LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Januar 2016 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer und Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Spanisch als zweite Fremdsprache an weiterführenden Schulen Die Kleine Anfrage 3932 vom 18. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Anlässlich des Schulbesuchstages am 9. November 2015 wurde von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Nieder-Olm gefragt , warum es nicht möglich sei, Spanisch als zweite Fremdsprache zu wählen. Nach der vom rheinland-pfälzischen Bildungsministerium herausgegebenen Broschüre „Fremdsprachen lernen in Rheinland-Pfalz“ ist dies derzeit nur an berufsbildenden Schulen möglich. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Anfrage der Schülerinnen und Schüler des Nieder-Olmer Gymnasiums, Spanisch als zweite Fremdsprache an weiterführenden Schulen einzuführen, gerade auch vor dem Hintergrund, dass Spanisch in Rheinland-Pfalz als Leistungsfach in der gymnasialen Oberstufe gewährt werden kann? 2. Gibt es vonseiten der Landesregierung Bestrebungen, dies zu ermöglichen, sofern eine ausreichende Anzahl von Schülerinnen und Schülern vorhanden ist? 3. Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2 und 3: Das Fremdsprachenangebot an Gymnasien in Rheinland-Pfalz ist geregelt in der Verwaltungsvorschrift zur Unterrichtsorganisation an Gymnasien (Sekundarstufe I), Integrierten Gesamtschulen (Sekundarstufe I) und Aufbaugymnasien vom 19. Januar 2010. Dort heißt es unter Nr. 1.1.2: Erste Pflichtfremdsprache ab Klassenstufe 5 ist Englisch, Französisch oder Latein. Zweite Pflichtfremdsprache ab Klassenstufe 6 ist an den mit Englisch beginnenden Schulen Französisch, Latein oder Russisch. An den mit Französisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache beginnenden Schulen ist zweite Pflichtfremdsprache Englisch. An rein altsprachlichen Gymnasien und in altsprachlichen Zügen kommen in der Klassenstufe 6 (im Schulprojekt „Latein plus” in der Klassenstufe 5) Englisch als zweite Pflichtfremdsprache und in der Klassenstufe 8 Griechisch oder Französisch als dritte Pflichtfremdsprache hinzu. Über eine Änderung der Sprachenfolge einer Schule sowie über die Zulassung von hier nicht genannten Fremdsprachen als Pflichtfremdsprache entscheidet das fachlich zuständige Ministerium. Unter Nr. 1.1.5 wird ergänzt: Als dritte (fakultative) Fremdsprache muss in Gymnasien mit 9-jährigem Bildungsgang ab Klassenstufe 9 mindestens eine der Sprachen Französisch, Griechisch, Italienisch, Japanisch, Latein, Russisch und Spanisch angeboten werden. Die Einführung einer anderen Sprache als dritte fakultative Fremdsprache bedarf der Genehmigung durch die Schulbehörde. Drucksache 16/5932 08. 12. 2015 Drucksache 16/5932 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Eine Änderung des Fremdsprachenkanons im Sinne einer Erweiterung um Spanisch als zweite Fremdsprache in der Sekundarstufe I an Gymnasien oder Integrierten Gesamtschulen ist trotz der Möglichkeit, Spanisch als Leistungskurs in der gymnasialen Oberstufe wählen zu können, derzeit nicht beabsichtigt. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär