Drucksache 16/5891 01. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Probleme am Bahnübergang in Ariendorf bei Bad Hönningen (u. a. Barrierefreiheit für Fußgänger) Die Kleine Anfrage 3894 vom 9. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Schranke am Bahnübergang in Ariendorf bei Bad Hönningen ist auf den neusten Stand der Technik gebracht worden. Hoch modern und voll automatisch. Leider funktioniert die moderne Technik seit Monaten nicht so wie es sein soll. Unter anderem ist es schon dazu gekommen, dass Züge bei geöffneter Bahnschranke durchgefahren sind. Zudem kam es durch die nicht funktionierende Technik häufig dazu, dass Züge wegen der Rotschaltung und der noch geöffneten Bahnschranke eine Vollbremsung am Bahnübergang in Ariendorf machen mussten. Dies führt für die Anwohner zu extremen Lärmbelästigungen. Die regionale Presse berichtete regelmäßig. Ein akustisches Signal (Fußgängerakustik) ertönt rund um die Uhr, um Menschen, die sich auf dem Übergang befinden, zu signalisieren, dass die Schranken sich in Kürze schließen werden. Insbesondere davon betroffen sind Menschen mit Gehbehinderungen, die zur Bushaltestelle an der B 42 gelangen wollen. Weder der Weg durch die Fußgängerunterführung in Richtung Linz/Rhein noch in Richtung Bad Hönningen ist barrierefrei. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann sind der Landesregierung diese Probleme bekannt? 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen um diese Probleme zu beseitigen? 3. Wer ist für die Funktionstüchtigkeit der Bahnschranken in Ariendorf verantwortlich? 4. Welche Baumaßnahmen sind seitens der Landesregierung geplant, um den Zugang zu den Bushaltestellen an der B 42 in Ariendorf barrierefrei zu gestalten? 5. Gibt es schon konkrete Planungen? 6. Welche Kosten entstehen hierfür? 7. Wann könnten diese Maßnahmen abgeschlossen sein? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung ist mit der derzeitigen Situation am Bahnübergang „Im Sonnenwinkel“ in Ariendorf seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth (Landtags-Drucksache 16/4917) befasst. Zu den Fragen 2 und 3: Die Zuständigkeit für die Bahnübergangssicherung und somit auch für die Funktionstüchtigkeit der Bahnschranke liegt bei der DB Netz AG. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Januar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5891 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Auf Nachfrage des Landes hat die DB Netz AG mitgeteilt, dass der Bahnübergang nach dem Umbau dem aktuellen Stand der Technik und in allen Belangen den Sicherheitsanforderungen entspricht. Die in der Anfrage dargestellten Sachverhalte sind kein Indiz für Fehlfunktionen der Bahnübergangssicherungsanlage. Durch zusätzliche betriebliche Maßnahmen, die seit Mai diesen Jahres erfolgen, kommt es zu einer deutlichen Reduzierung der bis dahin notwendigen Bremsvorgänge bei Zügen, die in Süd-Nord-Richtung fahren. Darüber hinaus wird sich durch den Einbau eines weiteren Signals, dessen Inbetriebnahme Mitte Dezember 2015 geplant ist, die Lärmbelastung der Anwohner in der Ortslage Ariendorf weiter deutlich reduzieren. Derzeit wird auch eine technische Lösung geprüft, die Zügen auch bei dichter Zugfolge das behinderungsfreie Befahren des betroffenen Streckenabschnitt in beiden Richtungen ermöglicht. Allerdings wird diese Schaltung projektspezifisch entwickelt und muss auch von der Aufsichtsbehörde besonders genehmigt werden. Eine Terminaussage kann beim derzeitigen Bearbeitungsstand noch nicht getroffen werden. Zu den Fragen 4 bis 7: Seitens der Landesregierung sind keine Maßnahmen geplant, um den Zugang zu den Bushaltestellen an der B 42 in Ariendorf barrierefrei zu gestalten. Die Zuständigkeit für die Zuwegung zu den Bushaltestellen liegt bei der Kommune. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär