Drucksache 16/5924 04. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Bekämpfung von Stechmücken am Rhein Die Kleine Anfrage 3922 vom 11. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Für welche Forschungsprojekte im Zusammenhang mit der Stechmückenplage am Rhein und deren Bekämpfung hat die Landes - regierung in den letzten fünf Jahren Gelder verwendet? 2. Wer waren jeweils die Träger der Projekte? 3. Welche Beträge wurden eingesetzt? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Einschätzung des Instituts für Umweltwissenschaften der Universität Koblenz-Landau, die Stechmückenbekämpfung mit Bacillus thuringiensis israelensis (Bti) sei nicht naturschutzkonform? 5. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung daraus? 6. Inwiefern beabsichtigt die Landesregierung, weitere Gelder für das Institut für Umweltwissenschaften zur Erforschung der Stechmückenbekämpfung einzusetzen? 7. Bewertet die Landesregierung die Arbeit der KABS als uneingeschränkte naturschutzkonform? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 2. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Die Bekämpfung der Stechmücken am Oberrhein durch die Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage (KABS) erfolgt seit den 1980er Jahren länderübergreifend in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen. Die KABS ist ein Zusammenschluss von Kommunen entlang des Oberrheins. Mit der Bekämpfung der Stechmücken wird die Gesundheit der Bevölkerung vor Ort gesichert und die Lebensqualität erhalten. Seit 2014 beteiligt sich die Universität Landau an der Erforschung der Stechmückenpopulation am Oberrhein im Zusammenhang mit der Bekämpfung durch das Schädlingsbekämpfungsmittel Bti. Der Einsatz von Btiwurde seinerzeit von der oberen Naturschutzbehörde mit Unterstützung des Landesamtes für Umwelt sehr umfangreich geprüft und unter Auflagen genehmigt. Eine Berichtspflicht und ein regelmäßiges Monitoring sind vorgesehen. Auch die Art der Ausbringung des Mittels wird gebietsspezifisch angepasst. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei fachmännischer Handhabung keine Gefährdung des Ökosystems entsteht. Dies vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Seitens der Landesregierung wurden in den letzten fünf Jahren keine Gelder für Forschungsprojekte verwendet. Die Stiftung Natur und Umwelt förderte gemeinsam mit der Stadt Neustadt an der Weinstraße ein Monitoring von Stiftungsflächen im Einzugsgebiet der KABS, um potenzielle Auswirkungen auf Nichtzielorganismen zu untersuchen. Beide Parteien brachten sich zu jeweils 5 000 Euro ein. Ausführende Instanz war die Universität Landau. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Januar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5924 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 4 bis 7: Aktuell gibt es keine Anhaltspunkte, den Einsatz von Bti bei fachmännischer Anwendung als nicht naturschutzkonform anzusehen . Die Landesregierung wird die wissenschaftliche Diskussion sorgfältig verfolgen. Eine Förderung des Instituts für Umweltwissenschaften zur Erforschung der Stechmückenbekämpfung steht nicht an. Ulrike Höfken Staatsministerin