Drucksache 16/5926 07. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ortsumgehung Hatzenbühl Die Kleine Anfrage 3927 vom 13. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Sachstand bei der geplanten Ortsumgehung Hatzenbühl? 2. Welche Unterlagen für die Planfeststellung fehlen noch? 3. Welches sind die hauptsächlichen Problemfelder? 4. Wann rechnet die Landesregierung mit Beginn und Abschluss des Planfeststellungsverfahrens? 5. Mit welchem Zeitrahmen rechnet die Landesregierung für die weiteren Schritte zum Bau der Ortsumgehung Hatzenbühl? 6. Wann rechnet die Landesregierung mit dem Baubeginn? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Kreisverwaltung Germersheim hat den Landesbetrieb Mobilität mit der Planung einer Ortsumgehung Hatzenbühl im Zuge der Kreisstraße K 10 beauftragt. Auf der Grundlage einer Bewertung verschiedener Planungskonzepte hat der Landesbetrieb Mobilität mit den betroffenen Kommunen eine Planungsvariante favorisiert. Derzeit erstellt der LBM Speyer die straßenbautechnische Planung – den sogenannten RE-Entwurf. Hierzu laufen aktuell die Detailabstimmungen mit verschiedenen zu beteiligenden Fachbehörden . Zu Frage 2: Es fehlen noch die endgültigen Abstimmungen zum Planungskonzept mit einigen öffentlichen Trägern, beispielsweise der Landwirtschaftskammer oder der Wasserbehörde bei der SGD Süd. Des Weiteren ist noch das Grunderwerbsverzeichnis zu aktualisieren sowie nach Vorliegen der Kostenberechnung, die Bestandteil des RE-Entwurfs ist, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchzuführen . Vor Einleitung der Planfeststellung wird die Planung dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz angezeigt. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz entscheidet, ob er die Planung prüft. Zu Frage 3: Die wesentlichen Fragestellungen ergeben sich bei den erforderlichen Abstimmungen mit der örtlichen Landwirtschaft, Themen der Oberflächenwasserentsorgung infolge der unzureichenden Versickerungskapazität der Böden sowie aus dem erforderlichen Grunderwerb. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Januar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5926 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Wegen der noch nicht endgültig abgestimmten Planung und der noch anstehenden Verfahrensschritte kann derzeit noch kein Termin für den Beginn des Planfeststellungsverfahren genannt werden. Ebenso ist derzeit noch keine belastbare Aussage zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens möglich. Zu den Fragen 5 und 6: Konkrete Aussagen zum Zeitrahmen für die weiteren Schritte zum Bau der Ortsumgehung Hatzenbühl können angesichts des dargestellten Sachstands noch nicht getroffen werden. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär