Drucksache 16/5910 03. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Einhaltung der Schuldenbremse auch in der Flüchtlingskrise Die Kleine Anfrage 3914 vom 12. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche haushaltspolitischen Schritte hält die Landesregierung für erforderlich, um auch bei steigenden Kosten für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen das Gebot der Landesverfassung zur Verabschiedung eines ausgeglichenen Haushalts ohne Neuverschuldung einzuhalten? 2. Welche Gründe sprechen nach Einschätzung der Landesregierung dagegen, dass es gelingen kann, die Kosten der Flüchtlingskrise ohne Neuverschuldung des Landeshaushalts zu finanzieren? 3. In welcher Weise sieht die Landesregierung die in der Landesverfassung bestimmten Aus-nahmebedingungen für eine Neuverschuldung des Landes durch die Flüchtlingskrise berührt? 4. Welchen Beitrag will die Landesregierung dafür leisten, dass die verfassungsrechtliche Beurteilung der Flüchtlingskrise für die Einhaltung der Schuldenbremse zwischen Bund und Ländern abgestimmt im Konsens erfolgt? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung bekennt sich zu dem Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2020. Bis dahin soll das strukturelle Defizit kontinuierlich sinken. Die Landesregierung hat, mit diesem Ziel vor Augen, bereits frühzeitig einen Katalog von Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen. Sowohl die Haushaltsabschlüsse als auch die bisherigen Haushaltsansätze erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen. Im Ist-Ergebnis wurden bisher regelmäßig deutlich bessere Ergebnisse erzielt als ursprünglich geplant. Mit dem Haushaltsabschluss 2014 hat die Landesregierung das strukturelle Defizit bereits um rund drei Viertel zurückgeführt. Ein ausreichender Sicherheitsabstand zur Obergrenze wurde stets eingeplant und eingehalten. Auch die Ansätze des Haushalts 2016 erfüllen alle rechtlichen Vorgaben auf dem Weg zum strukturell ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2020. Für die Auskömmlichkeit der Haushaltsansätze im Landeshaushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 ist von großer Bedeutung, dass die von der Bundesregierung im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz formulierten Annahmen hinsichtlich Flüchtlingszahlen und Verfahrensdauer eintreten werden. Zu Frage 2: Die Landesregierung sieht sich zunächst der Landesverfassung verpflichtet, bis 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen macht diese Aufgabe nicht einfacher, aber aus heutiger Sicht auch nicht unlösbar. Sollte sich der Bund seiner Verantwortung – einer fairen, der Finanzverfassung entsprechenden aufgabenadäquaten Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Januar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5910 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Steuerverteilung zwischen den staatlichen Ebenen – entziehen, könnte es natürlich für Länder und Kommunen erheblich schwieriger werden, ihre Konsolidierungsziele einzuhalten. Dies gilt auch für den Fall, wenn – anders als von der Bundesregierung prognostiziert – die durchschnittliche Verfahrensdauer von Easy-Registrierung bis zu einem Erstbescheid nicht deutlich reduziert wird. Zu Frage 3 und 4: Vor dem Hintergrund des bisher erfolgreichen Konsolidierungskurses der Landesregierung, der sich vor allem in der Rückführung des strukturellen Defizits zeigt, aber auch eines bisher eingehaltenen sowie für die kommenden Jahren geplanten ausreichenden Sicherheitsabstandes zur Obergrenze für das strukturelle Defizit, stellen sich diese Fragen aus Sicht der Landesregierung so nicht. Doris Ahnen Staatsministerin