Drucksache 16/5840 18. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Weiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rückführung von ausreisepflichtigen Personen Die Kleine Anfrage 3857 vom 26. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen waren bzw. sind in Rheinland-Pfalz ausreisepflichtig zum Zeitpunkt 31. Dezember 2013, 31. Dezember 2014, 31. März 2015, 30. Juni 2015, 31. Juli 2015, 30. August 2015, 30. September 2015 und aktuell? 2. Wie viele Personen sind aus den nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 1. November 2015 als sichere Herkunftsländer zählenden Staaten (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern)? 3. Wie und bis wann gedenkt die Landesregierung deren Rückführung zu erreichen? 4. Ist die Landesregierung bereit, für die verstreut in den Kommunen untergebrachten ausreisepflichtigen Personen Rückführungen zentral zu organisieren? 5. Wie viele Wohnungen in den Kommunen, wie viele Plätze in Erstauffanglagern könnten dadurch frei werden, um Flüchtlinge mit Bleibeperspektive aus den Auffanglagern in den Kommunen unterzubringen? 6. Wie gedenkt die Landesregierung ab 1. November 2015 mit ausreisepflichtigen Personen zu verfahren, die sich einer Rückführung zu entziehen versuchen? 7. Welche Lösungen bzw. Umsetzungsschritte schlägt die Landesregierung vor, um den Zustrom von nicht asylberechtigten Personen ab dem 1. November 2015 zu begrenzen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Anzahl der in Rheinland-Pfalz zu den jeweiligen Stichtagen geduldeten Personen kann auch der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.) Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Dezember 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Stichtag Duldungen 31.12.2013 3 392 31.12.2014 4 300 31.03.2015 5 066 30.06.2015 5 731 31.07.2015 6 075 31.08.2015 6 457 30.09.2015 6 581 30.10.2015 7 261 Drucksache 16/5840 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Unter den Duldungsinhabern befinden sich zwei große Personengruppen, von denen rechtlich keine Ausreise verlangt werden kann. Dieses sind über 1 750 Personen, die wegen der Überlastung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch keine Gelegenheit hatten, ihren Asylantrag stellen zu können und ca. 1 950 Personen, die einen Asylfolgeantrag gestellt haben, bei denen das BAMF aber noch nicht entschieden hat, ob ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wird. Zu Frage 2: Die Anzahl der geduldeten Personen aus sicheren Herkunftsländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.) Auch von dieser Zahl sind diejenigen Personengruppen in Abzug zu bringen, die bereits bei der Antwort zu Frage 1 genannt wurden. Zu Frage 3: Bei Asylbewerbenden, bei denen abschließend festgestellt wurde, dass sie keinen Flüchtlingsschutz für sich in Anspruch nehmen können, ist auf eine möglichst zeitnahe Rückführung hinzuwirken, es sei denn, humanitäre Gründe oder andere Abschiebehindernisse stehen dem entgegen. Dabei gilt grundsätzlich der Vorrang der freiwilligen Ausreise vor der zwangsweisen Rückführung. Mit der Landesinitiative Rückkehr steht hierfür ein besonderes Förderinstrument zur Verfügung. Sollte eine freiwillige Rückkehr allerdings nicht erfolgen, wird eine Abschiebung durchgeführt. Bei abgelehnten Asylbewerbenden aus den Westbalkanstaaten erfolgt die Rückführung auf der Grundlage individueller Beratungsgespräche soweit wie möglich bereits aus den Erstaufnahmeeinrichtungen . Im Übrigen sind die kommunalen Ausländerbehörden für die Rückführung zuständig. Durch diese muss eine Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen vorübergehend ausgesetzt werden, wenn zum Beispiel Identitätsnachweise fehlen. Viele Überstellungen scheitern