Drucksache 16/5803 09. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Änderung Luftverkehrsgesetz Die Kleine Anfrage 3840 vom 15. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Derzeit wird eine Änderung des Luftverkehrsgesetztes im Bundesrat diskutiert. Bereits im Januar 2013 hat der rheinland-pfälzische Ministerrat Änderungen für die vom Fluglärm betroffene Bevölkerung beschlossen und auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen forderte in seinem Gutachten „Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ entsprechende Änderungen. Die Landesregierung betont zudem immer wieder öffentlich, sich für einen stärkeren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, einschließ lich gesetzlicher Änderungen, einzusetzen. Festzustellen ist allerdings, dass die rheinland-pfälzischen Interessen nicht nur in der Fluglärmkommission, sondern auch bei den laufenden Verhandlungen nur unzureichend zum Tragen kommen. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Welche Haltung nimmt die Landesregierung zum Gesetzentwurf Bundesratsdrucksache 439/15 ein, insbesondere zu Forderungen der BI gegen Fluglärm nach Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Festlegung von Flugrouten, zur Festsetzung von Lärmbegrenzen sowie zu den Einschränkungen der Freigabepraxis und damit zur Abweichung von Flugrouten bzw. wie spiegeln sich diese Forderungen wieder? 2. Welche Stellungnahme hat die Landesregierung abgebgeben? 3. Welche Punkte aus dem Papier „10+9 Eckpunkte zur Verbesserung des gesetzlichen Schutzes vor Fluglärm“ sind aktuell in der Umsetzung bzw. werden verhandelt? 4. Wie ist der Sachstand zur Bundesratsdrucksache bzw. wann ist mit einer endgültgen Entscheidung der Länderkammer zu rechnen bzw. wenn damit nicht zu rechnen ist, woran scheitert eine Entscheidung? 5. Wie bewertet die Landesregierung die neue Zusammensetzung der Fluglärmkommission? 6. Nach dem Fluglärmindex und bei der Definition des Lärmschutzbereichs gilt Mainz als nicht betroffen vom Fluglärm, wie kann dies geändert werden bzw. was unternimmt die Landesregierung, damit das geändert wird? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung hält eine Lärmbelastung in dem Ausmaß, wie sie bei weiter steigenden Belastungszahlen und der bisherigen Flugroutenführung eintreten würde, für nicht akzeptabel. Sie ist der Auffassung, dass für einen nachhaltigen Fluglärmschutz Änderungen insbesondere des Luftverkehrsgesetzes und des Fluglärmschutzgesetzes notwendig sind. Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat in einem Sondergutachten auf erhebliche Defizite bei der Planung und Genehmigung von Flughäfen und Flugrouten hingewiesen, in deren Folge es zulasten der Lärmbetroffenen bis heute an konkreten Vorgaben zum Umgang mit Fluglärm fehlt. Initiativen insbesondere zur Änderung der Rechtslage hat die Landesregierung in den Jahren 2009, 2011 und zuletzt 2013 mit sehr weitgehenden und viel beachteten Gesetzesanträgen ange strebt. Die Beratungen im Bundesrat zum aktuellen Entwurf der Bundesregierung sind im Gange. Hinsichtlich der Forderung nach Einführung einer Umweltverträglichkeits prüfung bei der Festlegung von Flugrouten hat die Landesregierung diesbezügliche Anträge unterstützt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Dezember 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5803 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Einige Positionen des Eckpunktepapiers werden in Form von Anträgen der Landesregierung umgesetzt. Hierzu gehören beispielsweise Verbesserungen beim baulichen Schallschutz, die Anhörung der betroffenen Kommunen bei der Festsetzung der Lärmschutzbereiche durch Rechtsverordnungen der Landes regierungen, die Einschränkung der Ausnahmen von Bauverboten mit dem Ziel, Nachverdichtungen zu reduzieren sowie der sofortige Anspruch auf Kostenerstattung für Schallschutzmaßnahmen mit Erlass der Rechtsverordnung zu den Schutzzonen. Zu Frage 4: Die von der Landesregierung gemeinsam mit Baden-Württemberg eingebrachte Bundesratsinitiative (Bundesratsdrucksache 90/13) ist, wie auch weitere Gesetzesanträge zu dem Thema der Länder Brandenburg (Bundesratsdrucksache 138/13) und Hessen (Bundesratsdrucksache 124/13), in den Fachausschüssen des Bundesrates bislang vertagt worden. Wann mit einer Entscheidung der Länderkammer zu rechnen ist, ist derzeit offen. Zu Frage 5: Die Landesregierung hat sich erfolgreich für die rheinland-pfälzischen Belange eingesetzt. Der Landkreis Mainz-Bingen behält auch nach der Reform seinen Status als stimmberechtigtes Mitglied. Zu Frage 6: Die Landesregierung hält es für geboten, den vor handenen Fluglärm auch im Umkreis der Landeshauptstadt Mainz und der betroffenen Kommunen des Landkreises Mainz-Bingen durch den Frankfurter Fluglärmindex realistisch abzubilden. Entsprechend hat die Landesregierung bereits in der Vergangenheit sachgerechtere Lärmberechnungs- und Beurteilungsmethoden bei der Berechnung des Untersuchungsgebiets des Frankfurter Fluglärmindices gefordert. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär