Drucksache 16/5895 02. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Förderzusagen des Landes für den Masterplan Salinental Die Kleine Anfrage 3901 vom 10. November 2015 hat folgenden Wortlaut: In einem Presseartikel (Allgemeine Zeitung Bad Kreuznach vom 3. November 2015, Seite 9) erklärt die Ministerpräsidentin, dass das Land „gern bereit“ sei, konkrete Projekte zu unterstützen – „im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten“. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Bezieht sich die Ministerpräsidentin mit dieser Aussage auf die Projekte der damals vom Stadtrat Bad Kreuznach beschlossenen Prioritätenliste in der Anlage 4 zum Gebietsänderungsvertrag, die sowohl für den Stadtrat als auch die Bürgerschaft wesentliche Voraussetzung für die Zustimmung zur Städtefusion war? 2. Steht die Landesregierung zu ihrer Zusage, die in der Prioritätenliste mit einem Investitionsvolumen von 40 Millionen Euro aufgeführten Projekte mit 75 Prozent Landesmitteln zu bezuschussen (über einen Zeitraum von 15 Jahren ab der Städtefusion: 30 Millionen Euro Land, 10 Millionen Euro Stadt)? 3. Gibt es seitens der Landesregierung ein langfristiges Konzept dazu, aus welchen Töpfen und Programmen die Förderzusagen bereitgestellt werden sollen? 4. Sind die Förderzusagen – wie von der Oberbürgermeisterin der Stadt Bad Kreuznach verkündet – nur im Zusammenhang mit einem Konzept für den barrierefreien Tourismus möglich? 5. Hat die konkrete Zusage des Landes bestand, vier Millionen Euro für das Hallenbad Salinental bereitzustellen? 6. Werden auch für die Sanierung des Freibads im Salinental zugesagte Mittel bereitgestellt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der zum 1. Juli 2014 erfolgte freiwillige Zusammenschluss der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg ist nach Überzeugung der Landesregierung eine sehr gute Maßnahme, um kommunale Strukturen für die Zukunft auszurichten. Aus der Sicht der Landesregierung können von dem Zusammenschluss Bad Münster am Stein-Ebernburg und die Gesamtstadt Bad Kreuznach profitieren. Mit dem Zusammenschluss sind insbesondere Möglichkeiten für eine qualitativ bessere Wahrnehmung kommunaler Aufgaben eröffnet worden. Aus Anlass des freiwilligen Zusammenschlusses der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg hat die Landesregierung umfangreiche finanzielle Unterstützungsleistungen in Aussicht gestellt. Dabei handelt es sich um Zuweisungen von bis zu 30 000 000 Euro (bereits ausgezahlt sind Zuweisungen von 20 000 000 Euro) für eine Reduzierung von Krediten zur Liquiditätssicherung , die auf die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg zurückgehen, Zuweisungen zur Finanzierung von Zinsen aufgrund solcher Kredite (bereits ausgezahlt sind Zuweisungen von 340 872,04 Euro) und Zuweisungen für konkrete Projekte. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Januar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5895 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 4: Die in der „Allgemeine Zeitung Bad Kreuznach“ vom 3. November 2015 wiedergegebene Aussage der Frau Ministerpräsidentin Dreyer, wonach das Land gern bereit sei, konkrete Projekte im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten zu unterstützen , bezieht sich generell auf Maßnahmen, die einer strukturellen Entwicklung von Bad Münster am Stein-Ebernburg oder der Gesamtstadt Bad Kreuznach dienen. Bereits mit Schreiben vom 12. April 2013 hat das Ministerium, des Innern, für Sport und Infrastruktur den Städten Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg mitgeteilt, dass die Landesregierung die von ihnen erbetene Zusage für Projektzuweisungen von insgesamt 30 000 000 Euro mit einem einheitlichen Fördersatz von 75 v. H. über einen Zeitraum von 15 Jahren nicht geben kann. Eine solche Zusage für nicht bewilligungsreife Projekte hätte, so das Schreiben weiter, die Wirkung der Zusage einer allgemeinen Infrastrukturzuweisung. Das Haushaltsrecht sieht keine allgemeine Infrastrukturzuweisung vor. Wie aus dem Schreiben des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zudem hervorgeht, kommt eine Förderung konkreter Maßnahmen nur bei Bewilligungsreife und nach Maßgabe der jeweiligen förderrechtlichen Bestimmungen und der haushaltsrechtlichen Vorschriften in Betracht. Die Ausführungen gelten nach wie vor uneingeschränkt. Über konkrete Projektförderanträge der Stadt Bad Kreuznach wird mithin auf dieser Basis entschieden. Zu den Fragen 5 und 6: Im Schreiben des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur an die Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein- Ebernburg vom 12. April 2013 wird bestätigt, dass das Land für Maßnahmen zur Verbesserung der Bäderstruktur in Bad Kreuznach einschließlich Bad Münster am Stein-Ebernburg Zuweisungen in Höhe von insgesamt 4 000 000 Euro innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab der Gebietsänderung in Aussicht stellt. Daran hält das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur unverändert fest. Die Zuweisungen sind nicht für ein konkretes Projekt signalisiert worden. Roger Lewentz Staatsminister