Drucksache 16/5798 09. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner und Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Langenlonsheim Die Kleine Anfrage 3838 vom 14. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Sichert die Landesregierung der Ortsgemeinde dauerhaft verbindlich zu, dass die Zahl von maximal 1 000 Flüchtlingen in der geplanten Einrichtung nicht überschritten wird? 2. Wie wird sichergestellt, dass die Flüchtlinge direkt registriert werden? 3. Wird sichergestellt, dass Flüchtlinge vor der medizinischen Erstuntersuchung amtlich registriert werden, damit die Untersuchungs ergebnisse auch den einzelnen Flüchtlingen zugeordnet werden und im Bedarfsfall dann entsprechende medi zinische Maßnahmen eingeleitet werden können? 4. Wie viele Überstunden sind aktuell bei der Polizeiinspektion Bad Kreuznach aufgelaufen? 5. Wie ist die aktuelle Personalsituation in der Polizeiinspektion Bad Kreuznach? 6. Welche Aufstockung wird es nun hier geben? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Erstaufnahmestelle in Langenlonsheim ist zur Aufnahme von unter 1 000 Personen vorgesehen. Zu Frage 2: In Langenlonsheim sollen nur Flüchtlinge untergebracht werden, die im Registrierungssystem des Landes bereits registriert wurden. Davon zu unterscheiden ist eine Registrierung als Flüchtling, die mit dem Asylantrag verbunden ist. Diese erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Land hat keinen direkten Einfluss darauf, wann das BAMF diese Registrierung vornimmt und den Asylantrag bearbeitet. Es hat in der Vergangenheit stets auf eine schnellere Bearbeitung gedrängt. Im Gegensatz zum Land hat der Bund, hier das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), seinen Rückstand bei der Asylantragsregistrierung bisher nicht bewältigt. Ende September 2015 lag die Zahl der vom BAMF noch nicht entschiedenen Anträge bei bundesweit 300 531. Hinzu kommt eine ähnlich hohe Zahl noch nicht erfasster Anträge beim BAMF. Am 30. September 2015 waren bei den rheinland-pfälzischen Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge insgesamt 14 091 Asylanträge für das gesamte Jahr 2015 registriert. Im gleichen Zeitraum sind allerdings bereits 27 425 Asylsuchende Rheinland-Pfalz zugewiesen worden. Zu Frage 3: Durch die Landesregistrierung sind die Voraussetzungen geschaffen, dass Flüchtlinge zeitnah die Erstuntersuchung erhalten können. Zuständig ist das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung. Das Land unterstützt die Kreisverwaltung auch in diesem Punkt in ihrer Aufgabenwahrnehmung und geht davon aus, dass eine zeitnahe Erstuntersuchung erfolgt. Notwendige medizinische Maßnahmen können und werden in allen Erstaufnahmeeinrichtungen, unabhängig von einer Erstuntersuchung, eingeleitet. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Dezember 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5798 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Der derzeitige Stand der Mehrarbeitsstunden bei der Polizeiinspektion Bad Kreuznach wird durch das Polizeipräsidium Mainz zum Stichtag 1. Oktober 2015 mit 1 944 Mehrarbeitsstunden angegeben. Zu Frage 5: Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mainz waren der Polizeiinspektion Bad Kreuznach zum Stichtag 1. Oktober 2015 insgesamt 105 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten (umgerechnet auf Vollzeitstellen) zugeordnet. Zu Frage 6: Die Polizei wird die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Unterkunft sowie zur Gewährleistung der Sicherheit der Flüchtlinge und der Bevölkerung treffen. Die diesbezüglichen polizeilichen Planungen sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Sofern im Ergebnis eine personelle Unterstützung der Polizeiinspektion Bad Kreuznach erforderlich sein sollte, wird das Polizeipräsidium Mainz die entsprechenden Maßnahmen veranlassen. Irene Alt Staatsministerin