Drucksache 16/5805 09. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Fahrradweg Zeiskam – Hochstadt Die Kleine Anfrage 3847 vom 20. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Was ist der aktuelle Sachstand beim Bau des Fahrradwegs Zeiskam – Hochstadt? 2. Mit welchem zeitlichen Ablauf plant die Landesregierung beim Bau der Radwegs Zeiskam – Hochstadt? 3. Welche Schritte müssen beim Bau des Radwegs noch abgearbeitet werden? 4. Stehen alle erforderlichen Flächen bereits zur Verfügung? 5. Inwiefern müssen vor dem Baubeginn Flächen durch das Land erworben werden? 6. Inwiefern gibt es Widerstand gegen den Verkauf der erforderlichen Flächen an das Land? 7. Welchen Einfluss hat die Eigentumssituation bei den Flächen auf den Bau des Radwegs? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage1: Die Realisierung des Radwegs zwischen Zeiskam und Hochstadt soll im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens „Hochstadt – Zeiskam /Acker“ des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz erfolgen, das sich zurzeit noch in der Abwicklung befindet. Zu den Fragen 2 und 3: Aufgrund des derzeitigen Verfahrensstandes könnte nach Einschätzung des zuständi gen DLR Rheinpfalz das laufende Flurbereinigungsverfahren bei günstigem Verlauf im Jahr 2017 abgeschlossen werden. Sobald eine rechtskräftige Ausbauplanung vorliegt, bestimmen die verfügbaren Landesmittel die weiteren bauvorbereitendeten Schritte. Dazu zählen insbesondere die Erstellung der Ausführungsplanung und die Abwicklung des Vergabeverfahrens, bevor mit den Ausbauarbeiten begonnen werden kann. Zu den Fragen 4 bis 7: Der Erwerb aller benötigten Grundstücke durch das Land ist Grundvoraussetzung für die Realisierung des Radwegs zwischen Zeiskam und Hochstadt. Wie bereits zu Frage 2 ausgeführt ist die Flurbereinigung des DLR noch nicht abgeschlossen, sodass die notwendigen Grunderwerbsverhand lungen im weiteren Verfahrensverlauf zu regeln sind. Besondere Schwierigkeiten sind bislang nicht bekannt. In Vertertung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Dezember 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode