Drucksache 16/583 zu Drucksache 16/365 18. 11. 2011 A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/365 – Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im Westerwald Die Große Anfrage vom 22. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Seit geraumer Zeit gibt es Probleme, die notärztliche Versorgung an den Standorten Altenkirchen , Hachenburg, Kirchen und Wissen sicherzustellen. Eine von der zuständigen Kreisverwaltung des Westerwaldkreises einberufene Arbeitsgruppe unter Einbindung des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur hat in verschiedenen Sitzungen Lösungsvorschläge erarbeitet. So sollte versucht werden, eine 95 %ige Einsatzbereitschaft von mindestens drei der vier Standorte sicherzustellen. Dies wurde im ersten Quartal 2011 nicht erreicht . Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Ärztinnen/Ärzte verfügen nach Kenntnis der Landesregierung in RheinlandPfalz über den Fachkundenachweis Rettungsdienst bzw. die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ? 2. Wie viele Ärztinnen/Ärzte verfügen nach Kenntnis der Landesregierung jeweils in den Krankenhäusern Altenkirchen, Hachenburg, Kirchen und Wissen über den Fachkundenachweis Rettungsdienst bzw. die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin? 3. Wie viele Ärztinnen/Ärzte im Landkreis Altenkirchen verfügen nach Kenntnis der Landesregierung zusätzlich zu den Ärztinnen/Ärzten in den Krankenhäusern Altenkirchen, Wissen und Kirchen über den Fachkundenachweis Rettungsdienst bzw. die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin? 4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die prozentualen Abmeldezahlen an den o. g. vier Notarztstandorten im ersten und zweiten Quartal 2011 in den einzelnen Monaten? 5. Wie lassen sich nach Einschätzung der Landesregierung die o. g. Abmeldezahlen in den ersten beiden Quartalen differenzieren, nach Abmeldung während der allgemeinen Dienstzeit bzw. außerhalb der allgemeinen Dienstzeit? 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Vergütungsstruktur der Notarztvergütung an den o. g. Standorten in den letzten fünf Jahren entwickelt? 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die Geldsumme, die den vier Krankenhäusern durch die Kassen für den Notarztdienst zur Verfügung gestellt wird? 8. Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung diese Mittel in den letzten zehn Jahren entwickelt? 9. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung einen Vergleich zwischen den Notarztstandorten hinsichtlich der Kosten für das Betreiben der Standorte? 10. Wie erfolgt die Notarztvergütung nach Kenntnis der Landesregierung an anderen Notarztstandorten in Rheinland-Pfalz? 11. Wie bewertet die Landesregierung einen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz beim Notarztdienst , ähnlich wie er ja im allgemeinen Rettungsdienst durchgeführt wird, um damit die Vergütungsstruktur in einsatzschwachen Regionen zu verbessern? 12. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass im gültigen Rettungsdienstgesetz am 31. Dezember 2013 die Übergangsfrist für die Qualifikation der Notarzttätigkeit dahin- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. Dezember 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/583 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode gehend ausläuft, dass danach nicht mehr der Fachkundenachweis Rettungsdienst Voraussetzung für die Teilnahme am Notarztdienst ist, sondern die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ? 13. Für welche Rettungsmittel gilt die im Landesrettungsdienstplan genannte Hilfeleistungsfrist von 15 Minuten? 14. Welche Informationen über Probleme bei der Besetzung von Notarztstandorten sind der Landesregierung aus anderen Regionen in Rheinland-Pfalz bekannt? 