LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Januar 2016 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Lehrersituation der Grundschule Longuich Die Kleine Anfrage 3928 vom 16. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach Beschwerden der Elternschaft ist die Lehrersituation in der Grundschule Longuich so schwierig, dass derzeit häufig Unterricht ausfällt und bereits Klassen zusammengelegt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Soll- und der Ist-Stand der Lehrerausstattung an der Grundschule Longuich? 2. Wie kommt es zu der Situation, dass derzeit Unterricht ausfällt und Klassen zusammengelegt werden müssen? 3. Welchen Einfluss haben die Befristungen der Verträge auf den häufigen Weggang von Lehrkräften? 4. Wie wird mit dem Ausfall von Regelunterricht umgegangen? 5. Wie schätzt die Landesregierung die Situation der Eltern im Hinblick auf Betreuung für die Zeiten, in denen Unterricht ausfällt, ein? 6. Wann soll wieder geregelter Betrieb an der Grundschule Longuich stattfinden? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für das Schuljahr 2015/2016 liegt das Soll der Lehrerwochenstunden der Grundschule Longuich bei 139. Der Schule stehen aktuell 135,5 Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Dies entspricht auch der Versorgung am Stichtag der Statistik zum 24. September 2015. Zu den Fragen 2 und 6: Die Schule war bis zu den Herbstferien gut mit Lehrerwochenstunden versorgt. Nach den Ferien hat eine Lehrkraft ein Stellenangebot aus einem anderen Bundesland angenommen. Eine weitere Lehrkraft trat in den Mutterschutz. Sie wurden durch zwei an die Schule abgeordnete Lehrkräfte mit bestandener 2. Staatsprüfung ersetzt. Durch das Ausscheiden der Lehrkräfte entstand jeweils eine Vertretungssituation für eine Woche, die hiervon betroffenen Klassen wurden deshalb kurzeitig zusammen unterrichtet. Seit dem 18. November 2015 erfolgt die Unterrichtung wieder getrennt. Die Schulaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier plant, die beiden mit einer Klassenleitung betrauten abgeordneten Lehrkräfte auch im zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2015/2016 an der Grundschule in Longuich zu beschäftigen. Damit ist ein geregelter Unterricht sichergestellt. Drucksache 16/5933 08. 12. 2015 Drucksache 16/5933 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung, werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Um eine unbefristete Planstelle zu erhalten, bewerben sich Lehrkräfte häufig gleichzeitig in mehreren Ländern. Sofern sie in Rheinland -Pfalz einen befristeten Vertrag haben und von einem anderen Land ein Planstellenangebot bekommen, nehmen sie dieses in der Regel auch an. Zu Frage 4: Um einem Unterrichtsausfall im Rahmen der Vollen Halbtagsschule entgegenzuwirken, erstellen Schulen in Abstimmung mit dem Schulelternbeirat grundsätzlich ein Vertretungskonzept, das die unterschiedlichen Vertretungssituationen regelt. Kurzfristige Vertretungssituationen werden darin entweder durch eine Feuerwehrlehrkraft oder – wenn diese wegen Einsatzes an einer anderen Schule nicht zur Verfügung steht – oder durch schulinterne Maßnahmen geregelt. Für einen länger dauernden Vertretungsbedarf schließt in der Regel die Schulaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Vertretungsverträge ab. Zu Frage 5: In Rheinland-Pfalz garantiert die Volle Halbtagsgrundschule Eltern eine hohe Verlässlichkeit bezüglich des Unterrichtsbeginns und des Unterrichtsendes. Fällt aufgrund einer außergewöhnlichen Vertretungssituation in seltenen Fällen Unterricht aus, so ist durch die Schule zu gewährleisten, dass die Kinder, die nicht durch die Eltern beaufsichtigt werden können, während der regulären Unterrichtszeit in der Schule betreut werden. Die Eltern sind entsprechend rechtzeitig zu informieren. Bei kurzfristigem Unterrichtsausfall sind die Kinder in jedem Falle in der Schule zu betreuen. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär