Drucksache 16/5859 24. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Hochwasserschutz Die Kleine Anfrage 3872 vom 30. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Bereits seit vielen Jahren wird in Vallendar der notwendige Hochwasserschutz diskutiert. Zwischenzeitlich wurden rheinaufwärts eine ganze Reihe von Maßnahmen zum Hochwasserschutz durchgeführt, wie jüngst wieder in Koblenz. Dort, wo keine aus - gleichende Überschwemmungsfläche für den Hochwasserschutz nachgewiesen wurde, führt dies zu einer zusätzlichen Belastung für die Stadt Vallendar. In der Antwort zur Kleinen Anfrage 3042 vom 4. Juni 2010 (Drucksache 15/4755) wird darauf hingewiesen, dass als Voraussetzung für Hochwasserschutzmaßnahmen in Vallendar der Bau des „Überfliegers“ zur Insel Niederwerth sei, wobei die Zeitangaben nun nach Abschluss der Planfeststellungsverfahren vorliegen würden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stand hat die derzeitige Planung des Hochwasserschutzes? 2. Welche Art des Hochwasserschutzes ist vorgesehen? 3. Inwieweit sind in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Hochwasserschutz auch die weitere Entwicklung der betroffenen Bereiche in Vallendar wie Stadthalle, Hotel, Parkfläche etc. mitberücksichtigt? 4. Wann soll der notwendige Hochwasserschutz in Vallendar gebaut werden? 5. Welcher Ausgleich ist zum Schutz der Inselgemeinde Niederwerth vorgesehen? 6. Wann sollen die notwendigen Haushaltsmittel eingestellt werden? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 23. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat umfangreiche Machbarkeits- und Variantenstudien durchgeführt, die sämtlich zum Ergebnis kamen, dass ein technisches Hochwasserschutzsystem für Vallendar kein ausreichend positives Nutzen-Kosten- Verhältnis aufweist. Im Zuge der seit 2011 durchgeführten Aufstellung eines ganzheitlichen Hochwasserschutzkonzepts wurden die Ergebnisse aufgrund zahlreicher Anregungen aus der beteiligten Öffentlichkeit überprüft, ohne zu einem anderen Ergebnis zu kommen. Zusätzlich wurde untersucht, ob der Bahndamm für den Hochwasserschutz genutzt werden kann und/oder ob eine zweite Schutzlinie für die Kernstadt nördlich der Bundesstraße B 42 realisierbar ist. Auch diese Maßnahmen sind mit wirtschaftlichem Aufwand nicht umsetzbar. Eine zentrale technische Hochwasserschutzanlage für Vallendar kann aufgrund der gesetzlichen Vorgaben vom Land nicht gebaut werden. Die weiteren Überlegungen im Rahmen der Aufstellung des Hochwasserschutzkonzepts zielen darauf, die Infrastruktur für den Hochwasserfall zu sichern, Objektschutzmaßnahmen durchzuführen und hochwasserangepasst zu planen, bauen und sanieren. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Dezember 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5859 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Zukünftige Entwicklungspotenziale waren nicht Inhalt der Machbarkeits- und Variantenstudien. Zu den Fragen 4 bis 6: Welche konkreten Maßnahmen zur Sicherung der Infrastruktur und des Objektschutzes durchgeführt werden sollen, wird in der weiteren Aufstellung des Hochwasserschutzkonzepts zusammen mit der Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt. Ulrike Höfken Staatsministerin