Drucksache 16/5884 30. 11. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp und Heike Scharfenberger (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Pflegekammer Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3906 vom 12. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Rheinland-Pfalz errichtet zum 1. Januar 2016 die erste Pflegekammer in Deutschland. Ein von der Landesregierung berufener Gründungsausschuss trifft hierfür im Laufe des Jahres 2015 alle erforderlichen Vorbereitungen. Laut Presseberichten laufen die Vorbereitungen planmäßig inklusive der Registrierung der Berufsangehörigen, die Mitglieder der Landespflegekammer werden und in das Wählerverzeichnis für die ersten Kammerwahlen aufzunehmen sind. Das Wählerverzeichnis wurde am 16. Oktober 2015 geschlossen, am selben Tag endete die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie ist die Resonanz der Pflegekräfte auf den Aufruf des Gründungsausschusses, sich bis zum 16. Oktober 2015 im Wählerverzeichnis registrieren zu lassen, und wie viele in Rheinland-Pfalz beschäftigte Pflegekräfte werden bei den ersten Kammerwahlen Anfang Dezember 2015 wahlberechtigt sein? 2. Wie viele Pflegekräfte stellen sich auf wie vielen Wahllisten zur Wahl? 3. Mit welchen Aktivitäten informiert der Gründungsausschuss über die bevorstehende Kammerwahl? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Resonanz der Pflegekräfte ist in der überwiegenden Mehrheit positiv. Von aktuell rund 39 700 Pflegekräften, die namentlich und mit Adresse erfasst wurden, haben sich zwischenzeitlich über 27 200 Pflegekräfte abschließend registriert. Der Registrierungsprozess läuft fort. Bis zum Stichtag für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (6. Oktober 2015) haben 25 812 Pflegekräfte von der Möglichkeit zur Registrierung Gebrauch gemacht. Bei der ersten Wahl zur Vertretersammlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz werden somit 25 812 Menschen wahlberechtigt sein. Dies entspricht einem Anteil von 65,1 Prozent aller oben genannten, zum Stichtag in Rheinland-Pfalz erfassten Pflegekräfte. Zu 2.: Insgesamt stellen sich 488 Kandidatinnen und Kandidaten auf 17 Wahllisten zur Wahl und wollen Mitglied in der ersten Vertreterversammlung der Landespflegekammer werden. Zu 3.: Der Gründungsausschuss hat ein Maßnahmenpaket geschnürt, um die Information der Wahlberechtigten, aber natürlich auch der interessierten Öffentlichkeit, über und zur anstehenden ersten Kammerwahl möglichst umfassend zu gewährleisten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. Januar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5884 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Vorgesehen sind unter anderem Anzeigen beziehungsweise Beilagen in Fachzeitschriften, Großplakate an ausgewählten Standorten im ganzen Land und Radiospots. Zudem werden alle Wahlberechtigten detaillierte Informationen über und zur Wahl auch noch anhand einer Informationsbroschüre erhalten, die ihnen im Vorfeld der Wahlen am 11. Dezember 2015 zugesandt werden wird. Weiterhin plant der Gründungsausschuss am 30. November 2015 eine Veranstaltung unter dem Titel „Duell der Listen“, in deren Rahmen die Möglichkeit gegeben werden soll, die so genannten Listenführerinnen und Listenführer der kandidierenden Wahllisten und ihre Ideen für die Kammerarbeit kennenzulernen. Vorgesehen ist, diese Veranstaltung aufzuzeichnen, sodass sich Interessierte auch zeitversetzt und im Nachgang im Internet über die Veranstaltung informieren können. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin