Drucksache 16/5922 04. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rolle der Sportvereine bei der Integration Die Kleine Anfrage 3916 vom 12. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gestaltet sich der Kontakt zwischen Landesregierung und Sportvereinen bei der Integration von Flüchtlingen? 2. Wie viele Sportvereine in Rheinland-Pfalz haben aktiv Flüchtlingen Kurse oder Trainingslager angeboten? 3. Wie viele Turnhallen im Land sind derzeit durch Flüchtlinge belegt? 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass der Vereins- und Schulsport trotz der Flüchtlingsproblematik geregelt weitergehen kann? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung hat die Potenziale des Sports für die Aufgaben, die im Bereich der Integration von Flüchtlingen gefordert sind, früh erkannt. Die Aktivitäten, die im organisierten Sport hierzu initiiert werden, werden daher sehr begrüßt und eng begleitet. Das Maßnahmenpaket des Landessportbundes Rheinland-Pfalz (LSB) beinhaltet folgende Bereiche: – Zur Unterstützung der örtlichen Integrationsanstrengungen hat der LSB eine Anlauf- und Beratungsstelle für Sportvereine eingerichtet . – Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des LSB, der regionalen Sportbünde und der Sportjugend wurde mit den konzeptionellen und operativen Aufgaben betraut. – Der Flyer „Sport mit Flüchtlingen“ zeigt für die Vereinspraxis Anregungen und Ideen auf, wie die Integration von Flüchtlingen auf einfache Weise gelingen kann. Dazu zählen notwendige Hintergrundinformationen, eine Fülle an Unterstützungsmöglichkeiten sowie Best-Practice-Beispiele aus dem rheinland-pfälzischen Sport. – Integrative Maßnahmen und Projekte rheinland-pfälzischer Sportvereine können auf Antrag eine finanzielle Unterstützung erfahren . Die Stiftung des LSB stellt hierzu 50 000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden integrative Maßnahmen, Fahrdienste und die Qualifizierung von Mitarbeitern. Aktuell erhielten 29 rheinland-pfälzische Sportvereine eine finanzielle Unterstützung vom LSB zur Umsetzungen ihrer integrativen Maßnahmen und Projekte vor Ort. Projekte mit Vorbildcharakter oder besonderer Nachhaltigkeit, die sich an die Zielgruppe Flüchtlingskinder richten, können zudem finanziell über die Initiative „Kinderglück “ der Lotto-Stiftung Rheinland-Pfalz gefördert werden. – Flüchtlinge, die Sportangebote in rheinland-pfälzischen Sportvereinen wahrnehmen, sind ohne eine formelle Mitgliedschaft unfall - und haftpflichtversichert. Dieser Schutz gilt bei allen satzungsgemäßen Veranstaltungen des Sportvereins. – Der LSB und seine Sportjugend sowie die Sportbünde Pfalz, Rheinhessen und Rheinland verfügen über vielfältige Qualifizierungsangebote , die Vereinsvertretern Anregungen und Impulse für die Integrationsarbeit vor Ort geben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Januar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5922 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – Im Rahmen des Programms „Integration durch Sport“ setzen sich seit mittlerweile 25 Jahren die Sportjugend des LSB und 13 rheinland-pfälzische Sportvereine für das Zusammenwachsen verschiedener Kulturen ein. Dazu zählen auch spezielle Angebote für Flüchtlinge. – Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes werden im rheinland-pfälzischen Sport ab 1. Januar 2016 insgesamt sechs Stellen zur Verfügung gestellt. Bewerben können sich Flüchtlinge selbst oder in Deutschland Lebende, die sich in der Flüchtlingshilfe einbringen möchten. Darüber hinaus hat die vom Land Rheinland-Pfalz, dem 1. FC Kaiserslautern und dem Deutschen Fußball-Bund getragene Fritz- Walter-Stiftung den Fritz-Walter-Preis in 2015 an Vereine vergeben, die erfolgreiche Projekte mit Flüchtlingen vorweisen können. Im Bereich des Südwestdeutschen Fußball-Verbandes wurden der SG 1919 Limburgerhof, der TuS Wollmesheim und der VT 1898 Frankenthal geehrt. Im Bereich des Fußballverbandes Rheinland erhielten der TuS Büchenbeuren, der VfL Kesselheim und der SV Neuerburg die Ehrung. Jeder Verein