Drucksache 16/5834 17. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ortsumgehung Laubach im Zuge der L 218/L 219 Die Kleine Anfrage 3856 vom 26. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Rhein-Hunsrück-Zeitung vom 24. September 2015 war zu entnehmen, dass jetzt auch Staatssekretär Kern – nachdem Minister Lewentz im vergangenen Jahr dort war – die Ortsgemeinde Laubach besucht und zugesagt hat, dass der Bau einer Ortsumgehung geprüft werde. Ich frage die Landesregierung: 1. Was hat sie bisher unternommen, um die Ortsumgehung zu realisieren? 2. Welche Schritte will die Landesregierung in welchem zeitlichen Rahmen auf den Weg bringen, um die Maßnahmen zeitnah zu realisieren? 3. Wie will die Landesregierung die als Voraussetzung für die Aufnahme ins Bauprogramm des Landes notwendige und angekündigte „Priorisierung“ der Maßnahme erreichen? 4. Wie stellt sich die Landesregierung die Realisierung der um die 2 Millionen Euro teuren Maßnahme vor, vor dem Hintergrund, dass Rot-Grün im Entwurf des Landeshaushalts 2016 gerade einmal 3 Millionen Euro für Neubaumaßnahmen im ganzen Land eingestellt hat? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1 : Die Ortsgemeinde Laubach hat eine Planungsstudie für eine Ortsumgehung Laubach erstellt. Der zuständige regionale Landesbetrieb Mobilität (LBM) Bad Kreuznach hat diese geprüft. Zu den Fragen 2 und 3: Als Voraussetzung für die Durchführung weiterer Planungsschritte ist nun zunächst eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch den LBM Rheinland-Pfalz zu erstellen. Erst wenn sich hierbei ein positives Ergebnis für eine Ortsumgehung Laubach ergibt, kann eine Priorisierung der Maßnahme erfolgen. Zu Frage 4: Die Landesregierung hält grundsätzlich daran fest, die verfügbaren Investitionsmittel verstärkt für die Erhaltung von Fahrbahnen und Brücken statt für den Neubau einzusetzen. Gleichwohl sieht sie aber auch den Bedarf, Ortsdurchfahrten durch den Bau von Ortsumgehungen von der Verkehrs- und Lärmbelastung zu entlasten. Die Planungen für eine Ortsumgehung Laubach befinden sich noch in einem sehr frühen Stadium, sodass bislang noch nicht absehbar ist, wann diese realisiert werden kann. Über die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Investitionsmittel wird dann der zukünftige Landtag als Haushaltsgesetzgeber zu entscheiden haben. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Dezember 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode