Drucksache 16/5869 25. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Lärmreduzierung im Mittelrheintal Die Kleine Anfrage 3877 vom 1. November 2015 hat folgenden Wortlaut: In der Sitzung des Landtags am 3. Juli 2015 sagte Herr Innenminister Lewentz, dass der Bundesverkehrsminister im Zusammenhang mit den Lärmschutzmaßnahmen, die im Beirat Leises Mittelrheintal erarbeitet wurden, allein vom Land Rheinland-Pfalz 56 Millionen Euro haben wollte. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer hat wann diese Forderungen seitens des Bundesverkehrsministeriums gegenüber dem Land so konkret aufgestellt? 2. Ist es zutreffend, dass der rheinland-pfälzische Innenminister zu einem früheren Zeitpunkt jede finanzielle Beteiligung abgelehnt hat? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Kostenangabe in Höhe von rd. 56 Millionen Euro an Erstellungskosten einschließlich einer 18-prozentigen Planungskostenpauschale hat die DB AG auf der Grundlage der vom Beirat „Leiseres Mittelrheintal“ vorgeschlagenen zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen durch Aufsummierung der für den rheinland-pfälzischen Teil prognostizierten einzelnen Kostenwerte errechnet. Es trifft allerdings nicht zu, dass diese Summe vom Land Rheinland-Pfalz erwartet wird. Vielmehr hat der Bund im Rahmen eines Abstimmungsgespräches zwischen Bund, dem Unterzeichner und dem hesischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir seine Forderung auf einen Betrag reduziert, der in etwa der Höhe der anfallenden Planungskosten von 8,4 Millionen Euro entspricht. Zu Frage 2: Es ist zutreffend, dass der Unterzeichner zu einem früheren Zeitpunkt eine finanzielle Beteiligung abgelehnt hat. Zugleich hat er allerdings eine Finanzierung der Kosten durch die Lärmverursacher, d. h. durch Eisenbahnverkehrsunternehmen, die mit lauten Güterwagen das Rheintal befahren, vorgeschlagen. Dies wiederum wurde von Bund und DB AG abgelehnt. Wie das Land Hessen sich unter dem Aspekt der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie der Unterstützung des Tourismus im Welterbegebiet Mittelrheintal bereiterklärt hat, Landesmittel zur Verfügung zu stellen, ist auch vonseiten des Unterzeichners die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert worden, im Wege einer freiwilligen Leistung einen ergänzenden Betrag aus Landesmitteln zum Lärmschutz im Mittelrheintal zu leisten. Entsprechende Haushaltsmittel sind als Verpflichtungsermächtigungen im Entwurf des derzeit zu beratenden Landeshaushalts 2016 enthalten. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Dezember 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode