Drucksache 16/599 23. 11. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Matthias Lammert und Elfriede Meurer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Lehrgänge und Seminare an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Die Kleine Anfrage 409 vom 2. November 2011 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Lehrgänge und Seminare werden an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule angeboten? 2. Welche dieser Lehrgänge und Seminare sind notwendig, um die Sicherheit der Feuerwehren im Einsatz zu gewährleisten? 3. Welche dieser Lehrgänge und Seminare sind verpflichtend und in welchem Zeitabstand müssen diese durchgeführt/nachgewiesen werden? 4. Müssen Anmeldungen abgelehnt werden? Wenn ja, aus welchen Gründen (bitte aufgeschlüsselt nach Gründen bzw. Wartezeiten)? 5. Welche Lehrgänge und Seminare sind in der Regel nicht voll belegt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. November 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: An der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFKS) werden im laufenden Jahr 2011 die als Anlage zu diesem Schreiben tabellarisch dargestellten Lehrgänge und Seminare angeboten. Zu den Fragen 2 und 3: Die in der Anlage laufenden Nummern 1 bis 67 sind Lehrgänge oder Seminare, die für die jeweilige Zielgruppe abhängig von der Wahrnehmung einer Funktion bei der Feuerwehr oder im Katastrophenschutz grundsätzlich notwendig und aufgrund von geltenden Rechtsnormen verpflichtend sind. Die Lehrgänge mit den Nummern 38 bis 52 sind dabei Lehrgänge für Kreis- und Standortausbilder , die mit ihrer Ausbildung auf Standort- und Kreisebene mittelbar einen Einfluss auf die Sicherheit der Feuerwehren im Einsatz haben und daher ebenfalls notwendig sind. Die Lehrgänge und Seminare ab Nr. 68 ergänzen die oben genannten Lehrgänge und Seminare für Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten , die besondere Risiken aufgrund einer Gefährdungsanalyse abdecken müssen. Die Entscheidung über die Notwendigkeit des Besuchs der Lehrgänge bzw. Seminare ab Nr. 68 muss der kommunale Aufgabenträger nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung treffen. Die Lehrgänge und Seminare müssen grundsätzlich einmalig zur Qualifizierung für eine Funktion von der künftigen Funktionsträgerin oder dem künftigen Funktionsträger absolviert werden. Gemäß § 16 Absatz 3 der Feuerwehrverordnung vom 21. März 1991, zuletzt geändert durch die zweite Landesverordnung zur Änderung der Feuerwehrverordnung vom 25. Juni 2010 (GVBl. S. 201), sollen die Ausbildungsabschnitte für eine Funktion innerhalb von zwei Jahren, in besonderen Fällen innerhalb von drei Jahren nach Beginn der betreffenden Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Lehrgängen für Atemschutzgerätewartinnen und Atemschutzgerätewarte (Nrn. 8 bis 15) ergibt sich aufgrund der Unfallverhütungsvorschrift GUV R-190 eine notwendige Fortbildung (Nr. 16), die spätestens alle fünf Jahre absolviert werden muss. Drucksache 16/599 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Gleiches gilt für die Fachkunde im Strahlenschutz (Nr. 1), die durch erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung (Nr. 2) alle fünf Jahre aufgrund Ziffer 4.3 der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde aktualisiert werden muss. Kreisausbilderinnen und Kreisausbilder (Nrn. 38 bis 41; 49; 51 und 52) sollen gemäß Aus- und Fortbildungskonzept für die Kreisausbildung alle sechs Jahre an einer Fortbildungsveranstaltung für Kreisausbilderinnen oder Kreisausbilder (Nrn. 42 bis 48; 50) teilnehmen . Zu Frage 4: Bei der Verteilung von Lehrgangsplätzen, die nicht bedarfsgerecht angeboten werden können, erfolgt die Vergabe nach einem Verteilungsschlüssel . Dieser Verteilungsschlüssel enthält eine MUSS-Platz-Regelung und ist abhängig von der Einwohnerzahl und der Fläche des jeweiligen Aufgabenträgers und bei den Landkreisen noch zusätzlich abhängig von der Anzahl der Gemeinden. Werden diese Kontingente durch die Aufgabenträger nicht ausgeschöpft, können Lehrgangsteilnehmer aus anderen Kommunen nachgemeldet werden. Ansonsten erfolgen auch hier Ablehnungen. Die personellen und infrastrukturellen Ressourcen der LFKS, die aufgrund der Lehrgangsplanung jährlich ausgelastet werden, erlauben keine höhere Bedarfsdeckung. Da der Lehrgangsbedarf jährlich von den Aufgabenträgern zu melden ist, können Wartezeiten für die Lehrgänge und Seminare nicht angegeben werden. Zu Frage 5: In der Spalte