Drucksache 16/5911 03. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Krankenhauskeime II Die Kleine Anfrage 3903 vom 10. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Seit 2013 läuft das sog. Hygiene-Förderprogramm, welches von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Mit Geldmitteln aus diesem Programm sollen Krankenhäuser bis 2016 entsprechendes Personal – wie Fachkräfte in der Pflege, Fachärzte und Hygienebeauftragte – einstellen, qualifizieren und weiterbilden. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat das Universitätsklinikum Mainz Mittel aus diesem Programm erhalten? Wie hoch waren diese Mittel und wofür wurden sie verwendet? Wie hoch waren die Mittel insgesamt, welche die Kliniken in Rheinland-Pfalz aus diesem Förderprogramm erhalten haben? 2. Beim Thema antibiotikaresistenter bzw. multiresistenter Krankheitserreger müssen nach Ansicht der Vorstandsvorsitzenden der Mainzer Universitätsmedizin, Frau Professorin Babette Simon, „die Krankenhäuser aktiv werden“. Auch sei das Thema Kranken - haushygiene für die Patienten „elementar“ (Mainzer Allgemeine Zeitung vom 7. Oktober 2015). Teilt die Landesregierung diese Auffassung? Welche Anstrengungen hat das Universitätsklinikum nach Auffassung seines Trägers hier zu leisten? Wie wird der Träger die Mainzer Universitätsmedizin hierbei begleiten und unterstützen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Universitätsmedizin Mainz hat in den Jahren 2013 und 2014 aus dem Hygiene-Förderprogramm Mittel in Höhe von 185 481 Euro erhalten. Für das Jahr 2015 sind 148 050 Euro zugesagt. Die Mittel wurden und werden entsprechend den Vorgaben für die Ausbildung von Hygiene-Fachpersonal in der Krankenhaushygiene sowie für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in der Krankenhaushygiene tätig werden sollen, verwendet. Eine Übersicht über die Mittel, die die Kliniken in Rheinland-Pfalz insgesamt bisher erhalten haben, liegt der Landesregierung nicht vor. Zum einen sind noch nicht alle Vereinbarungen für die Jahre 2013 bis 2015 zwischen den Krankenhäusern und den Kostenträgern ausverhandelt, zum anderen stehen die den Kliniken endgültig zufließenden Mittel für das Hygieneförderprogramm nach § 4 Abs. 11 des Krankenhausentgeltgesetzes erst nach Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung – üblicherweise durch einen Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers – fest. Bis dahin erfolgt lediglich eine vorläufige Finanzierung über einen Zuschlag auf die Krankenhausrechnung der jeweiligen Klinik, sofern dieser von der Klinik mit den Kostenträgern vereinbart wird beziehungsweise wurde. Zu 2.: Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen ist von hoher Bedeutung für eine qualitätsorientierte Krankenversorgung , denn nosokomiale Infektionen, das heißt im Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme stehende Infek- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Januar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5911 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode tionen, stellen weltweit die häufigsten Komplikationen medizinischer Behandlungen dar. Die wachsende Zahl multiresistenter Erreger (MRE) und deren zunehmende Verbreitung verschärfen die Problematik. Die „Landesverordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO)“ vom Februar 2012 trägt dem Rechnung und beinhaltet Vorgaben für alle hygienerelevanten Bereiche in medizinischen Einrichtungen. Dazu zählen vor allem hygienische Mindestanforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb der medizinischen Einrichtungen und die aus fachlicher Sicht für eine effektive Infektionsprävention erforderlichen organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen, einschließlich der Fort- und Weiterbildung sowie der erforderlichen Qualifikation und Schulung des Personals. Darüber hinaus betont die Verordnung die Bedeutung der regionalen Netzwerkarbeit in sogenannten MRE-Netzwerken beziehungsweise sieht eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken vor. Die Landesregierung unterstützt die Krankenhäuser und andere medizinischen Einrichtungen bei der Umsetzung der Landesverordnung unter anderem im Bereich der Informationsbereitstellung zu Hygienefragen, vor allem für medizinisches Personal aber auch für sonstige im Krankenhaus tätige Personen. Die im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie von der Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V. erstellte Broschüre für ehrenamtlich in Krankenhäusern Tätige hat landesweit sehr großen Anklang gefunden. Daneben wurde für das Fachpersonal umfangreiches Schulungsmaterial hergestellt, auch zu der wichtigsten Hygiene-Basismaßnahme , der konsequenten Händehygiene. Die Materialien wurden allen Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Zukunftsprogramms „Gesundheit und Pflege 2020“ wird aktuell in Zusammenarbeit mit der Rhein-Mosel-Akademie den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz die Etablierung eines E-Learning-Programms zur Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Krankenhaushygiene angeboten. Auf regionaler Ebene spielt die Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen eine wichtige Rolle für eine funktionierende Hygiene, denn das Problem der multiresistenten Erreger ist nicht auf Krankenhäuser beschränkt, sondern stellt sowohl grenz- als auch sektoren- und institutionenübergreifend eine besondere Herausforderung dar. Regionale MRE-Netzwerke haben das gemeinsame Ziel, die Zahl der Infektionen durch multiresistente Erreger zu verringern und ermöglichen auf regionaler Ebene eine abgestimmte Vorgehensweise zum Umgang mit resistenten Erregern und dem Einsatz von Antibiotika. Inzwischen gehören nahezu alle rheinland-pfälzischen Landkreise den regional arbeitenden Netzwerken an. Aus rheinland-pfälzischer Sicht ist vor dem Hintergrund des hohen Anteils von Antibiotika-Verordnungen – vor allem im ambulanten Bereich – auch die Sensibilisierung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für einen zurückhaltenden und angemessenen Umgang mit Antibiotika-Verschreibungen wichtig. Hier sind die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesärztekammer Rheinland -Pfalz wichtige Partner, um durch entsprechende Aufklärungsarbeit zu einem sachgerechten Umgang mit Antibiotika- Verordnungen beizutragen. Auch die Suche nach Problemkeimen, das sogenannte „Screening“, ist eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Hygiene. Das Screening auf methicillinresistente Stämme des Krankheitserregers Staphylococcus aureus (MRSA-Screening) ist – nicht zuletzt durch die Vorgaben der Landesverordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen – inzwischen an vielen Krankenhäusern etabliert und hat dazu beigetragen, dass die MRSA Problematik in Deutschland nicht weiter gewachsen, sondern eher rückläufig ist. Rheinland-Pfalz hat als Vorsitzland der Gesundheitsministerkonferenz in diesem Jahr mit Schleswig-Holstein einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der die bisher nicht befriedigend geregelte Finanzierung verbindlicher Screening- Untersuchungen auf multiresistente Erreger bei stationären Behandlungen zum Ziel hat. Die Bundesregierung sieht in ihrer Stellungnahme trotz der zunehmenden Zahl und Verbreitung multiresistenter Erreger diesbezüglich keinen Handlungsbedarf. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin