Drucksache 16/5879 27. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ungültige Verkehrszählung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) an der B 256/L 258 Die Kleine Anfrage 3896 vom 9. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Durchfahrtverbots für Lkws ab fünf Tonnen auf der B 256 (Gierenderhöhe und Straßenhaus ) führte der LBM eine Verkehrszählung auf der L 258 und der B 256 durch. Der Presse war zu entnehmen, dass die Zählungen nicht aussagekräftig gewesen seien, da es zeitgleich eine Sperrung der Autoauffahrt Neuwied (A 3) wegen der Baustelle am Willrother Kreisel (B 256) gab. Eine erneute Verkehrszählung wird nach Auskunft des LBM durchgeführt, wenn die Baumaßnahmen in Gieren derhöhe/Willroth abgeschlossen sind. Diese Aussagen des LBM erfuhr die Kreisverwaltung Neuwied erst auf Anfrage beim Landes betrieb Mobilität Rheinland-Pfalz. Sowohl für die Bauarbeiten in Willroth (B 256), als auch für die Verkehrszählung (B 256/L 258) ist jedoch der LBM zuständig gewesen . Verwunderlich also, weshalb eine Verkehrszählung durchgeführt wurde, jedoch zeitgleich eine Baumaßnahme den Verkehr großräumig über die Anschlussstelle Dierdorf (A 3) geleitet hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ergebnisse haben die Verkehrszählungen an der B 256 und der L 258 ergeben? 2. Weshalb wurden die Zahlen bisher nicht veröffentlicht? 3. Wann wurden die Zählungen durchgeführt? 4. Wie lange dauerte die Zählung an der B 256 und der L 258? 5. Welche Kosten entstanden dafür? 6. Wann wird die erneute Zählung durchgeführt? 7. Wer entscheidet über die Freigabe der B 256 für Lkws ab fünf Tonnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Zählungen waren nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Neuwied kurzfristig vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) veranlasst worden. Die Zählungen im Zuge der L 258 wurden vom LBM Cochem-Koblenz und im Zuge der B 256 von einem beauftragten Ingenieurbüro durchgeführt. Infolge der zeitlichen Überschneidung mit den erwähnten Baumaßnahmen waren die Zählungen jedoch nicht nutzbar und wurden abgebrochen. Aus diesem Grunde wurde keine Auswertung vorgenommen und es erfolgte keine Veröffentlichung. Zu Frage 3: Die videogestützten Knotenpunktzählungen sollten am 30. Juni 2015 (von 6.00 bis 20.00 Uhr) durchgeführt werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Januar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5879 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Nachdem feststand, dass es infolge der bereits angelaufenen Baumaßnahmen zu Verkehrsverlagerungen kam und sich somit kein repräsentatives Verkehrsbild ergab, sind die Erhebungen kurzfristig abgebrochen worden. Zu Frage 5: Auf ein Auslesen und eine Auswertung der Daten wurde verzichtet. Es wurde lediglich der Aufwand für den Auf- und Abbau der Kameras und des Seitenradarmessgeräts in Rechnung gestellt. Hierbei sind Kosten von 570,00 Euro (zzgl. MWSt.) entstanden. Zu Frage 6: Die Zählungen könnten gegebenenfalls nach Abschluss der Baumaßnahmen noch im Jahr 2015 durchgeführt werden. Sie werden in Abstimmung mit den Fachbereichen Immissionsschutz, Verkehrs- und Bedarfsplanung, der Kreisverwaltung sowie dem Auftragnehmer terminiert. In Abhängigkeit von der Witterung und wegen der bevorstehenden Vorweihnachtszeit ist allerdings mit einem veränderten Verkehrsbild zu rechnen, sodass die Nachzählungen gegebenenfalls auch erst Anfang 2016 durchgeführt werden können. Zu Frage 7: Die anordnende Behörde für die Freigabe der B 256 für Lkws ab 5 t im Bereich zwischen Gierenderhöhe und Straßenhaus ist die Kreisverwaltung Neuwied. Das Land als Baulastträger der B 256 führt auf Basis der aktuellen Verkehrszahlen aus der Zählung eine Lärmberechnung durch, damit die Kreisverwaltung im Vorfeld einer Entscheidung über eine Anordnung die sich hieraus gegebenenfalls ergebenden Veränderungen der Lärmsituation beurteilen kann. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär