Drucksache 16/5812 10. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elfriede Meurer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Situation der Hausärztinnen und Hausärzte im Kreis Bernkastel-Wittlich Die Kleine Anfrage 3850 vom 20. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die Altersstruktur der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte im Kreis Bernkastel-Wittlich (bitte Angabe für 40 Jahre und jünger, 41 bis 50 Jahre, 51 bis 55 Jahre, 56 bis 60 Jahre, 61 Jahre und älter)? 2. Wie viele niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte sind im Kreis Bernkastel-Wittlich in den letzten fünf Jahren in Ruhestand gegangen? 3. Wie hoch ist die Zahl der Praxen von niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten, die in den letzten fünf Jahren im Kreis Bernkastel-Wittlich geschlossen wurden? 4. Wie hoch ist die Zahl der Praxen von niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten, die in den letzen fünf Jahren im Kreis Bernkastel-Wittlich neu eröffnet wurden? 5. Wie hoch ist die Zahl der Zweigpraxen, die in den letzen fünf Jahren im Kreis Bernkastel-Wittlich neu eröffnet wurden? 6. Wie bemisst und berechnet sich der Versorgungsgrad mit hausärztlichen Leistungen im Kreis Bernkastel-Wittlich? 7. Wie hat sich der Versorgungsgrad jährlich seit 2010 entwickelt und womit muss aufgrund der Altersstruktur in den nächsten fünf Jahren gerechnet werden? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. November 2015 wie folgt beantwortet: Die Landesregierung hat bereits vor Jahren die künftige medizinische beziehungsweise hausärztliche Versorgung der Menschen in Rheinland-Pfalz zu einem Schwerpunktthema der Landespolitik gemacht. Allerdings werden die meisten Rahmenbedingungen für die (haus-)ärztliche Tätigkeit auf Bundesebene und durch die ärztliche Selbstverwaltung gesetzt. Rheinland-Pfalz hat in den zurückliegenden Jahren viele Initiativen auf der Bundesebene eingebracht, mit dem Ziel, die ambulante ärztliche Versorgung zu stärken. Die entsprechenden Initiativen waren in den zurückliegenden Jahren mehrfach Gegenstand der politischen Debatte im rheinland-pfälzischen Landtag und auch immer wieder Gegenstand in Unterrichtungen, zum Beispiel des Sozialpolitischen Ausschusses. Auf Landesebene wurde bereits im Jahr 2007 zusammen mit den Partnern der Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung erarbeitet und seither fortgeschrieben. Unlängst trat das Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege – 2020“ mit weiteren Maßnahmen hinzu. Ein zentraler Baustein des Masterplans ist das Förderprogramm vertragsärztliche Versorgung, mit dem Anreize für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in ländlichen Räumen gesetzt werden. Weitere Bausteine sind die Einrichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin, die Weiterentwicklung des Auswahlverfahrens für Medizinstudierende oder die Einrichtung des Informationsportals www.hausarzt.rlp.de sowie Initiativen zur Fachkräftesicherung. Zu diesen Initiativen gehört zum Beispiel das Förderprogramm PJ-Tertial Allgemeinmedizin , dessen Ziel es ist, das Interesse der Studierenden am Hausarztberuf zu wecken. Auch unterstützt das Land im Rahmen des Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Dezember 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5812 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 Zukunftsprogramms „Gesundheit und Pflege – 2020“ Kommunen darin, gemeinsam mit den lokalen Akteuren des Gesundheitswesens und unter Mitwirkung der Kassenärztlichen Vereinigung geeignete Ideen und Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Grundversorgung bis hin zu konkreten Umsetzungsschritten zu entwickeln. Dazu organisiert und finanziert das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die Durchführung von lokalen Zukunftswerkstätten. Aufgrund der guten Erfahrungen wurde das Projekt ausgeweitet, sodass jetzt 20 Regionen mit insgesamt 31 kommunalen Gebietskörperschaften teilnehmen. Zu 1.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz stellt sich die Altersstruktur der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Hausärzteschaft im Kreis Bernkastel-Wittlich wie folgt dar: (Quelle: KV Rheinland-Pfalz, Stand 30. September 2015.) Zu 2.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz sind in den letzten fünf Jahren im Landkreis Bernkastel-Wittlich insgesamt elf Hausärztinnen und Hausärzte aus der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschieden. Zu 3.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurden in den letzten fünf Jahren im Landkreis Bernkastel- Wittlich sechs hausärztliche Praxen geschlossen. Zu 4.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurden in den letzten fünf Jahren im Landkreis Bernkastel- Wittlich fünf hausärztliche Praxen neu eröffnet. Im gleichen Zeitraum wurden im Landkreis Bernkastel-Wittlich elf Hausärztinnen und Hausärzte neu zugelassen beziehungsweise angestellt. Zu 5.