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kleineAnfragen
Drucksache 16/
5910
03. 12. 2015
K l e i n e A n f r a g e
des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU)
und
A n t w o r t
des Ministeriums der Finanzen
Einhaltung der Schuldenbremse auch in der Flüchtlingskrise
Die
Kleine Anfrage 3914
vom 12. November 2015 hat folgenden Wortlaut:
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche haushaltspolitischen Schritte hält die Landesregierung für erforderlich, um auch bei steigenden Kosten für die Aufnah-
me und Integration von Flüchtlingen das Gebot der Landesverfassung zur Verabschiedung eines ausgeglichenen Haushalts oh-
ne Neuverschuldung einzuhalten?
2. Welche Gründe sprechen nach Einschätzung der Landesregierung dagegen, dass es gelingen kann, die Kosten der Flüchtlings-
krise ohne Neuverschuldung des Landeshaushalts zu finanzieren?
3. In welcher Weise sieht die Landesregierung die in der Landesverfassung bestimmten Aus-nahmebedingungen für eine Neuver-
schuldung des Landes durch die Flüchtlingskrise berührt?
4. Welchen Beitrag will die Landesregierung dafür leisten, dass die verfassungsrechtliche Beurteilung der Flüchtlingskrise für die
Einhaltung der Schuldenbremse zwischen Bund und Ländern abgestimmt im Konsens erfolgt?
Das
Ministerium der Finanzen
hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Dezember 2015 wie folgt
beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Landesregierung bekennt sich zu dem Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2020. Bis dahin soll das struktu-
relle Defizit kontinuierlich sinken. Die Landesregierung hat, mit diesem Ziel vor Augen, bereits frühzeitig einen Katalog von Kon-
solidierungsmaßnahmen beschlossen. Sowohl die Haushaltsabschlüsse als auch die bisherigen Haushaltsansätze erfüllen die recht-
lichen Voraussetzungen. Im Ist-Ergebnis wurden bisher regelmäßig deutlich bessere Ergebnisse erzielt als ursprünglich geplant. Mit
dem Haushaltsabschluss 2014 hat die Landesregierung das strukturelle Defizit bereits um rund drei Viertel zurückgeführt. Ein aus-
reichender Sicherheitsabstand zur Obergrenze wurde stets eingeplant und eingehalten. Auch die Ansätze des Haushalts 2016 erfül-
len alle rechtlichen Vorgaben auf dem Weg zum strukturell ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2020.
Für die Auskömmlichkeit der Haushaltsansätze im Landeshaushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 ist von großer Bedeutung, dass
die von der Bundesregierung im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz formulierten Annahmen hinsichtlich Flüchtlingszahlen und
Verfahrensdauer eintreten werden.
Zu Frage 2:
Die Landesregierung sieht sich zunächst der Landesverfassung verpflichtet, bis 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu
erreichen. Die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen macht diese Aufgabe nicht einfacher, aber aus heutiger Sicht auch nicht
unlösbar. Sollte sich der Bund seiner Verantwortung – einer fairen, der Finanzverfassung entsprechenden aufgabenadäquaten
Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Januar 2016
b. w.
LANDTA
G RHEIN
LAND-PFALZ
16.Wahlperiode
Drucksache 16/
5910
Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode
Steuerverteilung zwischen den staatlichen Ebenen – entziehen, könnte es natürlich für Länder und Kommunen erheblich schwie-
riger werden, ihre Konsolidierungsziele einzuhalten. Dies gilt auch für den Fall, wenn – anders als von der Bundesregierung pro-
gnostiziert – die durchschnittliche Verfahrensdauer von Easy-Registrierung bis zu einem Erstbescheid nicht deutlich reduziert wird.
Zu Frage 3 und 4:
Vor dem Hintergrund des bisher erfolgreichen Konsolidierungskurses der Landesregierung, der sich vor allem in der Rückführung
des strukturellen Defizits zeigt, aber auch eines bisher eingehaltenen sowie für die kommenden Jahren geplanten ausreichenden Si-
cherheitsabstandes zur Obergrenze für das strukturelle Defizit, stellen sich diese Fragen aus Sicht der Landesregierung so nicht.
Doris Ahnen
Staatsministerin