Drucksache 16/5965 11. 12. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Nico Steinbach (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Lebensarbeitszeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst: Aktion Schluss mit 60 – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst mit den Beamtinnen und Beamten bei Feuerwehr und Polizei bei den Altersgrenzen gleichstellen Die Kleine Anfrage 3930 vom 16. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Die ver.di Landesfachkommission Rettungsdienst bemüht sich seit geraumer Zeit um ein Renteneintrittsalter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste ab dem 60. Lebensjahr. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher unternommen, dieses Anliegen zu unterstützen, welche Ergebnisse ergeben sich aus dem eingerichteten Arbeitskreis? 2. Welche unterschiedlichen Lösungsansätze bzw. Vorschläge von Dritten gibt es aktuell und wie bewertet die Landesregierung diese? 3. Bund und Länder sehen sich gegenseitig zuständig. Wo ist nach Einschätzung der Landesregierung die realistischste Regelungskompetenz ? 4. Sind eigene Initiativen zur Unterstützung seitens der Landesregierung geplant? 5. Auch der Bundesregierung wurde das Regelungsbedürfnis vorgetragen. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Landes - regierung seitens der Bundesregierung ergriffen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Dezember 2015 wie folgt beantwortet: Die Landesfachkommission Rettungsdienst der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat im Jahr 2013 ihre Kampagne „Schluss mit 60“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Ver.di fordert für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst einen Beginn des Ruhestands ab dem 60. Lebensjahr und damit eine Gleichstellung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Polizei und Feuerwehr. Zu 1.: Die Forderungen nach einer Altersgrenze mit 60 Jahren trug die Landesfachkommission unter anderem auch der Landesregierung vor. Hieraus entwickelte sich ein Fachdialog zwischen ver.di Rheinland-Pfalz und der Landesregierung unter Einschluss alternativer Lösungsmöglichkeiten. In mehreren Sitzungen wurde das Thema erörtert. Als ein Ergebnis der Fachgespräche unterstützt die Landesregierung derzeit ein Pilotprojekt zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement im Rettungsdienst. Da die Landesregierung den Vertretern von ver.di eine Altersgrenze von 60 nicht als eine mittelfristig umsetzbare Lösungsmöglichkeit in Aussicht stellen konnte, wurden die Fachgespräche im Frühjahr 2015 bis auf Weiteres einvernehmlich ausgesetzt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Februar 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5965 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 2.: Vorschläge Dritter, die sich auf die Situation im Rettungsdienst beziehen, gibt es nach Kenntnis der Landesregierung zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, zum Einsatz arbeitszeitpolitischer Instrumente wie Langzeitkonten sowie allgemein zu tarifpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten. Bestrebungen, in diesen Feldern Fortschritte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst zu erreichen, werden von der Landesregierung begrüßt. Zu 3.: Die aufgeworfene Fragestellung ist übergreifender Natur. Es geht um verschiedene Rechtskreise mit unterschiedlichen Regelungskompetenzen , darüber hinaus aber auch um Ansätze, die keiner Regelung durch Bund oder Länder bedürfen. Eine Zuspitzung auf die Regelungskompetenz von Bund oder Ländern wird der Fragestellung deshalb nicht gerecht. Zu 4.: Die Landesregierung befindet sich zu diesem Thema mit den Landesregierungen der anderen Bundesländer im Gespräch. Einer Fortführung der Gespräche mit den Verbänden und den Gewerkschaften in Rheinland-Pfalz steht die Landesregierung offen gegenüber. Zu 5.: Konkrete Maßnahmen seitens der Bundesregierung sind der Landesregierung nicht bekannt. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin