Drucksache 16/5927 07. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Verkehrszählungen in Stadt und Kreis Neuwied – B 42 Die Kleine Anfrage 3925 vom 12. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Zur Beurteilung der Verkehrsentwicklung auf Bundesautobahnen, Bundes-, Landes und Kreisstraßen stehen immer wieder Straßenverkehrszählungen an. In Rheinland-Pfalz wird der Verkehr an etwas 180 Zählstellen an den Bundesautobahnen sowie rund 980 Zählstellen an den Bundesstraßen nach den Richtlinien des Bundesverkehrsministeriums (Verkehr) gezählt. Hinzu kommen 70 Zählstellen an Landesstraßen. Durch den Betrieb von automatischen Langzeitzählstellen, vor allem auf den Autobahnen, sowie durch die schon seit 2011 auf den Landes- und Kreisstraßen eingesetzten Leitpfostenzählgeräte mit Seitenradartechnik kann vielerorts auf den Einsatz von Zählpersonal verzichtet werden. Dennoch muss der Verkehr an etlichen Stellen trotzdem noch mit Strichliste und Zähluhr erfasst werden. Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen einzelnen Stellen der B 42 in Stadt und Kreis Neuwied sind Leitpfostenzählstellen mit Seitenradartechnik angebracht? 2. Seit wann sind diese Leitpfostenzählstellen in Betrieb? 3. An welchen Stellen der B 42 wird durch den Einsatz von Zählpersonal gezählt? 4. Welche Ergebnisse haben die einzelnen Zählungen in den letzten zehn Jahren entlang der B 42 in Stadt und Kreis Neuwied ergeben (jede Zählstelle einzeln und auch die Zahlen des Lkw-Verkehrs bitte gesondert ausweisen)? 5. Welche Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung in den letzten zehn Jahren ergriffen, um den Durchgangsverkehr der Lkws (ausgenommen ansässige Betriebe) zu begrenzen und das Lkw-Fahrverbot auf der B 42 durchzusetzen? 6. Auf welchen Teilen der B 42 in Stadt und Kreis Neuwied wird ein Lkw-Maut (Höhe/Kosten) erhoben? 7. Welche Kosten entstehen ansässigen Betrieben, um eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der B 42 in Stadt und Kreis Neuwied zu erhalten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Grundlage der Anordnung und Verteilung der Zählstellen im Netz ist das aus den Straßenverkehrszählungen (SVZ) übernommene Zählstellenverzeichnis (ZV). Die der Antwort beigefügte Karte (Anlage) enthält den Zählstellenlageplan für die in den drei Kleinen Anfragen 3923, 3924 und 3925 abgefragten Streckenzüge. An den Bundesstraßen B 256 und B 42 im Landkreis Neuwied wurden im Rahmen der SVZ 2015 die mit ** gekennzeichneten Zählstellen mit Leitpfostenzählgeräten gezählt. Aufgrund bereits eingetretener Schadensereignisse seit Beginn der Zählungen können die genauen Standorte der Zählgeräte nicht bekannt gegeben werden. Zu Frage 2: Die elektronischen Verkehrszählungen (EVZ) mit Seitenradartechnik in Leitpfosten werden auf den Landes- und Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz seit 2011 durchgeführt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Februar 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5927 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Rahmen der bundesweiten Straßenverkehrszählungen an den Bundesfernstraßen kam diese Technik erstmals 2015 auch an den dafür geeigneten Bundesfernstraßen zum Einsatz. Zu Frage 3: Im Rahmen der SVZ 2015 wurden alle nicht mit ** gekennzeichneten Zählstellen an der B 256 und B 42 mit Zählpersonal gezählt. Zu Frage 4: Hierzu liegen die Ergebnisse der SVZ 2005 sowie der SVZ 2010 vor, die den beigefügten Tabellen (Anlagen 1 und 2) zu entnehmen sind. Ergebnisse der SVZ 2015 liegen bisher noch nicht vor, da die Auswertungen noch nicht abgeschlossen sind. Zu Frage 5: Zur Entlastung der Ortslagen sind in den letzten zehn Jahren die Ortsumgehungen Rengsdorf und Oberbieber sowie der Ausbau der Ortsdurchfahrt Hammerstein fertiggestellt worden. Die Anordnung verkehrsbehördlicher Regelungen zur Begrenzung des Lkw- Verkehrs obliegt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben der zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörde – hier dem Landkreis Neuwied . Die Polizei führt bzw. führte in unregelmäßigen Abständen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen an den genannten Strecken/- abschnitten durch. Zu Frage 6: Die bemauteten Strecken können im Einzelnen der aktuellen Fassung der Mauttabelle, einsehbar unter www.mauttabelle.de, entnommen werden. Danach wird im Kreis Neuwied auf der B 42 von Neuwied-Zentrum bis zur AS Bendorf – Nord Lkw-Maut erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich nach den Mautsätzen gemäß dem Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG) u. a. nach Schadstoffklasse und Anzahl der Achsen. Zu Frage 7: Bei der Festsetzung von Gebühren für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist neben dem Aufwand der Behörde auch der wirtschaftliche Nutzen für den Inhaber einer solchen Ausnahmegenehmigung zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der nicht unerheblichen Umleitungsstecke von ca. 27 Kilometern und den mit einer Ausnahmegenehmigung verbundenen Einsparungen an Treibstoff und Zeit wurden die Gebühren für die Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der B 42 ab dem 1. März 2003 wie folgt festgesetzt: – Für eine 1-Jahres-Genehmigung für das 1. Fahrzeug 100,00 Euro, für jedes weitere Fahrzeug 65,00 Euro. – Für eine 3-Jahres-Genehmigung für das 1. Fahrzeug 250,00 Euro, für jedes weitere Fahrzeug 100,00 Euro. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5927 3 Drucksache 16/5927 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5927 5 Drucksache 16/5927 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5927 7 Drucksache 16/5927 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5927 9 Drucksache 16/5927 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5927 11