Drucksache 16/5907 03. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Benedikt Oster, Astrid Schmitt und Hans Jürgen Noss (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Begleitetes Fahren mit 17 in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3909 vom 12. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Seit dem Jahr 2005 ist es in Deutschland möglich, mit 17 Jahren das sogenannte BF 17 (Begleitetes Fahren ab 17), also die Fahrerlaubnis , zu erwerben. In der Praxis kann man ab 16 ½ Jahren damit beginnen. Nun, nach zehn Jahren des begleiteten Fahrens in Deutschland und somit auch in Rheinland Pfalz, fragen wir die Landesregierung: 1. Wie wird das BF 17 in Rheinland-Pfalz angenommen, beziehungsweise wie viel Prozent der rheinland-pfälzischen Jugendlichen haben bis jetzt daran teilgenommen? 2. Gibt es regionale Unterschiede wie stark das BF 17 in Anspruch genommen wird? 3. Wie sehen die Unfallstatistiken der BF 17-Fahrerinnen und -Fahrer aus? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. November 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Angaben des TÜV Rheinland, der in Rheinland-Pfalz die Fahrerlaubnisprüfungen durchführt, steigt der Anteil derjenigen, die einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Rahmen von BF 17 stellen – zwar langsamer als in den vergangenen Jahren – aber immer noch stetig an. Das Verhältnis zwischen der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Begleiteten Fahren ab 17 (BF 17) und den übrigen Erwerbern der Führerscheinklasse B lässt sich anhand der Anzahl der bestandenen praktischen Prüfungen in Rheinland-Pfalz ermitteln. Nach den entsprechenden Angaben des Kraftfahrtbundesamtes ergibt sich hieraus, dass mittlerweile weit mehr als die Hälfte aller Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse B an BF 17 teilnehmen. (Quelle: Kraftfahrbundesamt.) Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Januar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Jahr Praktische Prüfungen bestanden BF 17 B Insgesamt BF 17 B Insgesamt 2007 21 445 39 626 61 071 16 712 27 601 44 313 2008 25 764 36 354 62 118 19 812 24 872 44 684 2009 27 132 33 872 61 004 20 818 22 817 43 635 2010 28 903 32 564 61 467 22 005 21 653 43 658 2011 31 281 31 078 62 359 23 292 19 934 43 226 2012 29 907 28 739 58 646 22 454 18 496 40 950 2013 30 364 27 045 57 409 22 966 17 390 40 356 2014 30 150 25 107 55 257 22 913 16 377 39 290 Summe 224 946 254 385 479 331 170 972 169 140 340 112 Drucksache 16/5907 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Zu der Frage eventueller regionaler Unterschiede in der Beteiligung an BF 17 liegen der Landesregierung keine detaillierten Informationen vor. Nach Auskunft des TÜV Rheinland wird BF 17 im ländlichen Raum deutlich stärker angenommen, als in städtischen Gebieten, die über ein umfassendes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln verfügen. Exemplarisch können hierzu folgende Angaben dienen: Vergleich der Prüfaufträge für BF 17 im ersten Halbjahr 2015 in – Koblenz: 65,26 Prozent – Kreis Altenkirchen: 69,13 Prozent – Trier: 58,68 Prozent – Mainz: 60,25 Prozent – Pfalz insgesamt: 63,16 Prozent. Zu Frage 3: Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Statistischen Landesamtes lassen sich für die Pkw-Fahrerinnen und -Fahrer im Alter von 15 bis unter 18 Jahren die Unfallbeteiligungen bei Unfällen mit Personenschaden wie folgt aufschlüsseln. Eine weitere Differenzierung zwischen BF 17-Teilnehmern und Unfallbeteiligten dieses Alters, die z. B. ohne Fahrerlaubnis gefahren sind, ist leider nicht möglich. Beteiligte Fahrzeugführer von Personenkraftwagen im Alter 15 bis 18 an Unfällen mit Personenschaden In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Jahr Fahrzeugführer insgesamt Darunter im Alter von … bis unter 15 – 18 2007 20 827 36 2008 19 634 31 2009 19 037 44 2010 18 476 31 2011 19 921 45 2012 18 852 27 2013 18 174 26 2014 18 478 29 Summe 132 572 233