Drucksache 16/5796 05. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer und Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Landeszuweisungen für Hochschulen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3837 vom 14. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Mit der Einführung von Globalhaushalten an verschiedenen Hochschulen des Landes hat die Landesregierung die Auszahlung der Landeszuweisungen für die betroffenen Hochschulen um insgesamt drei Zwölftel verschoben. Bis heute warten die Hochschulen auf die Auszahlung dieser Mittel. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Sachstand lag diesem Vorgehen zugrunde? 2. Welche Vereinbarungen wurden diesbezüglich mit den Hochschulen getroffen? 3. Welche Hochschulen des Landes sind betroffen und um welchen Betrag ging es bei der Einführung und geht es heute (bitte getrennt nach Jahren und Hochschulen)? 4. Welche haushaltsrechtlichen Konsequenzen hat dieses Vorgehen a) nach Meinung des Rechnungshofs, b) für den Jahresabschluss der Hochschulen? 5. Wie wurde dieses Vorgehen bilanztechnisch gegenüber den Hochschulen gehandhabt, wie soll es zukünftig gehandhabt werden? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Zwecks hochschul- und landesseitig gewünschter Erweiterung autonomer Handlungsmöglichkeiten der Universitäten und Hochschulen hin zu mehr eigenverantworlichem Handeln und weiterer Anreizsetzung zu wirtschaftlichem Verhalten wurden für einzelne Universitäten und Hochschulen Globalhaushalte als haushaltstechnisches Instrument eingeführt und hierdurch die Wirtschaftsführung der Globalhaushalte aus dem klassisch kameralen Landeshaushalt ausgegliedert. Damit verbunden war die bekannte nachschüssige Finanzierung, die auch im übrigen öffentlichen Bereich wie in der Privatwirtschaft durchaus nicht unüblich ist, um Überzahlungen zu vermeiden. Nachschüssige Finanzierung bedeutet: Im Jahr der Umstellung wurden für die Globalhaushalte neun Zwölftel der Landesmittel veranschlagt und zugeführt, in den Folgejahren dann die ausstehenden drei Zwölftel und neun Zwölftel des laufenden Haushaltsjahres. Sollten die Kassenbestände der jeweiligen Sonderrechnung nicht ausreichen, gibt es die Zusage der Landesregierung, dass die Sonderrechnungen bis zur Höhe der nachschüssigen drei Zwölftel temporär überzogen werden können. Da die Kassenbestände der Globalhaushalte seither ausgereicht haben, stellt sich bisher und absehbar die Frage nach der Veranschlagung der nachschüssigen drei Zwölftel nicht. Hierauf wurde parlamentarisch immer wieder hingewiesen, zuletzt in der HuFASitzung am 29. November 2011. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. November 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5796 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Betroffen sind die bei der Landeshochschulkasse geführten Sonderrechnungen der als Globalhaushalte organisierten Hochschulen, die sowohl unterjährig als auch am Ende eines Haushaltsjahres (temporär) mit einem buchmäßigen Fehlbetrag abschließen können, der am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres im Rahmen der in der Tabelle ausgewiesenen Obergrenzen in das folgende Haushaltsjahr vorzutragen ist. Zu Frage 4 a): Der Landesrechnungshof hat empfohlen, sich um die Herstellung einer Identität zwischen Ausgleichsleistungen des Landes für die Globalhaushalte und dem jeweiligen Haushaltsjahr zu bemühen. Dem ist die Landesregierung mit Vorlage des Haushaltsentwurfs für 2012/2013 nachgekommen. Zu den Fragen 4 b) und 5: Hinsichtlich etwaiger „haushaltsrechtlicher“ Konsequenzen für die Jahresabschlüsse und der bilanztechnischen Handhabung – soweit die als Globalhaushalte organisierten Hochschulen überhaupt Bilanzen erstellen – bleibt festzustellen: Die Hochschulen haben die Wirkung der Nachschüssigkeit abgebildet und den vorliegenden Jahresabschlüssen wurden uneingeschränkte Testate erteilt. In Vertretung: Prof. Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär Hochschule Jahr 2005 Jahr 2006 Jahr 2007 Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahre 2011 bis 2015 in Millionen Euro Johannes Gutenberg-Universität Mainz 28,4 43,0 43,091 43,178 48,525 58,028 59,710 Universität Trier – – 4,527 13,610 15,225 18,396 19,056 Technische Universität Kaiserslautern – – 5,677 17,063 19,083 22,971 23,839 Hochschule (Fachhochschule) Kaiserslautern – – 1,923 5,782 6,452 7,704 8,024 Hochschule (Fachhochschule) Mainz – – 1,349 4,108 4,728 5,885 5,995 Summe 28,4 43,0 56,567 83,741 94,013 112,984 116,624