Drucksache 16/5856 23. 11. 2015 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Januar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Bisheriger Erfolg des Landesgesetzes zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifi - kationen I Die Kleine Anfrage 3885 vom 4. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Prüfungen nach dem Landesgesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen haben in Rheinland-Pfalz seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes stattgefunden? 2. Wie viele davon haben zur Anerkennung des Berufsabschlusses geführt? 3. Welche Berufe waren in welcher Zahl betroffen (bitte Aufschlüsselung nach Branchen sowie getrennt nach männlichen und weiblichen Antragstellern)? 4. Von welchen Stellen wurden die Abschlüsse anerkannt? 5. In wie vielen Fällen wurde bereits die Prüfung nach BQFG abgelehnt? 6. Was waren die Gründe für Ablehnungen nach BQFG? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In den Berichtsjahren 2013 und 2014 wurden 516 Verfahren auf Berufsqualifikationsfeststellung nach Landesrecht bearbeitet. Zu Frage 2: Von den 384 abgeschlossenen Verfahren endeten 294 mit der Feststellung der vollen Gleichwertigkeit bzw. mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme , mit der die Gleichwertigkeit erreicht werden kann. Zu Frage 3: Eine Aufschlüsselung nach Branchen ist aufgrund der Erhebungsmerkmale nicht mög-lich. Zudem lässt sich nicht nachvollziehen, in welchen Branchen die Qualifikationsinhaberinnen und -inhaber nach der Anerkennung tätig werden. Ausgewiesen werden kön- Drucksache 16/5856 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode nen hingegen die deutschen Referenzberufe, mit denen die ausländischen Berufsqualifikationen verglichen wurden. Hierbei ergibt sich folgendes Bild: . Zu Frage 4: Zuständige Stelle für die o. g. 294 Verfahren waren die Architektenkammer Rheinland-Pfalz, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion , die vier Bezirksärztekammern, die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, die Landesapothekerkammer und das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen. Zu Frage 5: Antragsteller haben einen Rechtsanspruch auf eine Prüfung der Gleichwertigkeit der nachgewiesenen Qualifikationen mit dem gewählten deutschen Referenzberuf. In wie vielen Fällen es nach einer Erstberatung zu keiner Antragstellung kam, wird statistisch nicht erfasst. Erfasst wird allerdings die Zahl der Verfahren, mit der Feststellung, dass keine Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf vorliegt. Die Zahl beläuft sich für den Zeitraum vom 16. Oktober 2013 bis zum 31. Dezember 2014 auf 90. Bei den reglementierten Berufen ist somit keine Berufsausübung im Referenzberuf möglich. Zu Frage 6: Wie in der Beantwortung von Frage 5 dargestellt, wurde eine kleine Zahl von Fällen mit der Feststellung von sehr wesentlichen Unterschieden zwischen dem im Ausland erreichten Qualifikationsniveau im Verhältnis zum Ausbildungsniveau für den Referenzberuf abgeschlossen. Wenn die festgestellten wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Ausbildung und dem deutschen Referenzberuf nicht durch einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise ausgeglichen werden können, kann keine volle Gleichwertigkeit festgestellt werden. Im Bereich der reglementierten Berufe kann dieser Fall insbesondere dann eintreten, wenn eine – bei Vorliegen wesentlicher Unterschiede – festgelegte Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang oder Kenntnis-/ Eignungsprüfung) nicht erfolgreich absolviert wurde. Eveline Lemke Staatsministerin