintergrund der Ausführungen des Landesrechnungshofs in dessen Jahresbericht 2011, Teil II zum Liquiditätspool (öffentlich vorgestellt am 13. April 2011, siehe dort S. 7 bis 15) – im Ministerium prüfen lassen? 39. Wenn ja: mit welchem Ergebnis? 40. Wenn nein: warum nicht? 41. Für den Fall, dass bisher keine Prüfung entsprechend der Frage 38 stattgefunden hat: Beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, in dem laut Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung (siehe Drucksache 16/11, dort insbesondere § 9 Ziff. 5, aber auch Ziff. 12) die Zuständigkeit im Rahmen des Beihilferechts angesiedelt ist, – insbesondere vor dem Hintergrund der Ausführungen des Landesrechnungshofs in dessen Jahresbericht 2011, Teil II zum Liquiditätspool (öffentlich vorgestellt am 13. April 2011, siehe dort S. 7 bis 15) – die Verträge, Vereinbarungen und Abkommen im Zusammenhang mit dem „Zukunftskonzept Nürburgring“ prüfen zu lassen? 42. Wenn ja: Bis wann wird das Prüfungsergebnis vorliegen? 43. Wenn nein: warum nicht? Wie schon in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 218 (Drucksache 16/327) ausgeführt, wird mit der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung keine spezielle Zuständigkeit für die Überwachung von EU-beihilferechtlichen Vorschriften begründet. Die Einhaltung EU-beihilferechtlicher Grundsätze und Vorschriften obliegt – wie in der vergangenen Legislaturperiode – den jeweiligen Ressorts. Das „Zukunftskonzept Nürburgring“ liegt entsprechend der Anordnung über die Geschäftsverteilung im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur. Roger Lewentz Staatsminister 6