Drucksache 16/5906 03. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Martin Brandl und Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Straßenbauprojekte Die Kleine Anfrage 3897 vom 10. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Für welche baureifen Straßenneubauprojekte des Landes ist 2016 Grunderwerb vorgesehen? 2. In welcher Höhe sind Mittel für den Grunderwerb zum Straßenneubau in welchem Straßenneubauprojekt unter welchem Haushaltstitel und/oder welchem Teilbudget des LBM vorgesehen? 3. Welchen Einfluss hat der Grunderwerb auf Planfeststellung, Baureife und Baurecht? 4. Ab welchem Prozessstand nimmt das Land Grunderwerb für Straßenneubauprojekte vor? 5. a) Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf aller baureifen Landesstraßenneubauprojekte (jeweils pro Projekt)? b) Welche Projekte sind davon im Landesstraßenbauprogramm aufgenommen und welche mit welcher Begründung sind in dem Programm nicht enthalten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 1. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 5: In der Regel wird mit dem Grunderwerb für Straßenneubauvorhaben erst begonnen, wenn das Baurecht vorliegt und die Finanzierung absehbar ist. Gleichwohl kann im Einzelfall für Neubauvorhaben Grunderwerb auch erfolgen, ohne dass die betreffenden Maßnahmen bereits in Bauprogramme eingestellt sind, z. B. zur Sicherung des Baurechts, im Zusammenhang mit Flurbereinigungsverfahren zur Neuordnung von Flächen in der vom Bauvorhaben betroffenen Region, für vorbereitende naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen oder zur Einrichtung von Öko-Konten. Hierfür stehen Grunderwerbsmittel im Wirtschaftsplan des LBM (Finanzplan) allgemein zur Verfügung. Die Landesstraßenneubauprojekte, für die Baurecht besteht, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Die Kostenangaben für diese Neubauprojekte beinhalten sowohl die Bau- als auch die Grunderwerbskosten. Auch im Bauprogramm Landesstraßen sind für jedes Neubauprojekt jeweils die Gesamtkosten aus Bau- und Grunderwerbskosten veranschlagt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Januar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Bezeichnung Gesamtkosten (Landesanteil) [in Tausend Euro] davon bis Ende 2015 voraussichtlich verausgabt [in Tausend Euro] im Bauprogramm 2016 enthalten L 052 Nordentlastung Koblenz-Metternich (1. BA) 3 900 670 L 053 Wittlich-Wengerohr 12 932 12 864 L 310 Höhr-Grenzhausen 20 315 20 300 L 335 Ortsumgehung Marienfels-Miehlen 18 700 80 L 395 Südwest-Umgehung Enkenbach-Alsenborn 3 670 3 600 L 520 Ortsumgehung Heßheim 5 800 3 600 Drucksache 16/5906 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Rahmen der Mittel, die für den Landesstraßenbau insgesamt zur Verfügung gestellt werden können und unter Berücksichtigung des Finanzierungsbedarfs für Erhaltung, Um- und Ausbau des Landestraßennetzes konnten zunächst nur die bereits im Bauprogramm 2014/2015 enthaltenen Neubauvorhaben in das Bauprogramm 2016 übernommen werden. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Bezeichnung Gesamtkosten (Landesanteil) [in Tausend Euro] davon bis Ende 2015 voraussichtlich verausgabt [in Tausend Euro] weitere Maßnahmen mit Baurecht L 052 Nordtangente Koblenz-Metternich (2. BA) 26 000 L 005 Nord-Ost-Tangente Bitburg 11 000 L 028 Ortsumgehung Steinborn 3 400 L 190 Ortsumgehung Rhaunen 17 500 L 307 Teil-Ortsumgehung Ransbach-Baumbach 3 900 L 509 Ortsumgehung Bellheim 14 000 Summe 115 117