Drucksache 16/60 17. 06. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Juni 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung,Wissenschaft,Weiterbildung und Kultur Demografische Dividende im Bildungsbereich Die Kleine Anfrage 16 vom 26. Mai 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie werden sich die Schülerzahlen von 2011 bis 2016 gegliedert nach Primarbereich, Sekundarstufe I und II entwickeln? 2. Auf welcher Grundlage erfolgen diese Voraussagen? 3. Wie berechnet sich auf dieser Zahlenbasis die demografische Dividende in Höhe von rund 3 000 Lehrerstellen bis 2016? 4. Seit wann liegen der Landesregierung diese Berechnungen vor? 5. Wie werden sich unter Annahme der Einsparung von 2 000 Lehrerstellen und der Reinvestition von 1 000 Lehrerstellen die durch- schnittlichen Ausgaben pro Schüler in Rheinland-Pfalz verändern? 6. Hat die Ankündigung weiter Bestand, dass ein Teil der Reinvestion der demografischen Dividende in Form der Reduktion der Klassenmesszahlen in Grundschulbereich auf 24 Schülerinnen und Schüler für das kommende Schuljahr 2011/2012 erfolgen soll? 7. Wenn ja, wann erhalten die Grundschulen die dafür notwendigen Handlungsgrundlagen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Juni 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Die voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen wird vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur jährlich im Rahmen einer Modellrechnung ermittelt. Die Berechnung erfolgt schulartbezogen. Da bei den Förderschulen keine Aufteilung auf die Bildungsbereiche erfolgt, wird diese Schulart gesondert nachgewiesen. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Vorausberechnung der Schülerinnen und Schüler 2011 bis 2016: Jahr Primar- Sekundar- Sekundar- Förder- Insgesamt bereich*) bereich I*) bereich II*) schulen 2011 143 100 239 400 182 200 14 600 579 300 2012 137 200 236 700 183 900 14 400 572 200 2013 135 000 226 900 188 000 14 000 563 900 2014 133 300 217 000 187 500 13 700 551 500 2015 131 800 207 900 183 900 13 500 537 100 2016 130 800 200 700 176 000 13 300 520 800 *) Ohne Förderschulen. Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Stand: Juli 2010. Drucksache 16/60 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Grundlage für die Modellrechnung sind die bisherigen Ergebnisse der Amtlichen Schulstatistik. Gemäß einem in der Kultusministerkonferenz abgestimmten Verfahren werden die empirisch ermittelten Übergangsquoten zwischen den Jahrgangsstufen in den einzelnen Schularten verwendet, um die erwartete Entwicklung abzubilden. Insbesondere bei den Einschulungsjahrgängen wird darüber hinaus die demografische Entwicklung für Rheinland-Pfalz berücksichtigt, wie sie im Rahmen der koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes prognostiziert wird. Die sogenannte „Demografische Dividende“ kann auf Basis der erwarteten Schülerzahlentwicklung wie folgt ermittelt werden: Für jedes Jahr wird unter Zugrundelegung der zuletzt verfügbaren Schüler-Lehrer-Relationen in den einzelnen Schularten der schülerbezogene Lehrkräftebedarf (in Vollzeitlehrereinheiten – VZLE –) errechnet. Zusätzlich werden Sonderbedarfe berücksichtigt, soweit diese absehbar sind (beispielsweise auf Grund des „verpflichtenden Ansparens“). Die „Demografische Dividende“ ergibt sich aus der Differenz des errechneten Lehrkräftebedarfs im betrachteten Jahr zu dem im Basisjahr. Ausgehend von einem Bedarf an Lehrkräften im Umfang von rund 35 700 VZLE im Jahr 2010 und einem erwarteten Bedarf von 32 600 VZLE im Jahr 2016 ergibt sich rechnerisch eine „Demografische Dividende“ im Umfang von 3 100 VZLE. Die Ergebnisse dieser Modellrechnungen liegen seit Januar 2011 vor. Zu Frage 5: Die Kennzahl „Ausgaben je Schüler/-in“ für die Schulen in öffentlicher Trägerschaft wird nach einem komplexen, mit den für Statistik zuständigen Gremien der Kultusministerkonferenz und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung abgestimmten Verfahren jährlich vom Statistischen Bundesamt berechnet und veröffentlicht. In die Berechnungen gehen – in Abstimmung mit den internationalen Organisationen (Unesco, OECD, Eurostat) – auch kalkulatorische Zusetzungen ein (z. B. für unterstellte Sozialbeiträge der Beamten). Die Ergebnisse für die Schulen in öffentlicher Trägerschaft lassen sich nicht auf Schulen in freier Trägerschaft übertragen und können auch nicht in die Zukunft projiziert werden. Durch das Belassen von 1000 Lehrkräftestellen im System wird sich die Kennzahl „Ausgaben je Schüler/-in“ in Rheinland-Pfalz tendenziell erhöhen. Eine Quantifizierung dieses Effekts ist derzeit jedoch nicht möglich. Zu den Fragen 6 und 7: Die Grundschulen haben die erforderlichen Informationen mit Schreiben vom 1. Juni 2011 erhalten, dass die Klassenmesszahl beginnend mit der Klassenstufe 1 auf 24 festgelegt wird. Rheinland-Pfalz wird somit bereits ab dem kommenden Schuljahr das Bundesland sein, das zusammen mit dem Stadtstaat Hamburg die niedrigste Klassenmesszahl in den Grundschulen aufweist. Mit der Senkung der Klassenmesszahl in der Grundschule löst die Landesregierung das Versprechen ein, die zurückgehenden Schülerinnen- und Schülerzahlen auch zu nutzen, um die pädagogischen Rahmenbedingungen für individuelle Förderung und neue Unterrichtsmethoden zu verbessern. Doris Ahnen Staatsministerin