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurde in den letzten fünf Jahren im Landkreis Bernkastel- Wittlich eine Zweigpraxis neu eröffnet. Zu 6.: Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat auf Grundlage von Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz über die vom Zulassungsausschuss ausgesprochenen Zulassungen im jeweiligen Planungsbereich in geeigneten Zeitabständen den Stand der Versorgung zu überprüfen. Planungsbereiche für die hausärztliche Versorgung sind seit dem 1. Januar 2013 gemäß der bundeseinheitlichen Bedarfsplanungs- Richtlinie die sogenannten Mittelbereiche in der Abgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich bedeuten diese Neuerungen, dass für den hausärztlichen Versorgungsbereich drei Planungsbereiche existieren: Die Mittelbereiche Wittlich, Bernkastel-Kues/Traben-Trarbach und Hermeskeil. Der Mittelbereich Hermeskeil umfasst neben den Verbandsgemeinden Thalfang am Erbeskopf und der verbandsfreien Gemeinde Morbach auch die Verbandsgemeinde Hermeskeil (Kreis Trier-Saarburg). Die Feststellung des Versorgungsgrades erfolgt auf der Grundlage der in dem Mittelbereich zugelassenen Hausärztinnen und Hausärzte im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Hierbei sieht die Bedarfsplanungsrichtlinie eine bundeseinheitliche Verhältniszahl von einem Hausarzt auf 1 671 Einwohnerinnen und Einwohner vor. Um dem unterschiedlichen Leistungsbedarf und der unterschiedlichen Altersstruktur der Bevölkerung in den einzelnen Planungsbereichen angemessen Rechnung zu tragen, wird die Verhältniszahl um einen Demografiefaktor angepasst. Daher hat der Landesausschuss bei seiner letzten Sitzung am 3. Juni 2015 für seine Prüfung für den Mittelbereich Wittlich eine angepasste Verhältniszahl von 1 zu 1 694, für den Mittelbereich Bernkastel- Kues/Traben-Trarbach eine angepasste Verhältniszahl von 1 zu 1 609 und für den Mittelbereich Hermeskeil eine angepasste Verhältniszahl von 1 zu 1 662 verwendet. Setzt man diese Werte ins Verhältnis zur Einwohnerzahl und zur Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte ergibt sich für den Mittelbereich Wittlich ein Versorgungsgrad von 102,94 Prozent, für den Mittelbereich Bernkastel-Kues/Traben-Trarbach ein Versorgungsgrad von 108,92 Prozent und für den Mittelbereich Hermeskeil ein Versorgungsgrad von 128,38 Prozent. Gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie sind vom Landesausschuss ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent Zulassungsbeschränkungen wegen Überversorgung anzuordnen. Ärztinnen und Ärzte können sich dann nur niederlassen, wenn sie einen bestehenden Arztsitz übernehmen. Das Vorliegen einer Unterversorgung ist im hausärztlichen Bereich erst anzunehmen, wenn der Versorgungsgrad unter 75 Prozent sinkt. 40 Jahre und jünger 41 bis 50 Jahre 51 bis 55 Jahre 56 bis 60 Jahre 61 Jahre und älter Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte 4 13 15 15 27 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5812 Zu 7.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz hat sich der Versorgungsgrad für die Fachgruppe der Hausärztinnen und Hausärzte seit dem Jahr 2010 wie folgt entwickelt: (Quelle: KV Rheinland-Pfalz.) (Quelle: KV Rheinland-Pfalz.) (Quelle: KV Rheinland-Pfalz.) (Quelle: KV Rheinland-Pfalz.) Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz erreichen in den nächsten fünf Jahren 55 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte im Landkreis Bernkastel-Wittlich das mittlere Austrittsalter aus der vertragsärztlichen Versorgung von 62 Jahren. Die Entwicklung des Versorgungsgrades in den kommenden fünf Jahren ist nicht nur davon abhängig, wie viele Ärztinnen und Ärzte innerhalb dieses Zeitraums ausscheiden, sondern auch davon, wie viele durch Niederlassung, Praxisübernahme oder Anstellung neu hinzukommen. Weiterhin hängt die Berechnung des Versorgungsgrades im Planungsbereich auch von der Entwicklung der Bevölkerungszahlen ab. Zur Zahl der in den nächsten fünf Jahren neu hinzukommenden Hausärztinnen und Hausärzte kann die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz keine Prognose abgeben. Eine Einschätzung der Entwicklung der Versorgungsgrade in den nächsten fünf Jahren ist daher nicht möglich. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin 3 Planungsbezirk Kreis Bernkastel-Wittlich 6/2010 6/2011 6/2012 Versorgungsgrad 98,2 % 98,6 % 103,4 % Planungsbezirk Bernkastel-Kues/Traben-Trarbach 6/2013 6/2014 6/2015 Versorgungsgrad 119,18 % 116,23 % 108,92 % Planungsbezirk Wittlich 6/2013 6/2014 6/2015 Versorgungsgrad 101,54 % 97,78 % 102,94 % Planungsbezirk Hermeskeil 6/2013 6/2014 6/2015 Versorgungsgrad 128,26 % 128,48 % 128,38 %