Drucksache 16/5828 12. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Wintererlass in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3854 vom 21. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Erlass vom 18. Dezember 2012 des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen an die rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden, wonach in den Wintermonaten keine Abschiebungen erfolgen sollen, findet weiterhin Anwendung, da er nicht aufgehoben wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wird der Erlass vom 18. Dezember 2012 des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen an die rheinlandpfälzischen Ausländerbehörden für den Winter 2015/2016 aufgehoben? Wenn nein, warum nicht? 2. Wie ist der Erlass vom 18. Dezember 2012 des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen an die rheinland -pfälzischen Ausländerbehörden mit der gerade verabschiedeten deutschen Asylrechtsreform die unter anderem eine Verein - fachung von Abschiebungen vorsieht, vereinbar? 3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass schlechte Wetterbedingungen und damit verbundene schlechte Versorgung und Verkehrs anbindung keine besondere, sondern eine allgemeine Härte für ausreisepflichtige Personen darstellt? Wenn nein, warum nicht? 4. Wird dem Erlass vom 18. Dezember 2012 des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen genüge getan, wenn die Ausländerbehörden statt die Abschiebung auszusetzen, die Rückkehrer vor der Ausreise mit Winterkleidung und Heizkostenhilfe ausstatten? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. November 2015 wie folgt beantwortet: Einen Erlass, wonach in den Wintermonaten generell keine Abschiebungen erfolgen sollen, gibt es in Rheinland-Pfalz nicht. Nach dem Erlass vom 18. Dezember 2012 werden die Ausländerbehörden wegen des öffentlichen Interesses an der zeitnahen Rückführung abgelehnter Asylbewerber angehalten, eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung auf begründete Einzelfälle zu beschränken , bei denen nach den konkreten Umständen eine Rückführung wegen besonderer Härten aus humanitären Gesichtspunkten nicht mehr vertretbar wäre. Einen generellen sogenannten Winterabschiebestopp gibt es in Rheinland-Pfalz nicht. Allgemeine winterbedingte Beeinträchtigungen stellen keine besondere Härte dar. Eine Aussetzung der Abschiebung kommt regelmäßig bei besonders schutzbedürftigen Personen in Frage, bei denen aus humanitären Gründen eine Rückführung letztlich nicht mehr vertretbar erscheint (z. B. Risikoschwangerschaft, medizinische Behandlungsbedürftigkeit, hohes Alter oder Gebrechlichkeit ). Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Fragen 1 bis 4: Im Hinblick auf die erfolgten gesetzlichen Änderungen, insbesondere durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung sowie das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz werden die bestehenden Erlasse zur Rückführung an die neue Rechtslage angepasst. Darunter befindet sich auch der Erlass vom 18. Dezember 2012. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. Dezember 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5828 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In einem neuen Rückführungserlass werden u. a. auch die Vorgaben präzisiert, unter denen in besonders gelagerten Härtefällen eine Rückführung von den Ausländerbehörden vorübergehend ausgesetzt werden kann. Es handelt sich um eine Entscheidung, die im Ermessen der jeweiligen Ausländerbehörde steht. Es müssen im Einzelfall dringende humanitäre Gründe vorliegen, die eine weitere vorübergehende Anwesenheit erforderlich machen. Sofern besondere winterbedingte Härten durch Begleitmaßnahmen kompensiert werden können, besteht keine Notwendigkeit für eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Hierzu können der Weitertransport bis zum Heimatort, Ausstattung mit Winterkleidung oder Heizkostenbeihilfen gehören. Sofern ein relevantes Fehlverhalten vorliegt, wird wie bisher eine positive Ermessensausübung ausgeschlossen. Die Ausländerbehörden des Landes wurden auf einer landesweiten Sachbearbeiterbesprechung, die am 8. Oktober 2015 in Mainz stattgefunden hat, bereits darüber unterrichtet, dass es eine neue Erlasslage zur Rückführung geben wird. Durch die Zurückstellung besonders gelagerter Einzelfälle aus dringenden humanitären Gründen wird das allgemeine Rückführungsgeschehen insgesamt nicht beeinträchtigt werden. Irene Alt Staatsministerin