Drucksache 16/5860 24. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Hochwasserschutzkonzept Vallendar Die Kleine Anfrage 3873 vom 30. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut: Für die Verbandsgemeinde Vallendar wurde abschließend in 2012 ein Hochwasserkonzept erarbeitet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die Kosten inklusive aller Personalkosten für dieses Konzept? 2. Welchen Sachstand haben die Arbeiten der vereinbarten Machbarkeitsstudie für den Hochwasserschutz durch das Land und wann ist mit den abschließenden Ergebnissen zu rechnen (gegliedert nach den einzelnen Punkten: – wie der Bahndamm genutzt werden kann, um die B 42 befahrbar zu halten, – wie die zweite Schutzlinie für den Kernstadt verwirklicht werden kann; – wie Objektschutz an den Häusern ausgeführt und gefördert werden kann)? 3. Welch Kosten entstehen für die Realisierung der einzelnen erarbeiteten Punkte? 4. In welchem Umfang beteiligt sich das Land an diesen Kosten? 5. Welche Kosten entstehen durch die Machbarkeitsstudie? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 23. November 2015 wie folgt beantwortet: Das Hochwasserschutzkonzept für die Verbandsgemeinde Vallendar wird seit 2011 von der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes , der Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern aufgestellt und als Pilotprojekt vom Land finanziert . Ziel ist die Erarbeitung konkreter Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge wie – Information der Bevölkerung und Gewerbebetriebe, – Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz, – Sicherstellung der Ver- und Entsorgung, – technische Hochwasserschutzmaßnahmen, – hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren sowie – private Hochwasservorsorge. In Bürgerversammlungen und Workshops, die 2011 und 2012 stattfanden, wurden zunächst technische Hochwasserschutzmaßnahmen ausführlich untersucht und geprüft. Die weiteren Themen kommen aufgrund personeller Engpässe bei der Verbandsgemeindeverwaltung nur schleppend voran. Die vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die bisherigen Kosten für die Aufstellung des Hochwasserschutzkonzepts belaufen sich auf rund 50 000 Euro für Aufträge an Ingenieurbüros. Der Arbeitsaufwand der Wasserwirtschaftsverwaltung beträgt ca. 500 Personalstunden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Dezember 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5860 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 2, 3 und 5: Die im Rahmen des Hochwasserschutzkonzepts durchgeführte Untersuchung, ob der Bahndamm für den Hochwasserschutz genutzt werden kann, hat ergeben, dass dies wegen der Standsicherheit des Bahndamms mit wirtschaftlichem Aufwand nicht umsetzbar ist. Auch die Machbarkeit einer zweiten Schutzlinie für die Kernstadt nördlich der Bundesstraße B42 brachte kein wirtschaftliches Ergebnis . Im Zuge des REWE-Neubaus wurde entdeckt, dass die Innenstadt mit untereinander verbundenen Gewölbekellern durchzogen ist, die hohe, unwirtschaftliche Aufwendungen für Untergrundabdichtungen erforderlich machen würden. Die Ausführung von Objektschutzmaßnahmen an den Privathäusern soll im weiteren Fortgang des Projekts zusammen mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern konkretisiert werden. Zu Frage 4: Das Land hat eine Förderung im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung zugesagt. Ulrike Höfken Staatsministerin