15. Welche konkreten Sofortmaßnahmen sind nach Auffassung der Landesregierung in der Region Westerwald sofort bzw. mittel- und langfristig umsetzbar, um die Notarztversorgung sicherzustellen? 16. Wie viele öffentlich-rechtliche Verträge zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern gemäß § 23 Rettungsdienstgesetz gibt es nach Kenntnis der Landesregierung mittlerweile in Rheinland-Pfalz? 17. Worin liegen nach Auffassung der Landesregierung die Gründe, dass nicht flächendeckend öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen wurden? 18. Wie oft wurde nach Kenntnis der Landesregierung der Rettungshubschrauber im Kreis Altenkirchen eingesetzt? 2 Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben der Ständigen Vertreterin des Chefs der Staatskanzlei vom 18. November 2011 – wie folgt beantwortet: Beim Erlass des Rettungsdienstgesetzes war es das erklärte Ziel, den Rettungsdienst möglichst ortsnah zu etablieren. Das Land Rheinland -Pfalz wurde damals in acht Rettungsdienstbereiche mit je einer Leitstelle und je einer zuständigen Behörde für die Durchführung des Rettungsdienstes (Kreisverwaltung) aufgeteilt. Im Bereich des Notarztdienstes haben sie in § 23 Rettungsdienstgesetz präzisierte Aufgaben. 1. Wie viele Ärztinnen/Ärzte verfügen nach Kenntnis der Landesregierung in Rheinland-Pfalz über den Fachkundenachweis Rettungsdienst bzw. die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin? Nach Auskunft der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz verfügen insgesamt 4 089 Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz über die Fachkunde Rettungsdienst und insgesamt 1 764 Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz über die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin (darin seien 1 522 Ärztinnen und Ärzte enthalten, die auch die Fachkunde Rettungsdienst innehaben). 2. Wie viele Ärztinnen/Ärzte verfügen nach Kenntnis der Landesregierung jeweils in den Krankenhäusern Altenkirchen, Hachenburg, Kirchen und Wissen über den Fachkundenachweis Rettungsdienst bzw. die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin? Nach Auskunft der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als zuständige Behörde für die Durchführung des Rettungsdienstes stellt sich die Situation wie folgt dar: DRK-Krankenhaus Altenkirchen (Westerwald): Fachkundenachweis Rettungsdienst Zusatzbezeichnung Notfallmedizin acht Ärztinnen oder Ärzte davon zwei Ärztinnen oder Ärzte DRK-Krankenhaus Hachenburg: Fachkundenachweis Rettungsdienst Zusatzbezeichnung Notfallmedizin elf Ärztinnen oder Ärzte davon fünf Ärztinnen oder Ärzte DRK-Krankenhaus Kirchen (Sieg): Fachkundenachweis Rettungsdienst Zusatzbezeichnung Notfallmedizin 15 Ärztinnen oder Ärzte davon kein/e Ärztin oder Arzt Krankenhaus Wissen: Fachkundenachweis Rettungsdienst Zusatzbezeichnung Notfallmedizin zwei Ärztinnen davon eine Ärztin 3. Wie viele Ärztinnen/Ärzte im Landkreis Altenkirchen verfügen nach Kenntnis der Landesregierung zusätzlich zu den Ärztinnen/ Ärzten in den Krankenhäusern Altenkirchen, Wissen und Kirchen über den Fachkundenachweis Rettungsdienst bzw. die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin? Nach Auskunft der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als zuständige Behörde für die Durchführung des Rettungsdienstes verfügen im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) zusätzlich zu den Ärztinnen/Ärzten in den genannten Krankenhäusern – 66 Ärztinnen und Ärzte über den Fachkundenachweis Rettungsdienst und – 29 Ärztinnen und Ärzte über die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/583 4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die prozentualen Abmeldezahlen an den o. g. vier Notarztstandorten im ersten und zweiten Quartal 2011 in den einzelnen Monaten? Nach Auskunft der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als zuständige Behörde für die Durchführung des Rettungsdienstes stellt sich die Situation wie folgt dar: Notarztstandort DRK-Krankenhaus Altenkirchen (Westerwald): Abmeldequote 1. Quartal 2011 Abmeldequote 2. Quartal 2011 Quote total = 17,45 % Quote total = 32,78 % davon Januar 2011 = 24,10 % davon April 2011 = 33,38 % davon Februar 2011 = 14,76 % davon Mai 2011 = 31,70 % davon März 2011 = 13,50 % davon Juni 2011 = 33,25 % Notarztstandort DRK-Krankenhaus Hachenburg: Abmeldequote 1. Quartal 2011 Abmeldequote 2. Quartal 2011 Quote total = 38,30 % Quote total = 26,76 % davon Januar 2011 = 38,69 % davon April 2011 = 23,58 % davon Februar 2011 = 42,76 % davon Mai 2011 = 25,93 % davon März 2011 = 33,44 % davon Juni 2011 = 30,78 % Notarztstandort DRK-Krankenhaus Kirchen (Sieg): Abmeldequote 1. Quartal 2011 Abmeldequote 2. Quartal 2011 Quote total = 34,12 % Quote total = 38,01 % davon Januar 2011 = 25,59 % davon April 2011 = 43,46 % davon Februar 2011 = 31,77 % davon Mai 2011 = 41,49 % davon März 2011 = 44,99 % davon Juni 2011 = 29,09 % Notarztstandort Wissen: Das Krankenhaus Wissen nehme nicht mehr mit eigenem Personal an der Notarztversorgung teil. Vielmehr werde der Notarztstandort Wissen durch niedergelassene Ärzte und externe Notärzte besetzt. Abmeldequote 1. Quartal 2011 Abmeldequote 2. Quartal 2011 Quote total = 35,62 % Quote total = 37,99 % davon Januar 2011 = 31,47 % davon April 2011 = 40,84 % davon Februar 2011 = 45,35 % davon Mai 2011 = 37,21 % davon März 2011 = 30,03 % davon Juni 2011 = 35,93 % 5. Wie lassen sich nach Einschätzung der Landesregierung die o. g. Abmeldezahlen in den ersten beiden Quartalen differenzieren, nach Abmeldung während der allgemeinen Dienstzeit bzw. außerhalb der allgemeinen Dienstzeit? Nach Auskunft der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als zuständige Behörde für die Durchführung des Rettungsdienstes stellt sich die Situation wie folgt dar: Abmeldungen DRK-Krankenhaus Altenkirchen (Westerwald): während der allgemeinen Dienstzeit außerhalb der allgemeinen Dienstzeit 44 % 56 % Abmeldungen DRK-Krankenhaus Hachenburg: während der allgemeinen Dienstzeit außerhalb der allgemeinen Dienstzeit 12 % 88 % Abmeldungen DRK-Krankenhaus Kirchen (Sieg): während der allgemeinen Dienstzeit außerhalb der allgemeinen Dienstzeit 60 % 40 % Abmeldungen Krankenhaus Wissen: Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Frage 4. 3 Drucksache 16/583 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Vergütungsstruktur der Notarztvergütung an den o. g. Standorten in den letzten fünf Jahren entwickelt? Nach Auskunft der Kostenträger des Rettungsdienstes habe sich die Vergütungsstruktur in den letzten fünf Jahren nicht verändert. Nach wie vor erfolge die Vergütung der Notärzte im Rahmen eines dualen Finanzierungssystems: – Einsatzpauschale differenziert nach Einsätzen tagsüber sowie für nachts und an Sonn- und Feiertagen. – Darüber hinausgehend erforderliche Finanzmittel werden in der Regel den Krankenhäusern im Rahmen der Vergütungsver- einbarung zur Verfügung gestellt. 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die Geldsumme, die den vier Krankenhäusern durch die Kassen für den Notarztdienst zur Verfügung gestellt wird? Nach Kenntnis der Landesregierung standen bisher 660 000 Euro jährlich zur Verfügung. Nach Auskunft der Kostenträger (z. B. Krankenkassen) des Rettungsdienstes werde das Finanzvolumen künftig auf insgesamt 700 000 Euro pro Jahr angehoben. 8. Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung diese Mittel in den letzten zehn Jahren entwickelt? Nach Auskunft der Kostenträger des Rettungsdienstes liegen diesen Unterlagen ab dem Jahr 2003 vor. Damals seien den vier Standorten jährlich ca. 515 000 Euro zur Verfügung gestellt worden. 9. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung einen Vergleich zwischen den Notarztstandorten hinsichtlich der Kosten für das Betreiben der Standorte? Nein. 10. Wie erfolgt die Notarztvergütung nach Kenntnis der Landesregierung an anderen Notarztstandorten in Rheinland-Pfalz? Nach Auskunft der Kostenträger des Rettungsdienstes erfolge die Finanzierung an allen Standorten durch ein duales Finanzierungssystem durch Vergütung der Einsätze und zusätzliche Zurverfügungstellung von Finanzmitteln an die Krankenhäuser. Hierzu verweise ich auch auf die Beantwortung zu Frage 6. 11. Wie bewertet die Landesregierung einen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz beim Notarztdienst, ähnlich wie er ja im allgemeinen Rettungsdienst durchgeführt wird, um damit die Vergütungsstruktur in einsatzschwachen Regionen zu verbessern? Für den Rettungsdienst gilt das Kostendeckungsprinzip. Das Rettungsdienstgesetz sieht keinen Finanzausgleich vor. Dieser findet, wenn überhaupt, nur innerhalb der Verbände der Leistungserbringer statt. Die Notarztstandorte sind in der Regel an Krankenhäusern angesiedelt, die sich in unterschiedlicher Trägerschaft befinden und darüber hinaus im Wettbewerb zueinander stehen. Sowohl die Landesregierung als auch die Kostenträger des Rettungsdienstes halten einen Finanzausgleich für problematisch, außerdem wäre der Verwaltungsaufwand beträchtlich. 12. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass im gültigen Rettungsdienstgesetz am 31. Dezember 2013 die Übergangsfrist für die Qualifikation der Notarzttätigkeit dahingehend ausläuft, dass danach nicht mehr der Fachkundenachweis Rettungsdienst Voraussetzung für die Teilnahme am Notarztdienst ist, sondern die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin? Die Landesregierung hält es für erforderlich, die Übergangsfrist zu überdenken. Vor diesem Hintergrund wird dieses wichtige Thema schwerpunktmäßig in der nächsten Sitzung des Landesbeirats für das Rettungswesen thematisiert. 13. Für welche Rettungsmittel gilt die im Landesrettungsdienstplan genannte Hilfeleistungsfrist von 15 Minuten? Die Hilfeleistungsfrist von 15 Minuten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 RettDG gilt für das ersteintreffende Rettungsmittel. Dies kann der Rettungswagen (RTW), das Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF), der Rettungshubschrauber (RTH), der Notfallkrankenwagen oder auch der Krankentransportwagen (KTW) sein. Gleiches gilt auch für den RTW, der als Notarztwagen (NAW) oder als Krankenkraftwagen für Intensivtransport (ITW) eingesetzt ist. 14. Welche Informationen über Probleme bei der Besetzung von Notarztstandorten sind der Landesregierung aus anderen Regionen in Rheinland-Pfalz bekannt? Hierzu wurden die jeweiligen Behörden für die Durchführung des Rettungsdienstes befragt, die wie folgt antworteten: Rettungsdienstbereich Bad Kreuznach: Zurzeit seien keine Probleme bekannt. Bei Engpässen würden durch die Krankenhäuser freiberuflich tätige Ärzte engagiert oder der Nachbarstandort übernehme die Vertretung. Rettungsdienstbereich Kaiserslautern: Es sei für die Krankenhäuser zunehmend schwieriger, qualifiziertes ärztliches Personal über die krankenhausinternen Leistungsanforderungen hinaus beispielsweise für den Notarztdienst zur Verfügung zu stellen. 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/583 Bisher hätten die Notarztdienste durch hohen organisatorischen Aufwand in der Regel besetzt werden können. Dabei sei auffällig, dass dies in überproportionalem Maße nicht mehr durch klinikeigene Ärzte geschehe, sondern hierfür freiberuflich tätige Ärzte engagiert werden müssten. Rettungsdienstbereich Koblenz: Das Krankenhaus St. Josef in Adenau könne keine Rund-um-die-Uhr-Besetzung gewährleisten. Es sei aufgrund seiner Größe nicht in der Lage, die erforderliche Anzahl an qualifizierten Notärzten zu stellen. Gleiches gelte für das Krankenhaus in Remagen. Bei den übrigen Standorten gebe es keine Probleme bei der Besetzung. Rettungsdienstbereich Ludwigshafen: An sieben von acht Standorten gebe es keine relevanten Besetzungsprobleme. Am Standort Lambrecht (Pfalz) mit ca. 300 Einsätzen im Jahr sei der Notarztdienst zu 30 % nicht besetzt. Der Notarztdienst werde dort von einem einzigen Hausarzt besetzt. Der nächste Notarztstandort sei acht Kilometer entfernt. Rettungsdienstbereich Montabaur: In den anderen Bereichen des Rettungsdienstbereiches Montabaur gebe es aktuell keine nennenswerten Probleme. Rettungsdienstbereich Rheinhessen: Es könne bei allen Notarztstandorten von einer durchgehend regelhaften Besetzung mit einem Notarzt gesprochen werden. Rettungsdienstbereich Südpfalz: Es komme lediglich am Notarztstandort Bad Bergzabern seit Jahren immer wieder zu Abmeldungen des Standortes. Trotz intensiver Bemühungen zur Abhilfe habe sich die Situation bis heute nicht dauerhaft verbessert. Rettungsdienstbereich Trier: Es gebe Probleme bei der Besetzung von Notarztdiensten in Trier-Ehrang, Hermeskeil und Saarburg. 15. Welche konkreten Sofortmaßnahmen sind nach Auffassung der Landesregierung in der Region Westerwald sofort bzw. mittel- und langfristig umsetzbar, um die Notarztversorgung sicherzustellen? Nach Auskunft der zuständigen Behörde für die Durchführung des Rettungsdienstes hätten die letzten Wochen gezeigt, dass die Krankenhäuser zusätzliche Anstrengungen unternommen hätten, um die Abmeldezeiten zu verringern. Auch die Regelung, Ärzte, die in der Nähe zum Notarztstandort wohnen, von zu Hause zum Einsatz abzuholen, habe sich positiv ausgewirkt. Hierdurch hätten zusätzliche Dienste besetzt werden können. Außerdem erhoffe man sich durch die Schaffung einer zusätzlichen Notarztstelle eine wesentliche Verbesserung der bisherigen Situation. Nach Auffassung der Landesregierung wurden damit umfangreiche Sofortmaßnahmen von der zuständigen Behörde für die Durchführung des Rettungsdienstes durchgeführt. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese letztlich mittel- und langfristig auswirken. 16. Wie viele öffentlich-rechtliche Verträge zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern gemäß § 23 Rettungsdienstgesetz gibt es nach Kenntnis der Landesregierung mittlerweile in Rheinland-Pfalz? Insgesamt existieren zwölf öffentlich-rechtliche Verträge in Rheinland-Pfalz. 17. Worin liegen nach Auffassung der Landesregierung die Gründe, dass nicht flächendeckend öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen wurden? Die Landesregierung und die zuständigen Behörden für die Durchführung des Rettungsdienstes sehen hierfür unter anderem folgende Gründe: – Finanzierungsfragen, – Leistungsfähigkeit der kleineren Krankenhäuser, – Kliniken könnten mit dem Notarztdienst selbst keine Gewinne erzielen, – Rekrutierungsprobleme von Ärzten mit Notarztqualifikation, – Probleme bei der Vertragsgestaltung. 18. Wie oft wurde nach Kenntnis der Landesregierung der Rettungshubschrauber im Kreis Altenkirchen eingesetzt? Nach Auskunft der zuständigen Behörde für die Durchführung des Rettungsdienstes sei in den ersten drei Quartalen 2011 insgesamt 277 Mal ein Rettungshubschrauber eingesetzt worden. Roger Lewentz Staatsminister 5