Drucksache 16/5806 09. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Abschreibungen Kreisstraßennetz Die Kleine Anfrage 3846 vom 19. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe belaufen sich die bilanziellen Abschreibungen für das Kreisstraßennetz seit dem Beginn dieser Legislaturperiode? 2. In welcher Höhe belaufen sich die jährlichen bilanziellen Abschreibungsbeträge im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung der Kreishaushalte? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. November 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Gemäß § 12 Abs. 2 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen in ihrem Gebiet. Zu Frage 1 und 2: Informationen zu den bilanziellen Abschreibungen für die Straßennetze der Landkreise liegen der Landesregierung nicht vor. Insofern wird auch auf die Antwort zu den Fragen 78 und 79 der Großen Anfrage vom 16. Januar 2013 (Drucksache 16/2108) verwiesen . In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Dezember 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode