LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Dezember 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marlies Kohnle-Gros (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Richtlinie für Schulfahrten Die Kleine Anfrage 3860 vom 26. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Die derzeit gültige Richtlinie für Schulfahrten (Verwaltungsvorschrift des zuständigen Ministeriums) stammt aus dem Jahr 2001. Inzwischen liegt die Zuständigkeit für Schulen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung und Kultur, die für Jugend im Minis terium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass eine Novellierung der Richtlinie geplant ist? 2. Welches Ministerium ist zuständig? 3. Welche Änderungen werden für notwendig gehalten? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 3: Die Gültigkeit der Verwaltungsvorschrift „Richtlinie für Schulfahrten“ vom 4. November 2005 wurde zuletzt mit Verwaltungsvorschrift vom 28. Juli 2015 bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Anlässlich der Verlängerung der Gültigkeit wurden zwei redaktionelle Änderungen vorgenommen. Inhaltliche Änderungen werden nicht für notwendig gehalten. Eine Novellierung der Richtlinie ist nicht geplant. Zu Frage 2: Die Zuständigkeit für die Verwaltungsvorschrift „Richtlinie für Schulfahrten“ liegt beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär Drucksache 16/5814 10. 11. 2015