drei der Anlage können die Lehrgänge und Seminare abgelesen werden (Kreuz im Feld), die in der Regel am Beispiel des Jahres 2010 nicht voll belegt waren. Die Fehlbelegung in den angegebenen Lehrgängen und Seminaren kommt erfahrungsgemäß durch Fehlen zu Lehrgangs- bzw. Seminarbeginn ohne rechtzeitige Absage zustande, welches durch nachrückende Teilnehmende nicht mehr kompensiert werden kann. Roger Lewentz Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/599 Anlage 3 Nr. Lehrgänge und Seminare Fehlbelegung 2010 1 A3 Fachkunde im Strahlenschutz 2 A3F Fachkunde-Fortbildung gem. Fachkunderichtlinie 3 ABC1 ABC-Einsatz 4 ABC2 Führer im ABC-Einsatz X 5 ABCDe ABC-Dekontamination X 6 ABCEr ABC-Erkundung 7 AEP Alarm- und Einsatzplan-Bearbeiter 8 AGW A Atemschutzgerätewart MSA Auer 9 AGW B Atemschutzgerätewart BartelsRieger 10 AGW D Atemschutzgerätewart Dräger Safety 11 AGW I Atemschutzgerätewart Interspiro 12 AGW I/A Atemschutzgerätewart Intersp./Auer 13 AGW I/D Atemschutzgerätewart Intersp./Dräger 14 AGW A/D Atemschutzgerätewart Auer/ Dräger 15 AGW D/A Atemschutzgerätewart Dräger/Auer 16 AGWF Atemschutzgerätewart Fortbildung (Alle Hersteller) X 17 BamFw Leiter einer Vorbereitungsgruppe für die Jugendfeuerwehr X 18 BI Brandinspektorenlehrgang 19 eGF eGruppenführer Freiwillige Feuerwehr 20 ELGem Einsatzleitung der Gemeinde 21 EL-U Einsatzleitung Unterstützung X 22 FEZ FEZ-Personal 23 FwGW Gerätewarte 24 FwT1 Feuerwehrtaucher nach FwDV 8 – Grundausbildung 25 FwT4 Feuerwehrtaucher nach FwDV 8 – Prüfungslehrgang 26 GAMS+ GAMS-Plus 27 GefAK Gefährdungsanalyse im Katastrophenschutz X 28 GF Gruppenführer Freiwillige Feuerwehr 29 GFBV Gruppenführer SEG Betreuungs- und Verpflegungsdienst X 30 GFS Gruppenführer SEG Sanitätsdienst X 31 GSGW-A Gerätewart Gefahrstoffausrüstung Modul A 32 GSGW-B Gerätewart Gefahrstoffausrüstung Modul B X 33 GSMe Messpraktikum Gefahrstoffe 34 HWFM Hauptberuflicher Werkfeuerwehrmann X 35 IuKS6 Grundlagenseminar IuK S6 36 IuKT Informations- u. Kommunikationswesen – Technik 37 JFwW Jugendfeuerwehrwart 38 K Ausbilden in der Feuerwehr X 39 KA Kreisausbilder Atemschutzgeräteträger (Grundschulung) 40 KBo Kreisausbilder Bootsführerausbildung X 41 KCSA Kreisausbilder CSA-Träger X 42 KF Kreisausbilder-Fortbildung Ausbilden X 43 KFA Kreisausbilder-Fortbildung Atemschutz X 44 KFBo Kreisausbilder-Fortbildung Bootsführer 45 KFCSA Kreisausbilder-Fortbildung CSA-Träger 46 KFGT Kreisausbilder-Fortbildung GA und TrFü X 47 KFMa Kreisausbilder-Fortbildung Maschinist 48 KFSpF Kreisausbilder-Fortbildung Sprechfunk 49 KGATF Kreisausbilder GA und TrFü 50 KRh Rhetorik für Kreisausbilder X 51 KMa Kreisausbilder Maschinist für Löschfahrzeuge X 52 KSpF Kreisausbilder Sprechfunk 53 LFw Leiter einer Feuerwehr 54 LNA Leitende Notärzte 55 MFü 1 (KMFü) Menschenführung 1 X 56 mFwD1 Einführungslehrgang nach APO mFwD 57 mFwD6 Abschlusslehrgang nach APO mFwD 58 OrgL Organisatorischer Leiter Drucksache 16/599 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Nr. Lehrgänge und Seminare Fehlbelegung 2010 59 PrÖ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit X 60 SMe Messpraktikum Strahlenschutz X 61 Stab Einführung in die Stabsarbeit X 62 StabF Stab KatS-Leitung Fortbildung 63 TELF Führen in der TEL – Fortbildung 64 TH1 Technische Hilfeleistung 65 VF Verbandsführer 66 ZF Zugführer Freiwillige Feuerwehr 67 ZwG Zusammenwirken in der Gefahrenabwehr X 68 ABCER-F ABC-Erkunder Fortbildung 69 BbInn Brandbekämpfung Innenangriffstaktik 70 Bb2 Brandbekämpfung-Truppführerschulung 71 BbT Brandbekämpfung Trainer 72 BbS1 Brandbekämpfung mit Schaum 1 73 BbS2 Brandbekämpfung mit Schaum 2 74 BeBb Beschaffungskriterien für Einsatzmittel zur Brandbekämpfung 75 Ebel Einsatzstellenbelüftung 76 EN Einsatznachsorge 77 FüAG Führen mit Abschnitt Gesundheit X 78 FwÄ Feuerwehrärzte 79 FwT3 Feuerwehrtaucher nach FwDV 8 – Tauchgänge 80 Ges-F Abschnitt Gesundheit Fortbildung 81 KI Krisenintervention X 82 LeTF Forum Tauchen 83 LNA-R Fortbildung für Leitende Notärzte 84 Med Mediatorenseminar Stressbewältigung 85 MFü2 Menschenführung 2 X 86 NotA Notfalltraining im Atemschutzeinsatz X 87 OrglR OrgL-Refresher 88 ÖSK Ölschadenbekämpfung 89 Rh Rhetorik für Führungskräfte 90 SKB Schulklassenbetreuer 91 SKBF Schulklassenbetreuer-Fortbildung X 92 Struk Strukturseminar Gefahrenabwehr 93 THAb Sicheres Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen 94 THBa Brandbekämpfung und Technische Hilfe nach Bahnunfällen 95 THRe Retten aus Höhen und Tiefen 4