Drucksache 16/588 22. 11. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Neustrukturierung der Katasterämter in Rheinland-Pfalz (2) Die Kleine Anfrage 415 vom 7. November 2011 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 276 vom 12. Oktober 2006 (Drucksache 15/413) hatte ich um eine Auskunft über die Zukunft der Außenstelle Saarburg gebeten. In der Beantwortung vom 3. November 2006 wird u. a. ausgeführt: „Die Auflösung der Außenstellen der Vermessungs- und Katasterämter und die Zusammenführung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Hauptsitz des Vermessungs- und Katasteramts war und ist mittelfristiges Ziel der 1998er Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Die berechtigten persönlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dabei berücksichtigt.“ In meiner Kleinen Anfrage 294 vom 19. September 2011 hatte ich den Sachstand hinsichtlich der geplanten Schließung und Verlagerung des Katasteramtes Trier nach Bernkastel-Kues bzw. Daun hinterfragt, die am 10. Oktober 2011 (Drucksache 16/429) beantwortet wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass, wenn bei der jetzt geplanten Umstrukturierung der Katasterämter das „wesent- liche Kriterium“ für die Auswahl der neuen Standorte die „Stärkung des ländlichen Raums“ war, sich die Frage stellt, warum dann nicht als Standort Saarburg in Betracht kam, wo aufgrund der Schließung der Garnison im Rahmen der Konversion reichlich Gebäudlichkeiten zur Verfügung stehen würden und hier auch eine Stärkung des ländlichen Raums notwendig sei (wenn nein, warum nicht)? 2. Teilt die Landesregierung weiterhin die Auffassung, dass bei einer Verlagerung des Katasteramtes Trier statt nach BernkastelKues bzw. Daun, sondern nach Saarburg eine geografisch gerechtere Verteilung der Standorte stattfinden würde und der Westen des Landes berücksichtigt worden wäre? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Auffassung, dass seitens des Landes eine Fürsorgepflicht für die Beschäftigten der Katasterämter besteht und dass dieser infolge der geplanten räumlichen Verteilung der neuen Standorte und der hierdurch erforderlich werdenden weiteren Fahrtstrecken nicht nachgekommen wird? 4. Bis zu welchem konkreten Zeitpunkt kann die Landesregierung Aussagen über eine Einschätzung der räumlichen und zeitlichen Erreichbarkeit der Standorte Bernkastel-Kues sowie Daun mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Verbandsgemeinden Saarburg, Konz, Kell am See und Hermeskeil treffen und bis wann eine Entscheidung über die künftige dienstliche Verwendung der Bediensteten gefallen ist? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. November 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Neben der Stärkung des ländlichen Raums stand bei der Auswahl der neuen Niederlassungen u. a. im Vordergrund, bisherige Standorte zu berücksichtigen, um Investitionen in neue Gebäude zu vermeiden. Da sich in Saarburg kein Vermessungs- und Katasteramt befindet, stand Saarburg bei der Auswahl für einen Dienstort eines neuen Vermessungs- und Katasteramtes nicht zur Disposition. Insofern erübrigt sich auch eine Stellungnahme zur Verteilung der Standorte unter Einbeziehung von Saarburg aus der Frage 2. Drucksache 16/588 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Der Fürsorgepflicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von der Landesregierung ein besonderes Augenmerk geschenkt. Die Landesregierung beabsichtigt, im Rahmen einer sozialverträglichen Umsetzung der Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung eine Reihe von Angeboten wie z. B. eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, die Gewährung von Telearbeit, den Einsatz bei einer näher am Wohnort gelegenen Dienststelle oder auf einem anderen Arbeitsplatz (Wechsel der Tätigkeit und ggf. der Dienststelle), eine Vorruhestandsregelung sowie den Fortbestand der Altersteilzeit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Vermessungs - und Katasterämter zu machen. Diese Maßnahmen sollen besondere Härten, die bei einem Wechsel des Dienstortes auftreten können, abfedern. Generell ist die künftige dienstliche Verwendung in der Vermessungs- und Katasterverwaltung vorgesehen. Nur in den Fällen, in denen sich andere Optionen bieten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese annehmen, ist an eine andere dienstliche Verwendung gedacht. Die Entscheidung darüber wird dann zeitnah erfolgen. Zu Frage 4: Die Einrichtung der neuen Vermessungs- und Katasterämter soll im III. Quartal 2012 erfolgen. Im Vorfeld der Maßnahme werden durch einen Fragebogen die persönliche und familiäre Situation sowie die Wünsche der Bediensteten erhoben. Diese Informationen dienen als Grundlage für Einzelerörterungen mit den Bediensteten mit Blick auf eine sozialverträgliche Umsetzung. Zu dem Themenbereich gehören auch die Fahrtzeiten und -möglichkeiten. Im Rahmen der Umsetzung der zu Frage 3 dargestellten Angebote sind auch die Fahrtzeiten und -möglichkeiten entscheidungsrelevant. Roger Lewentz Staatsminister