zudem aus krankheitsbedingten Gründen, wie zum Beispiel posttraumatische Störungen Suizidalität und mangelnde Reisefähigkeit. Angesichts des hohen Schutzes, den Ehe und Familie rechtlich in Deutschland und international genießen, kann aber auch die drohende Trennung einer Familie, zum Beispiel der Kinder von ihren Eltern, bei der Entscheidung der Ausländerbehörde, ob eine Abschiebung durchgeführt werden darf, im Einzelfall ausschlaggebend sein. Diese Beispiele machten deutlich, dass in dem bestehenden rechtstaatlichen Verfahren immer nur ein Teil der Duldungsinhaber insgesamt zurückgeführt werden kann. Durch vielfältige Maßnahmen der Landesregierung konnten die Rückführungskapazitäten deutlich erweitert werden. Neben der landesfinanzierten Teilzentralisierung der Rückführung bei allen abgelehnten Asylantragstellen aus den Westbalkanstaaten mit einer Wohnsitzverpflichtung in der Erstaufnahme werden die Ausländerbehörden durch die Clearingstelle für Passbeschaffung und Flugabschiebung unterstützt, die personell aufgestockt wurde. Insgesamt werden vom Land dafür 28 neue Vollzeitstellen bei den Kommunen finanziert. Um die personelle Ausstattung der Ausländerbehörden insgesamt zu verbessern, können durch die neue veröffentlichte Förderrichtlinie der Landesinitiative Rückkehr insgesamt 56 neue Sachbearbeiterstellen in den Ausländerbehörden anteilmäßig gefördert werden, die sich mit der Rückkehrberatung und Rückführung befassen. Von Januar bis Oktober dieses Jahres wurden von den Ausländerbehörden des Landes 4 644 Personen zurückgeführt, davon 4 252 Personen in die Westbalkanstaaten. Im Monat Oktober wurden 957 Personen zurückgeführt, davon 912 Personen in die Westbalkanstaaten . Im Hinblick auf die bereits bestehenden Rückführungskapazitäten und diejenigen, die sich zusätzlich im Aufbau befinden , wird eine konsequente Rückführung abgelehnter Asylbewerber durch die Ausländerbehörden aktuell und auch in Zukunft zeitnah bewältigt werden können. Die Zahl der Duldungsinhaber aus den Westbalkanstaaten ist gegenwärtig bereits leicht rückläufig . 2 Herkunftsland Zahl der geduldeten Personen Albanien 296 Bosnien und Herzegowina 279 Ghana 8 Kosovo 738 Mazedonien 586 Montenegro 21 Senegal 4 Serbien 884 Insgesamt 2 816 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5840 Zu Frage 4: Bei einer dezentralen Unterbringung kann eine effektive Rückführung in einem Flächenland ebenfalls nur dezentral erfolgen. Deshalb kommt es darauf an, die bestehenden Möglichkeiten der Teilzentralisierung soweit wie möglich zu nutzen und zugleich die Ausländerbehörden vor Ort zu stärken. Hinzu kommt die Unterstützung durch die Clearingstelle für Passbeschaffung und Flugabschiebung . Soweit erforderlich sollen auch eigene Charterflüge organisiert werden. Zu Frage 5: Eine seriöse Schätzung ist nicht möglich. Damit mehr Unterbringungskapazitäten frei werden, müsste das BAMF den bestehenden Antragsrückstau bei der Bearbeitung von Asylerstantragstellern aus den Westbalkanstaaten abbauen. Zu Frage 6: Die Ausländerbehörden sind gehalten, im Einzelfall die rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, die ihnen das Ausländerrecht zur Verfügung stellt. Dieses können Meldeauflagen, räumliche Beschränkungen und beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch die Beantragung von Abschiebungshaft sein. Darüber hinaus sind auch Leistungseinschränkungen sowie die Erteilung von Beschäftigungsverboten möglich. Zu Frage 7: Für die Bekämpfung von Fluchtursachen und die Sicherung der Landesgrenzen ist die Bundesregierung zuständig. Die Landesregie - rung wird die mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossenen Maßnahmen konsequent umsetzen. In Vertretung: Margit Gottstein Staatssekretärin 3