erhielt eine Zuwendung in Höhe von 500 Euro. Der Rheinhessische Turnerbund (RhTB) engagiert sich im Bereich Integration von Flüchtlingen gleich mehrfach. Am 24. November 2015 veranstaltete man eine Tagung zum Thema „Integration von Flüchtlingen im Verein“. Auch der Zukunftspreis Vereinsentwicklung des RhTB wurde dem Thema „Integration und Willkommenskultur im Turnverein“ gewidmet. Für den 1. Platz wurden 750 Euro, den 2. Platz 500 Euro und für den 3. Platz 250 Euro ausgelobt. Zudem unterstützt die DFB-Stiftung Egidius Braun bundesweit Fußball- und Mehrspartenvereine, die Projekte mit Flüchtlingen betreiben. Hier wird ebenfalls ein Betrag in Höhe von 500 Euro ausgezahlt. 43 rheinland-pfälzische Vereine (Stand: 19. November 2015) haben diesen Betrag bereits erhalten. Im Übrigen beteiligt sich die Landesregierung an einem Informations- und Erfahrungsaustausch auf der Ebene der Sportministerkonferenz zu speziellen Integrations- und Flüchtlingsprojekten im Sport in den einzelnen Bundesländern. Zu Frage 2: In der großen Anfrage der CDU-Fraktion „Sport in Rheinland-Pfalz“ (16/4717) im April dieses Jahres behandelten die Fragen 19 bis 26 in Abschnitt IV die Thematik „Die Rolle des Sports bei der Integration“ *). Hier wurde angegeben, dass in der Trierer Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende ein Sport- und Bewegungsprojekt für Flüchtlingskinder in Zusammenarbeit mit dem FSV Tarforst (Fußball- und Sportverein Trier-Tarforst), der AOK und dem Haus der Gesundheit in Trier besteht. Nach Auskunft des LSB existiert dieses Angebot nach wie vor. Das Engagement aller rheinland-pfälzischen Sportvereine lässt sich aufgrund der Komplexität jedoch zahlenmäßig nicht erfassen. Zudem nehmen die Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen stetig zu. Landesweit reagieren immer mehr Sportvereine auf die hohe Zahl an Flüchtlingen mit großem Engagement. Angefangen bei der Ausrichtung von integrativen „Willkommens-Sportfesten“, über das Sammeln von Sportbekleidung bis hin zur Möglichkeit, kostenfrei an Vereinsangeboten teilnehmen zu können. Zu Frage 3: Nach Auskunft des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen wird durch das Land derzeit nur eine Turnhalle mit Asylsuchenden im Rahmen der Erstaufnahme in Bad Kreuznach belegt (Belegungsstand 2. Dezember 2015: 143 Personen). Ob nach der Verteilung der Asylsuchenden in die Kommunen evtl. Turnhallen belegt sind, kann durch die Landesregierung nicht beantwortet werden, da hierüber keine Informationen vorliegen. Zu Frage 4: Die Bestandserhebung des LSB im Jahr 2015 weist 1 426 636 Mitglieder in 6 236 Vereinen aus. Die zahlreichen Aktivitäten des Vereinssports gestalten sich je nach Sportarten sehr unterschiedlich. Das Wettkampfbetreiben in den Sportarten wird in der Regel durch die rund 200 Fachverbände der 70 in Rheinland-Pfalz betriebenen Sportarten, die dem LSB und den regionalen Sportbünden angegliedert sind, organisiert. Vereine und Verbände regeln ihre Sporttreiben vollständig autonom. Weder der LSB bzw. regionale Sportbünde noch die Landesregierung greifen in diese meist sportartspezifischen Abläufe ein. Es gibt keine zentrale Erfassung. Es liegen derzeit keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Thematik Flüchtlinge den Vereins- und Verbandssports beeinträchtigen würde. Nach Angaben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur trifft die Entscheidung über die Nutzung von Schulsporthallen für außerschulische Zwecke gem. § 89 Abs. 1 SchulG der Schulträger im Einverständnis mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, entscheidet die Schulbehörde. Bei der Prüfung, ob schulische Interessen beeinträchtigt sind, kommt es im Wesentlichen darauf an, ob der Sportunterricht weiterhin sichergestellt ist und ob der sonstige Unterrichtsbetrieb störungsfrei möglich ist. Der Schulelternbeirat ist gem. § 40 Abs. 4 Nr. 1 (soweit Schülerbeförderung zu anderen Sportstätten erforderlich ist auch gem. § 40 Abs. 4 Nr. 5 SchulG) anzuhören. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/4971.