Drucksache 16/581 18. 11. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Peter Enders und Ralf Seekatz (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Sachstand bei der Ausweisung des Naturwaldreservates „Nauberg“ nach § 19 des Landeswaldgesetzes im Bereich des Forstamtes Hachenburg Die Kleine Anfrage 390 vom 27. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 14/4979 hat die Landesregierung am 20. Februar 2006 festgestellt, dass zum damaligen Zeitpunkt noch kein Antrag auf ein Raumordnungsverfahren vorgelegen hat und dass das Ausweisungsverfahren für das Naturwaldreservat nach § 19 Landeswaldgesetz und das für die Rohstoffgewinnung erforderliche Verfahren noch nicht fortgesetzt bzw. eingeleitet wurden. Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung ist mittlerweile Folgendes festgelegt: „Die Koalitionspartner verfolgen das Ziel, den Bergbau am Nauberg im Westerwald nicht auszuweiten. Dafür wird es keinen Pachtvertrag mit den am Bergbau Interessierten geben. Das bergrechtliche Verfahren bleibt allerdings abzuwarten.“ Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Abstimmung des Ausweisungsverfahrens für das Naturwaldreservat und das für die Roh- stoffgewinnung erforderliche Verfahren? 2. Inwieweit trifft es zu, dass mittlerweile ein Pachtvertrag unterschrieben wurde? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. November 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für den Zeitraum nach dem 20. Februar 2006 ist hinsichtlich der für eine bergrechtliche Zulassung erforderlichen Verfahrensabläufe Folgendes zu berichten: Das Raumordnungsverfahren wurde im Laufe des Jahres 2007 durchgeführt und fand mit dem raumordnerischen Entscheid der SGD Nord vom 25. Januar 2008 seinen Abschluss. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Gemäß Umweltverträglichkeitsverordnung Bergbau (UVP-V Bergbau) fällt das Vorhaben unter die UVP-Pflicht. Für die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes ist deshalb ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Ein dafür zunächst erforderlicher Scopingtermin hat im April 2008 stattgefunden. Die Basalt Actien Gesellschaft – Bergisch-Westerwälder-Hartsteinwerke (BWH) hat im Dezember 2009 dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) einen Antrag auf Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplans vorgelegt. Im Dezember 2009 wurde seitens des LGB das Beteiligungsverfahren eingeleitet sowie die Offenlegung der Antragsunterlagen veranlasst . Nach Prüfung der Einwendungen und Stellungnahmen hat nach entsprechender Bekanntmachung der Erörterungstermin im Oktober 2010 stattgefunden. Die Antragstellerin hat die im Ergebnis des Erörterungstermins geforderten ergänzenden Planunterlagen vorgelegt, um die ursprüngliche Planung zu optimieren. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/581 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Derzeit kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob mit einem positiven Planfeststellungsbeschluss zu Gunsten der BWH gerechnet werden kann. Eine summarische Prüfung hat ergeben, dass derzeit nicht alle Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind. Zudem liegen noch nicht alle abschließenden Stellungnahmen der fachlich zuständigen Behörden und Stellen vor, die bei der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu beteiligen sind. Da das Genehmigungsverfahren noch andauert, wurde das Verfahren für eine Ausweisung als Naturwaldreservat nach § 19 Landeswaldgesetz nicht fortgesetzt bzw. nicht eingeleitet. Zu Frage 2: Mit Datum vom 24. März 2011 haben die Zentralstelle der Forstverwaltung, das Forstamt Hachenburg und die BWH einen Gestattungsvertrag über die Nutzung von forstfiskalischen Flächen für den Rohstoffabbau im Bereich des Naubergs unterzeichnet. Das Inkrafttreten des Gestattungsvertrages steht allerdings unter dem Vorbehalt der öffentlich-rechtlichen Genehmigung des AbbauVorhabens im vorgenannten bergrechtlichen Verfahren. Da das Genehmigungsverfahren noch andauert, ist der Gestattungsvertrag derzeit nicht in Kraft. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär