Drucksache 16/5928 07. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Verkehrszählungen in Stadt und Kreis Neuwied – L 258 Die Kleine Anfrage 3923 vom 12. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Zur Beurteilung der Verkehrsentwicklung auf Bundesautobahnen, Bundes-, Landes und Kreisstraßen stehen immer wieder Straßenverkehrszählungen an. In Rheinland-Pfalz wird der Verkehr an etwas 180 Zählstellen an den Bundesautobahnen sowie rund 980 Zählstellen an den Bundesstraßen nach den Richtlinien des Bundesverkehrsministeriums (Verkehr) gezählt. Hinzu kommen 70 Zählstellen an Landesstraßen. Durch den Betrieb von automatischen Langzeitzählstellen, vor allem auf den Autobahnen, sowie durch die schon seit 2011 auf den Landes- und Kreisstraßen eingesetzten Leitpfostenzählgeräte mit Seitenradartechnik kann vielerorts auf den Einsatz von Zählpersonal verzichtet werden. Dennoch muss der Verkehr an etlichen Stellen trotzdem noch mit Strichliste und Zähluhr erfasst werden. Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen einzelnen Stellen der L 258 im Kreis Neuwied sind Leitpfostenzählstellen mit Seitenradartechnik angebracht? 2. Seit wann sind diese Leitpfostenzählstellen in Betrieb? 3. An welchen Stellen der L 258 wird durch den Einsatz von Zählpersonal gezählt? 4. Welche Ergebnisse haben die einzelnen Zählungen in den letzten zehn Jahren entlang der L 258 in Stadt und Kreis Neuwied ergeben (jede Zählstelle einzeln und auch die Zahlen des Lkw-Verkehrs bitte gesondert ausweisen)? 5. Welche Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung in den letzten zehn Jahren ergriffen, um den Durchgangsverkehr der Lkw im Kreis Neuwied (ausgenommen ansässige Betriebe) zu begrenzen und den Lkw-Durchgangsverkehr auf die A 3/A 61/A 48 zu lenken? 6. Welche Kosten sparen sich nicht ortsansässige Firmen (Mautgebühren), wenn sie die B 42/B 256/L 258 zur Querung nutzen und nicht die A 3/A 48/A 61 (bitte einzeln und für die entsprechenden Kilometer Fahrstrecke auflisten/Hin- und Rückfahrt)? 7. Welche möglichen Maßnahmen sieht die Landesregierung, um die Anwohner an der L 258 vom Verkehr zu entlasten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Grundlage der Anordnung und Verteilung der Zählstellen im Netz ist das aus den Straßenverkehrszählungen (SVZ) übernommene Zählstellenverzeichnis (ZV). Die der Antwort beigefügte Karte (Anlage) enthält den Zählstellenlageplan für die in den drei Kleinen Anfragen 3923, 3924 und 3925 abgefragten Streckenzüge. Im Streckenverlauf der L 258 im Landkreis Neuwied wurden inzwischen alle aus dem ZV übernommenen Zählstellen der SVZ für die Zählung mit Leitpfostenzählgeräten eingerichtet. Gemäß dem Einsatzkonzept für die elektronischen Zählungen auf Landes- und Kreisstraßen sind die Zählstellen jedoch nicht ständig besetzt. Aufgrund bereits eingetretener Schadensereignisse seit Beginn der Zählungen werden die genauen Standorte der Zählgeräte nicht bekannt gegeben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Februar 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5928 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die elektronischen Verkehrszählungen (EVZ) mit Seitenradartechnik in Leitpfosten werden auf den Landes- und Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz seit 2011 durchgeführt. Im Rahmen der bundesweiten Straßenverkehrszählungen an den Bundesfernstraßen kam diese Technik erstmals 2015 auch an den dafür geeigneten Bundesfernstraßen zum Einsatz. Zu Frage 3: Bei den regelmäßigen Verkehrszählungen kommt im gesamten Streckenverlauf der L 258 im Kreis Neuwied kein Zählpersonal mehr zum Einsatz. Zu Frage 4: Hierzu liegen die Ergebnisse der SVZ 2005 sowie der EVZ 2012 (endgültige Ergebnisse) vor, die den beigefügten Tabellen (Anlagen 1 und 3) zu entnehmen sind. Ergebnisse der SVZ 2010 liegen für die L 258 nicht vor. Zu Frage 5: Zur Entlastung der Ortslagen sind in den letzten zehn Jahren die Ortsumgehungen Rengsdorf und Oberbieber sowie der Ausbau der Ortsdurchfahrt Hammerstein fertiggestellt worden. Die Anordnung verkehrsbehördlicher Regelungen zur Begrenzung des Lkw- Verkehrs obliegt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben der zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörde – hier dem Landkreis Neuwied . Die Polizei führt bzw. führte in unregelmäßigen Abständen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen an den genannten Strecken/- abschnitten durch. Zu Frage 6: Die Mautsätze richten sich u. a. nach Schadstoffklasse und Anzahl der Achsen. Da beides weder mit automatischen Erfassungssystemen noch mit manuellen Erhebungen vollständig erfassbar ist und zudem durch bloße Zählungen nicht der tatsächliche Routenverlauf der gezählten Fahrzeuge ermittelt werden kann, muss sich die Beantwortung auf einen Vergleich der Streckenlängen der angefragten Teilstreckenfolgen beschränken. Der mittlere Mautgebührensatz betrug in 2014 nach Angaben der BASt 15,91 ct/km. Es ist mittlerweile gängige Praxis, dass die Transportunternehmen ihre Routen unter Einbeziehung aller relevanten Kosten optimieren und auf die Einsparung von Mautgebühren verzichten, wenn damit Umwege (bzw. keine Wegverkürzung) und eine Fahrzeitverlängerung verbunden ist. Beispielhaft soll hier ein Vergleich angeführt werden für die Alternativrouten zwischen der AS Neuwied (A3) und der AS Bendorf/ Neuwied (A 48). Der Weg über beide Autobahnen beträgt rund 39 km, vollständig bemautet. Die Alternativroute führt ab der AS Dierdorf (A 3) über die L 258 und weiter über die B 256 und B 42. Nicht bemautet ist dabei nur die L 258. Die Streckenlänge beträgt 32 km, davon rund 17 km bemautet. Sie ist damit 7 km kürzer und zudem deutlich weniger bemautet. Damit beträgt die eingesparte Mautgebühr 3,50 Euro [(39-17)*15,91 ct]. Unterstellt man die mit Lkw erreichbaren bzw. zulässigen Geschwindigkeiten, ergibt sich ein Fahrzeitvorteil der BAB-Strecke A 3 bis A 48 von sechs Minuten in talwärtiger Richtung. Es scheint nachvollziehbar, dass bergauf der Zeitvorteil auf der BAB noch größer ausfällt. Zu Frage 7: Wie bereits in der Kleinen Anfrage 3209 (Drucksache 16/4872) dargestellt, steht in diesem Zusammenhang die Diskussion um die Aufhebung des Durchfahrverbots für Lkws auf den beiden Bundesstraßen B 42 und B 256 jeweils nach Beendigung der bisherigen Bauarbeiten, wie dies von Herrn Landrat Kaul öffentlich bekannt gegeben wurde. Bei einer Aufhebung der Lkw-Sperrung auf der B 256 wäre auch eine Entlastung auf der L 258 möglich. Gleichwohl regt sich aktuell Widerstand bei einigen Kommunen gegen diese Absicht. Sie fordern die Aufrechterhaltung der bestehenden Lkw-Sperrung. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass vor einer abschließenden Entscheidung mit allen Beteiligten, wie beispielsweise mit den Kommunen, den Speditionsverbänden und den Wirtschaftsverbänden, die hierfür erforderlichen Abstimmungen erfolgen. In Vertretung;: Günter Kern Staatssekretär 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5928 3 Drucksache 16/5928 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5928 5 Drucksache 16/5928 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5928 7 Drucksache 16/5928 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8