Drucksache 16/5896 02. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Krankenhauskeime I Die Kleine Anfrage 3902 vom 10. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Eines der derzeit wohl größten Probleme unseres Gesundheitswesens sind krankenhausbedingte bakterielle Infektionen, die durch antibiotikaresistente Krankheitserreger verursacht werden. Die diesjährigen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums hierzu sind besorgniserregend: Bundesweit treten jährlich 400 000 bis 600 000 solcher Infektionen auf, von denen zwischen 10 000 bis 15 000 tödlich verlaufen. Auch wenn diese Problematik durch den demografischen Wandel verschärft wird, sind hiervon jedoch Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen betroffen. Vor diesem Hintergrund sowie der Annahme, dass unter anderem durch eine intensive Zusammenarbeit von Krankenhäusern und ihren Trägern dieser hohen Zahl von Infektionen entgegengewirkt werden kann, frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Patienten in Rheinland-Pfalz haben sich seit 2011 (Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes) mit Krankenhauskeimen infiziert und bei wie vielen verlief die Ansteckung tödlich (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? Wie sehen die Zahlen für das Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität Mainz aus? 2. In welcher Form werden in Rheinland-Pfalz die Einhaltung um Umsetzung der Hygienestandards für Kliniken, wie sie in der Hygieneverordnung des Landes (MedHygVo) niedergelegt sind, kontrolliert? 3. Zu welchen Ergebnissen gelangen hier die Kontrollen für die rheinland-pfälzischen Kliniken? Wie sehen diese für das Universitätsklinikum Mainz aus? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Von den geschätzten jährlich 400 000 bis 600 000 nosokomialen Infektionen werden etwa 30 000 durch resistente oder multiresistente Erreger verursacht. Der Landesregierung liegen Zahlen über die nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Fälle im Rahmen von Ausbrüchen nach § 6 Abs. 3 sowie Nachweise methicillinresistenter Stämme des Krankheitserregers Staphylococcus aureus (MRSA) nach § 7 vor, die im Einzelnen der Anlage zu entnehmen sind. Die Meldepflicht für MRSA gilt dabei nur für den Nachweis aus Blut oder Liquor. Eine allgemeine Labormeldepflicht für multiresistente Bakterien gibt es nicht. Zu 2.: Für die infektionshygienische Überwachung der Krankenhäuser sind nach § 23 Abs. 6 des Infektionsschutzgesetzes die Gesundheitsämter der Landkreise zuständig. Sie überwachen die Einhaltung und Umsetzung der Hygienestandards in den Krankenhäusern , unter anderem durch regelmäßige und anlassbezogene Begehungen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Januar 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5896 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: Weder durch das Infektionsschutzgesetz noch durch die Landesverordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen ist eine regelhafte Weiterleitung der Ergebnisse der infektionshygienischen Überwachung der Gesundheitsämter an die Landesbehörden vorgesehen. Darüber hinaus haben die Landesregierung auch keine Berichte erreicht, die auf eine entsprechende Nichteinhaltung hindeuten würden . Das gilt auch für die Universitätsmedizin Mainz. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5896 Anlage: 3