Drucksache 16/5921 04. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Grünbrücken und Hochwassernotfallmanagement an der B 9 im Kreis Germersheim Die Kleine Anfrage 3899 vom 11. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern sind im Kreis Germersheim Grünbrücken im Bereich der B 9 geplant? 2. Inwiefern sind im Kreis Germersheim Grünbrücken im Zusammenhang mit der Hochwasserrückhaltung Wörth-Jockgrim geplant ? 3. Welche Kosten werden für den Bau von Grünbrücken im Bereich der B 9/ Hochwasserrückhaltung Wörth-Jockgrim insgesamt entstehen und wann? 4. Inwiefern enthalten Pläne zum Vorgehen bei Extremhochwasser im Bereich Wörth-Jockgrim-Neupotz die Sperrung der B 9? 5. Welche anderen Maßnahmen sind bei Extremhochwasser hinsichtlich des Straßenverkehrs geplant? 6. Welche anderen Maßnahmen sind bei Extremhochwasser hinsichtlich des Schutzes von Tieren geplant? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Hochwasserrückhaltung Wörth/Jockgrim wurde von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd für insgesamt rund 50,5 Millionen Euro mit Mitteln des Bundes, des Landes Hessen und der Europäischen Union gebaut und 2013 fertiggestellt. In den Fragen 4 bis 6 werden Vorgehensweisen angefragt, die für den Eintritt eines Extremhochwassers vorgesehen sind. Bei einem Extremhochwasser handelt es sich um ein Ereignis niedriger Wahrscheinlichkeit nach WHG bzw. Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie. Bei Eintritt eines Extremhochwassers werden die Bemessungsgrundlagen für die Rheinhauptdeiche deutlich überschritten und es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Versagen der Deiche mit einer einhergehenden Flutung der gesamten Rhein-Niederung auszugehen. Die zugehörigen Überflutungsflächen sind in den entsprechenden Gefahrenkarten des Landes Rheinland-Pfalz seit Ende September 2013 dargestellt und wurden im Zuge der Hochwasserpartnerschaft kommuniziert. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1, 2 und 3: Das Land plant keine Grünbrücken über die B 9 im Kreis Germersheim oder im Zusammenhang mit der Hochwasserrückhaltung Wörth/Jockgrim. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Januar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5921 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 4 und 5: Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten stellt als Grundlage für Planungen im Bereich des Katastrophenschutzes Hochwassergefahrenkarten zur Verfügung. Die Hochwassergefahrenkarte HQ100 zeigt Ereignisse, die im statistischen Mittel alle 100 Jahre auftreten können. Die Hochwasser - gefahrenkarte HQ Extrem zeigt Extremereignisse, die im statistischen Mittel sehr viel seltener als alle 100 Jahre auftreten (siehe auch http://www.hochwassermanagement.rlp.de). Sollte der Landkreis Germersheim von einem dieser Ereignisse betroffen sein, so wäre die A 65 von Kandel Fahrtrichtung Karlsruhe und Karlsruhe Fahrtrichtung Kandel sowie die B 9 in Fahrtrichtung Germersheim bzw. Wörth/Karlsruhe betroffen und könnten nicht mehr befahren werden. Für diesen Fall existieren Sperr- und Umleitungspläne. Zu Frage 6: Bei Überflutung der Rückhaltung Wörth/Jockgrim ist für die B 9 das Aufstellen von Tempolimitbeschilderungen mit Hinweisen auf eine Wildwechselgefahr vorgesehen. Neben diesen Beschilderungen an der B 9 wird ein mobiler Zaun im Bereich des Kies- Förderbandes – Deichquerung aufgestellt. Dieser übernimmt zusammen mit den bestehenden Einfriedungen des Kiesgeländes eine Leitfunktion für die flüchtenden Wildtiere, um diese vom Zugang zur B 9 abzuhalten. Überdies wurde im Zuge des Anhörungsverfahrens zur B 10, 2. Rheinbrücke Wörth, der Oberen Naturschutzbehörde zugesagt, Querungsmöglichkeiten über die B 9 im Falle einer Polderflutung zu prüfen. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär