Drucksache 16/593 23. 11. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Gutachten im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform: Kosten und Ungleichbehandlungen Die Kleine Anfrage 413 vom 3. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der Freiwilligkeitsphase gibt es zahlreiche Überlegungen und Fragestellungen bei den betroffenen Kommunen. Seitens Minister a. D. Bruch und Minister Lewentz sowie des Innenministeriums wurde in der Vergangenheit vielfach eine gutachterliche Begleitung der Diskussionsprozesse in Fusionsverfahren zugesagt. Zwischenzeitlich werden aber offensichtlich finanzielle Förderungen von gutachterlichen Untersuchungen mit dem Hinweis auf fehlende Haushaltsmittel abgelehnt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Gutachten wurden landesweit zum heutigen Stand im Rahmen von Fusionsverhandlungen gefertigt? 2. In wie vielen und welchen Fällen hat sich das Land zu welchem prozentualen Anteil an den Kosten dieser Gutachten beteiligt? 3. Wie hoch beläuft sich die Summe der finanziellen Beteiligung des Landes an diesen Gutachten insgesamt? 4. Aus welchem Haushaltstitel werden die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt? 5. In wie vielen und welchen Fällen wurde eine finanzielle Förderung des Landes abgelehnt? 6. Welche Bedeutung misst die Landesregierung den gutachterlichen Untersuchungen bei vor dem Hintergrund, dass künftig aus Kostengründen offenkundig auf sie verzichtet werden soll? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. November 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung unterstützt verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden vielfältig im Hinblick auf freiwillige Gebietsänderungen im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform. Dazu hat das Land auch Untersuchungen zur Optimierung kommunaler Gebiets- und Verwaltungsstrukturen mit Zustimmung und unter Einbindung kommunaler Gebietskörperschaften in Auftrag gegeben. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die erteilten Aufträge des Landes für Untersuchungen zur Optimierung von Gebiets- und Verwaltungsstrukturen im Zuge der Kommunal - und Verwaltungsreform erstrecken sich auf – die Entwicklung nachhaltiger Gebiets- und Verwaltungsstrukturen für die verbandsfreie Stadt Bitburg sowie die Verbandsge- meinden im Eifelkreis Bitburg-Prüm und im Landkreis Vulkaneifel, – die Entwicklung nachhaltiger Gebiets- und Verwaltungsstrukturen auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Ver- bandsgemeinden für vier andere Teilräume in Rheinland-Pfalz, – das Modell eines Zusammenschlusses der verbandsfreien Stadt Osthofen und der Verbandsgemeinde Eich, – das Modell eines Zusammenschlusses der Verbandsgemeinden Braubach und Loreley, Drucksache 16/593 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – das Modell eines Zusammenschlusses der großen kreisangehörigen Stadt Lahnstein sowie der Verbandsgemeinden Braubach und Loreley, – verschiedene Modelle von Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Rhens und Untermosel sowie der verbandsfreien Stadt Boppard, – verschiedene Modelle von Gebietsänderungen der Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel und der verbandsfreien Stadt Boppard, – verschiedene Modelle von Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Waldbreitbach, Rengsdorf, Asbach, Bad Hönningen und Linz am Rhein, – verschiedene Modelle von Gebietsänderungen der Verbandsgemeinde Treis-Karden, – das Modell eines Zusammenschlusses der Verbandsgemeinden Deidesheim und Wachenheim an der Weinstraße, – das Modell eines Zusammenschlusses der Verbandsgemeinden Altenglan und Kusel, – das Modell eines Zusammenschlusses der verbandsfreien Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn-Land, – das Modell eines Zusammenschlusses der Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn und Hochspeyer und – einen Zusammenschluss der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg. Zu Frage 2: Das Land als Auftraggeber zahlt die Entgelte für die zu Frage 1 genannten Untersuchungen in vollem Umfang. Zu Frage 3: Die vom Land zu zahlenden Entgelte für die zu Frage 1 genannten Untersuchungen werden sich voraussichtlich auf rund 1 160 000 Euro belaufen. Einige Untersuchungen dauern noch an. Daher können die für diese Untersuchungen zu zahlenden Entgelte derzeit nicht konkret beziffert werden. Zu Frage 4: Die Finanzierung der Ausgaben für die zu Frage 1 genannten Untersuchungen erfolgt mit Haushaltsmitteln bei Kapitel 03 01,Titel 526 01. Zu Frage 5: Bisher hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur lediglich in einem Fall eine gutachterliche Untersuchung zu einer kommunalen Gebietsänderung nicht auf Kosten des Landes durchführen lassen. Dies ist die Untersuchung des Modells einer Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim jedoch angeboten, konkrete Verhandlungen mit der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land über einen freiwilligen Zusammenschluss fachlich zu begleiten. Zu Frage 6: Die Ergebnisse der Untersuchungen zur Optimierung kommunaler Gebiets- und Verwaltungsstrukturen können eine sachliche Grundlage für die Diskussionen vor Ort über freiwillige Gebietsänderungen sein. Zudem lassen sich aus den Ergebnissen solcher Untersuchungen weitere Erkenntnisse für die Landesregierung zur Optimierung kommunaler Gebiets- und Verwaltungsstrukturen ziehen. Bis zum Ende der Freiwilligkeitsphase der Kommunal- und Verwaltungsreform steht kein ausreichend langer Zeitraum mehr für umfangreiche Untersuchungen Dritter zur Optimierung kommunaler Gebietskörperschaften über freiwillige Gebietsänderungen zur Verfügung. Roger Lewentz Staatsminister