Drucksache 16/5874 26. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer und Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Vorfall in der AfA Ingelheim Die Kleine Anfrage 3889 vom 5. November 2015 hat folgenden Wortlaut: In der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Ingelheim ist es am 20. Oktober 2015 zu einer Auseinandersetzung zwischen 60 Asylbewerbern gekommen. Das teilte die Polizei Ingelheim auf Nachfrage der Rhein-Zeitung mit. Dabei wurden vier Personen verletzt. Mit einem massiven Aufgebot konnte die Polizei die Lage wieder beruhigen. Der Streit sei zwischen rivalisierenden Vertretern zweier Volksgruppen ausgebrochen, so die Polizei. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamte waren am 20. Oktober 2015 in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Ingelheim im Einsatz ? 2. Wie oft wurde schon die Bundespolizei um Unterstützung in die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Ingelheim gebeten ? 3. Sieht die Landesregierung die Einsatzfähigkeit der rheinland-pfälzischen Polizei aufgrund immer neuer Aufgaben gefährdet? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden am 20. Oktober 2015 eingeleitet? 5. Wie können solche Ausschreitungen zukünftig verhindert werden? 6. Absolvieren die Bediensteten der Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber ein Deeskalationstraining? Wenn nein, warum nicht? 7. Erhalten die Bediensteten der Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber eine finanzielle Zulage für ihre Tätigkeiten? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es waren 33 Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz. Zu Frage 2: Zwischen der Bundespolizei und der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz bestehen Zusammenarbeitsvereinbarungen, die eine gegenseitige Unterstützung konkretisieren. Dem Polizeipräsidium Mainz liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Bundespolizei in der Vergangenheit für Unterstützungseinsätze in der Erstaufnahmeeinrichtung in Ingelheim angefordert wurde. Zu Frage 3: Die Entwicklung der Flüchtlingsströme stellt die Bundesrepublik Deutschland und auch Rheinland-Pfalz vor große Herausforderungen . Die Polizei wird in diesem Zusammenhang für die Sicherheit der Flüchtlinge und der Menschen in der Region sorgen. Die Einsatzfähigkeit der rheinland-pfälzischen Polizei bleibt gewährleistet. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Januar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5874 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Es wurden zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zu den Fragen 5 und 6: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden beide Fragen zusammengefasst beantwortet. Grundsätzlich können in Unterkünften, in denen viele Menschen auf engem Raum zusammenleben, Konflikte nie vollständig ausgeschlossen werden. Den Ursprung haben diese oft in alltäglichen Streitigkeiten auf persönlicher Ebene, die dann durch Solidarisierung auf beiden Seiten an Umfang gewinnen. Solche Solidaritätskundgebungen erfolgen zwar häufig seitens der eigenen Nationalität , jedoch handelt es sich nicht um Nationalitätenkonflikte, sondern Konflikte menschlicher Art. Es werden jedoch Maßnahmen ergriffen, um Ausschreitungen dieser Art zu minimieren. So sind die Mitarbeiter in den Einrichtungen bemüht, sogenannte Eskalationsherde frühzeitig ausfindig zu machen und auszuschalten. Dies ist Aufgabe der zuständigen sozialen Dienste vor Ort. Zu den Maßnahmen, Konflikte zu minimieren, gehört ein regelmäßiges Deeskalationstraining, welches die Bediensteten in der Regel jährlich absolvieren. Zu Frage 7: In den Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende in Rheinland-Pfalz werden keine pauschalen finanziellen Zulagen an die Bediensteten ausgezahlt. Aufgrund der unterschiedlichen Beschäftigungsgruppen, Beamtinnen/Beamte und Tarifbeschäftigte sowie den unterschiedlichen auszuübenden Tätigkeiten in den Einrichtungen gibt es keine umfassende, einheitliche Grundlage für die Gewährung einer finanziellen Zulage. Die Gewährung von Zulagen bedarf grundsätzlich entsprechender Rechtsgrundlagen, wie im Falle der Beamtinnen und Beamten der Erschwerniszulagenverordnung bzw. tariflicher Grundlagen für die Beschäftigten und sie ist in der Regel aufgaben - spezifisch bzw. tätigkeitsbezogen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär