Drucksache 16/5872 26. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausbau L 306 Die Kleine Anfrage 3882 vom 3. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Der überfällige Ausbau der L 306 zwischen Bendorf-Sayn und Stromberg wird in der Zeit Angang Oktober bis Ende November 2015 im ersten Abschnitt und die der Zeit von ca. März bis Oktober 2016 in der restlichen Streckenführung durchgeführt. Die Umleitung der Fahrzeuge erfolgt über Isenburg und von dort über die K 115 (NR) bzw. K 90 (WW) nach Stromberg. Am 24. Juni 2015 fand eine Informationsveranstaltung statt, auf der seitens der Bevölkerung auf den schlechten Zustand der Umfahrungsstraße und Problematik des Schwerlastverkehrs hingewiesen wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Befindet sich die Kreisstraßenverbindung zwischen Stromberg und Isenburg aus Sicht der Landesregierung in einem verkehrs - sicheren Zustand, auch unter Berücksichtigung der teilweise gegebenen Rutschgefahr durch Nässe? 2. Warum wurden die am 24. Juni 2015 zugesagten Instandsetzungsarbeiten auf diesem Streckenabschnitt seitens des Landes nicht durchgeführt? 3. Wer haftet für evtl. Schäden an den Fahrzeugen durch den schlechten Straßenzustand? 4. An welchen Positionen wird schon großräumig darauf hingewiesen, dass die Straße für Fahrzeuge über 7,5 t nicht geeignet ist und welche Wendemöglichkeit für diese Fahrzeuge ist an dieser Stelle jeweils gegeben? 5. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind in der Zeit von Ende Oktober 2015 bis ca. März 2016 (Baubeginn 2. Abschnitt) vorgesehen, die Kreisstraße zwischen Stromberg und Isenburg in einen verkehrssicheren und für das Verkehrsaufkommen angemessenen Zustand zu versetzen? 6. Welche zusätzliche Hinweisbeschilderung für Fahrzeuge über 7,5 t ist für den 2. Bauabschnitt vorgesehen, damit kritische Verkehrs situationen durch Lkws auf der Umfahrungsstrecke vermieden werden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage :1 Die Kreisstraßenverbindung zwischen Stromberg und Isenburg befindet sich in einem grundsätzlich verkehrssicheren Zustand. Eine Gefährdung durch Rutschgefahr bei Nässe ist dem LBM nicht bekannt. Zu Frage 2: Die zugesagten Instandsetzungsarbeiten wurden nach Auskunft des LBM bereits im September 2015 durchgeführt. Dabei wurden die Fahrbahndecke in der Ortsdurchfahrt Isenburg-Siedlung komplett erneuert und Ausbesserungen zwischen Isenburg und Isenburg-Siedlung vorgenommen. Zu Frage 3: Soweit erforderlich, ist gemäß § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 35 des Landesstraßengesetzes (LStrG) durch entsprechende Beschilderung (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 3,5 Tonnen sowie für Fahrzeuge mit mehr als 2,00 m Breite) auf die örtlichen Gegebenheiten und auf den baulichen Zustand Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Dezember 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5872 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode beim Gebrauch der angesprochenen Streckenabschnitte hingewiesen. Auf den besonders schmalen Streckenteilen zwischen Isenburg und Isenburg-Siedlung ist zudem eine Ampelregelung eingerichtet, die den Verkehr wechselnd jeweils nur in eine Richtung freigibt, sodass Begegnungsverkehre vermieden werden. Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (§ 3 Abs. 1 StVO) haben Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise den Straßenund Verkehrsverhältnissen anzupassen und insbesondere gemäß § 41 Abs. 1 StVO die durch Vorschriftzeichen angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen. Insoweit ist bei Beachtung der Beschilderung eine verkehrssichere Nutzung der Kreisstraße möglich, ohne dass Schäden an Fahrzeugen zu besorgen sind. Zu Frage 4: Auf die Vollsperrung der L 306 und die entsprechende Umleitungsführung wird großräumig an folgenden Stellen hingewiesen: – BAB 48, Anschlussstelle Höhr-Grenzhausen; – L 307 in Höhr-Grenzhausen; – L 300 in Ransbach-Baumbach; – L 306 bei Wittgert; – B 42 bei Bendorf; – Abzweig L 304/L 306 in Deesen; – B 413 in Isenburg. Die Kreisstraße zwischen Isenburg und Stromberg ist unabhängig von der aktuellen Umleitungsführung generell für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 3,5 Tonnen gesperrt. Als letzte Wendemöglichkeit steht in Stromberg der vorhandene Kreisverkehrsplatz im Zuge der L 306 zur Verfügung. Zu Frage 5: Soweit aufgrund der Nutzung durch den Umleitungsverkehr Fahrbahnschäden eingetreten sind, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit beseitigt werden müssen, sollen entsprechende Maßnahmen noch vor dem für März 2016 vorgesehenen Beginn der Bauarbeiten im zweiten Bauabschnitt erfolgen. Weitergehende Maßnahmen mit dem Ziel einer grundsätzlichen Verbesserung der Fahrbahnsituation könnten aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten nur unter Vollsperrung durchgeführt werden. Sie sind aufgrund des Umleitungsverkehrs deshalb zunächst nicht möglich. Zu Frage 6: Derzeit geht der Landesbetrieb Mobilität davon aus, dass für die Dauer der Arbeiten im zweiten Bauabschnitt die Umleitungsbeschilderung entsprechend der Beschilderung beim ersten Bauabschnitt ausgeführt wird. Erfahrungen aus dem ersten Bauabschnitt werden bei der Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbehörden vor Beginn des zweiten Bauabschnitts entsprechende Berücksichtigung finden. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär