Drucksache 16/5804 09. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Denis Alt und Hans Jürgen Noss (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Der tödliche Unfall am Bahnübergang in Monzingen und mögliche Konsequenzen Die Kleine Anfrage 3839 vom 15. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Am 12. September dieses Jahres kam es im rheinland-pfälzischen Monzingen zu einem schweren Unfall auf einem Bahnübergang, bei dem fünf Menschen zu Tode kamen. Der Presseberichterstattung war zu entnehmen, dass ein Gutachten ergeben habe, dass die Halbschranken des Bahnübergangs zum Unglückszeitpunkt geschlossen gewesen seien. Außerdem konnte der Berichterstattung entnommen werden, dass Innenminister Lewentz die Thematik der Halbschranken an Bahnübergängen gegenüber dem Bundesverkehrsminister im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz angesprochen habe. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Was ist der Landesregierung zu den getätigten Untersuchungen bezüglich der Unfallursache bekannt? 2. Wie wird die Sicherheit von Bahnübergängen in der Praxis geregelt und wer ist für die entsprechende Planung und Umsetzung zuständig? 3. Was haben die Gespräche zwischen Innenminister Roger Lewentz und dem Bundesverkehrsminister bezüglich der häufig eingesetzten Halbschranken ergeben? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Nahestrecke, auf der sich der tödliche Unfall an einem Bahnübergang in Monzingen am 12. September 2015 ereignet hatte, wird von der DB Netz AG betrieben. Die Unfalluntersuchung wird durch die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach und die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes vorgenommen. Sie ist noch nicht abgeschlossen. Der Landesregierung sind keine Zwischenergebnisse dieser Stellen zur Unfallursache bekannt, die über die Presseberichterstattung hinausgehen. Zum Zeitpunkt des Unfalls habe nach Auskunft der erwähnten Stellen die technische Sicherung funktioniert. Zu Frage 2: Die Mindestanforderungen an die Sicherung von Bahnübergängen sind in § 11 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) geregelt. Unterhalb der Verordnungsebene gibt es die Richtlinien der DB Netz AG und – für Bahnübergänge nicht bundeseigener Eisenbahnen – die Bahnübergangsrichtlinie des Verbands deutscher Verkehrsunternehmen. Je nach örtlicher Situation können sich darüber hinausgehende Anforderungen ergeben. Die jeweilige Bahnübergangssicherung wird in der Zuständigkeit der beteiligten Wegebaulastträger von Schiene und Straße geplant und in einem Planfeststellungsbeschluss abschließend entschieden. Die Umsetzung erfolgt wiederum in der Verantwortung der Wegebaulastträger. In zweijährigem Abstand und nach Unfällen finden Bahnübergangsschauen durch die beteiligten Wegebaulastträger unter Beteiligung der Polizei und der Eisenbahnaufsichtsbehörde statt, um eventuelle Defizite festzustellen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Dezember 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5804 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Minister Lewentz hat die Problematik der Bahnübergangssicherung mit Halbschranken anlässlich der Verkehrsministerkonferenz am 9. Oktober 2015 mit Minister Dobrindt besprochen. Minister Dobrindt hat dabei zugesagt, die Kriterien für den Einsatz von Halbschranken zur Sicherung von Bahnübergängen überprüfen zu lassen. Auch die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes vertritt die Auffassung, dass diese Kriterien risikoorientiert zu überprüfen seien. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär